Deutsche Rentenversicherung

Corona-Hilfe: Hinzuverdienstgrenze
erhöht – Saisonarbeit länger möglich

Datum: 27.03.2020

Durch die Corona-Krise besteht derzeit ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen systemrelevanten Bereichen kann es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen  Altersrente. Ab dem Jahr 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hin.

 Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung werden für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Für eine kurzfristige Beschäftigung werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, dass Ihre Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Eigenart - zum Beispiel bei Erntehelfern - befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die befristete Ausweitung der Zeitgrenzen erfolgt insbesondere mit Blick auf die Saisonkräfte in der Landwirtschaft, weil aufgrund der Corona-Pandemie diese voraussichtlich in deutlich geringerer Anzahl zur Verfügung stehen. Normalerweise betragen die Grenzen drei Monate oder 70 Arbeitstage.

 Die dargestellten Änderungen basieren auf dem in Kraft getretenen „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und -rentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

 Die Deutsche Rentenversicherung informiert hierzu und zu allen anderen
Themen der gesetzlichen Altersvorsorge und zur Rehabilitation auf www.deutsche-rentenversicherung.de.

 Auskünfte, Informationen und Telefontermine gibt es auch unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 48090.

Die Mitarbeiter am Servicetelefon informieren montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Da wir derzeit ein deutlich höheres Anrufaufkommen haben, bitten wir um etwas Geduld.

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