Deutsche Rentenversicherung

Bundespolitische Themen im Fokus

Vorstandsvorsitzender Uwe Polkaehn kritisiert Finanzierung des Rentenpaketes

Datum: 03.07.2014

(Hamburg) „Dem Rentenpaket stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber, denn mit den Leistungsverbesserungen werden schon im ersten Jahr über 10 Millionen Versicherte
erreicht – mit einem durchaus beeindruckenden finanziellen Volumen. Jedoch hätten wir uns eine teilweise andere Finanzierung gewünscht“, so Uwe Polkaehn, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Rentenversicherung Nord in seinem Bericht an die Vertreterversammlung, die am 3. Juli unter Leitung von Klaus Puschaddel in Hamburg tagte. „Wir haben uns
insbesondere bei der Mütterrente ausdrücklich für eine Finanzierung aus Steuermitteln ausgesprochen, doch bedauerlicherweise kein Gehör gefunden“, so Uwe Polkaehn. Durch
die Beitragsfinanzierung werde die zurzeit noch gut gefüllte Rentenkasse - sprich die Nachhaltigkeitsrücklage - in kürzester Zeit aufgebraucht sein, so dass es bereits mittelfristig
zu Beitragserhöhungen kommen werde. Aus Sicht der Selbstverwaltung bedeute das Verbesserungsgesetz damit auch eine „Verschlechterung“ sowohl für die Beitragszahler als
auch aufgrund des sinkenden Rentenniveaus für die Rentner.

Des Weiteren begrüßte der Vorstandsvorsitzende die Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten. Zum einen werde die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert.
Zum anderen würden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung rentenrechtlich anders eingeordnet.

Positiv sei außerdem die Einführung einer Demografiekomponente bei der Fortschreibung des Rehabudgets, lobte Uwe Polkaehn die Umsetzung einer seit Langem von der
Selbstverwaltung erhobenen Forderung. So könne zumindest ein adäquates Versorgungsniveau hinsichtlich der verlängerten Lebensarbeitszeit und der demografischen Entwicklung
aufrechterhalten werden.

In seinem Bericht ging Uwe Polkaehn auch auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung und Modernisierung der Selbstverwaltung ein. Dies setze aber zum einen voraus, dass
der Handlungsrahmen der Selbstverwaltung erweitert werde, zum anderen müssten Wege gefunden werden, wie die Wahlbeteiligung, insbesondere auch die der jüngeren Wahlberechtigten,
erhöht werden könne. Hierzu seien nun konkrete Schritte erforderlich.