Deutsche Rentenversicherung

Mütterrente: Versand der Bescheide beginnt

Datum: 15.08.2014

(Lübeck) Der Versand der Bescheide zur Mütterrente beginnt Anfang September: Rund 350.000 Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Nord, die bereits am 30. Juni eine Rente bezogen haben und in deren Konto Kindererziehungszeiten vor 1992 gespeichert sind, erhalten rückwirkend zum 1. Juli eine Nachzahlung für den Zuschlag zur Mütterrente. Künftig wird dieser dann zusammen mit der laufenden Rente überwiesen. Für jedes vor 1992 geborene Kind beträgt der Zuschlag im Westen 28,61 Euro und im Osten 26,39 Euro im Monat. Der tatsächliche Zahlbetrag kann niedriger liegen, beispielsweise wenn die Rentnerin oder der Rentner kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist. Bis Oktober sollte jeder seinen Bescheid erhalten haben.

Die Mütterrente kann allerdings die Höhe einer Hinterbliebenenrente beeinflussen. Denn Einkommen oberhalb eines Freibetrags (ab 1. Juli 2014 bei Witwen- und Witwerrenten 755,30 Euro in den alten und 696,70 Euro in den neuen Bundesländern) wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Als solches Einkommen zählt auch eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters. Steigt diese durch die Mütterrente und überschreitet sie den Freibetrag, so verringert sich die Hinterbliebenenrente.

Post von der Deutschen Rentenversicherung Nord haben bereits rund 150.000 Mütter und Väter erhalten, die noch keine Rente beziehen, aber in deren Konto schon Kindererziehungszeiten vor 1992 vorgemerkt sind. Auch sie profitieren künftig von der Mütterrente. Statt 12 Monaten Kindererziehungszeit erhalten sie nun bis zu 24 Monate pro Kind für ihre spätere Rente.

Für allgemeine Fragen zur Mütterrente gibt es eine spezielle kostenlose Rufnummer unter 0800 1000 480 55 - für alle weiteren Fragen das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 22. Alles Wissenswerte zum Rentenpaket enthält auch die Broschüre „Das Rentenpaket: Fragen und Antworten“. Die Broschüre können Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-nord.de abrufen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie den ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung.