Deutsche Rentenversicherung

Geänderte Satzung genehmigt

Sitzungen der Selbstverwaltung können ab sofort auch hybrid oder digital stattfinden

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die geänderte Satzung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland genehmigt. Die neue Fassung enthält unter anderem Regelungen zu hybriden und digitalen Sitzungen. Über die Änderung der Satzung hatten die Mitglieder der Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung Ende Mai dieses Jahres in Halle abgestimmt.

Die geänderte Satzung finden Interessierte hier.