Deutsche Rentenversicherung

Neue Leistung bei der Seemannskasse

Datum: 18.01.2023

Die zentrale Aufgabe der Seemannskasse ist die Zahlung des Überbrückungsgeldes, das die Seeleute in der Übergangsphase nach Aufgabe ihrer seemännischen Beschäftigung bis zum Beginn der Altersvollrente (der gesetzlichen Rentenversicherung) versorgt und absichert. Versterben versicherte Seeleute während des Leistungsbezuges, entfällt das Überbrückungsgeld mit Ablauf des Todesmonats vollständig und die Hinterbliebenen haben keinen Anspruch auf weitere Leistungen.

Der Gesetzgeber hat jetzt die Möglichkeit einer neuen Leistung für Hinterbliebene von Seeleuten geschaffen. Als besondere soziale Sicherung hat die Selbstverwaltung der KBS daraufhin beschlossen, dass es seit dem 01.01.2023 für die Hinterbliebenen die „Einmalige Leistung wegen Todes“ gibt.

Dabei erhalten hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner einen Festbetrag von einmalig 6.000 Euro. Hierdurch sollen die mit dem Tod der versicherten Person einhergehenden Einkommensverluste zumindest kurzfristig abgemildert werden.

Die Leistung erhalten Hinterbliebene neben der Erfüllung anderer Voraussetzungen, wenn der Tod der bei der Seemannskasse versicherten Seeleute ab dem 01. Januar 2023 erfolgt ist und zu diesem Zeitpunkt entweder eine rechtsgültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem oder der Verstorbenen bestanden hat.

Um die Leistung zu bekommen, müssen Hinterbliebene einen Antrag stellen. https://www.kbs.de/DE/Seemannskasse/Leistungen/hinterbliebene/node.htmlWeitere Informationen zu der einmaligen Leistung wegen Todes und allen weiteren Leistungen der Seemannskasse finden Sie im Internet unter https://www.kbs.de/DE/Seemannskasse/seemannskasse_node.html

Über die Knappschaft-Bahn-See:
Mit ihrem einzigartigen Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Seemannskasse und Kranken- und Pflegeversicherung mit einem eigenen medizinischen Netz nimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in der Sozialversicherung einen besonderen Platz ein. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Minijob-Zentrale unter dem Dach der KBS betreut. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wurde im Jahr 2016 auch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der KBS angesiedelt. www.kbs.de