Deutsche Rentenversicherung

Angebote für Bergleute

Es gibt verschiedene Hilfen mit Geld für Bergleute:

  • Rente ab 50 für kranke Bergleute
  • APG
  • KAL
  • Alters-Rente

Hier bekommen Sie kurze Infos dazu.

Rente ab 50 Jahren für kranke Bergleute

ein Mann hält sich mit vor Schmerz verzerrtem Gesicht den Rücken (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

Bergleute arbeiten im Bergbau.
Sie graben nach Steinkohle oder Braunkohle.
Die Arbeit im Bergbau ist sehr anstrengend.
Einige Bergleute haben Probleme mit der Gesundheit.
Sie können deshalb nicht weiter im Bergbau arbeiten.
Sie bekommen vielleicht schon mit 50 Jahren eine Rente.

Regeln für die Rente für Bergleute ab 50 Jahren

eine Liste mit drei Regeln (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

So bekommen Sie die Rente für Bergleute ab 50:

  • Sie sind 50 Jahre oder älter.
  • Und Sie können wegen Ihrer Gesundheit nicht mehr im Bergbau arbeiten.
  • Und Sie können in keinem anderen Beruf ähnlich viel Geld verdienen.
  • Und Sie haben schon 25 Jahre oder mehr im Bergbau gearbeitet.

Diese Zeit heißt auch: Wartezeit oder Mindest-Versicherungszeit.

Dann bekommen Sie so lange die Rente ab 50, bis Sie die normale Alters-Rente bekommen.

APG: Anpassungsgeld

ein Kündigungs-Schreiben mit durchgestrichenem Vertrag (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

Die Regierung von Deutschland hat beschlossen:
Deutschland soll bald keine Kohle mehr abbauen.
Das nennt man auch: Kohle-Ausstieg.
Wegen dem Kohle-Ausstieg

  • mussten schon viele Steinkohle-Betriebe schließen.
  • gibt es nur noch wenige Braunkohle-Betriebe.

Viele Betriebe mussten ihre Bergleute entlassen.

Es gibt leider nicht genug andere Arbeit für Bergleute.
Vor allem ältere Bergleute finden kaum andere Arbeit.
Das ist nicht die Schuld von den Bergleuten.
Darum gibt es das APG, das ist kurz für Anpassungsgeld.

Regeln für das APG

eine Liste mit drei Regeln (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

So bekommen Sie das APG:

  • Sie arbeiten seit 2 Jahren oder länger zum Beispiel in so einem Betrieb:
    • Braunkohle-Tagebau
    • Braunkohle-Kraftwerk
    • Steinkohle-Kraftwerk.

Aber dann muss Ihr Betrieb wegen dem Kohle-Ausstieg schließen.

  • Und Sie sind 58 Jahre oder älter.

Das APG ist keine Rente und das APG wird nur höchstens 5 Jahre lang gezahlt.

Diese Stellen kümmern sich um das APG:

  • die Knappschaft-Bahn-See
  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

KAL: Ersatz für den Lohn bis zur Rente

ein Stapel Geldscheine wird von Hand zur Hand gereicht  (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

Es gibt nicht mehr genug Arbeit für Bergleute.
Viele Betriebe mussten ihre Bergleute entlassen.
Vor allem ältere Bergleute finden kaum andere Arbeit.
Das ist nicht die Schuld von den Bergleuten.
Darum gab es schon im Jahr 1963 eine gute Idee:
Es gibt eine Hilfe mit Geld als Ersatz für den Lohn.
Das Geld heißt: KAL.
Das ist kurz für: Knappschafts-Ausgleichs-Leistung.

Regeln für die KAL

eine Liste mit drei Regeln (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

Dann bekommen Sie die KAL:

  • Sie arbeiten seit 25 Jahren oder länger in einem knappschaftlichen Betrieb.
    Diese Zeit heißt auch: Wartezeit oder Mindest-Versicherungszeit.
  • Und Sie sind 55 Jahre oder älter.
  • Und der Betrieb hat immer weniger Arbeit.
    Darum bekommen Sie die Kündigung.
  • Und Sie stellen einen Antrag für die KAL.

Sie bekommen so lange die KAL, bis Sie eine andere Rente bekommen.
Zum Beispiel die Alters-Rente.

Alters-Rente für Bergleute,
die viele Jahre im Bergbau gearbeitet haben.

zwei ältere Männer stehen nebeneinander (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

Alters-Rente ist für Menschen, die alt sind.
Sie müssen dann nicht mehr arbeiten.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie jeden Monat Rente.

Regeln für die Alters-Rente

eine Liste mit drei Regeln (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

So bekommen Sie die Alters-Rente für Bergleute:

  • Sie sind 60 Jahre oder älter.
  • Und Sie haben 25 Jahre oder mehr nur unter Tage gearbeitet.
    Diese Zeit heißt auch: Wartezeit oder Mindest-Versicherungszeit.

Achtung:
Sind Sie im Jahr 1964 oder später geboren?
Dann können Sie erst mit 62 Jahren in Rente gehen.

Wir helfen Ihnen weiter

zwei Personen im Beratungsgespräch (© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers)

Wir wissen:
Die Unterschiede sind schwierig zu verstehen.
Aber wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir finden gemeinsam heraus:
Welche Geld-Hilfen oder Renten können Sie bekommen?

Telefon: 0800 1000 480 80

Leichte Sprache - Prüfsiegel:

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Siegel: Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.