Viele Jugendliche starten in diesen Wochen in ihr Berufsleben. Mit der Aufnahme der ersten Beschäftigung erhalten die Berufsanfänger einen Sozialversicherungsausweis. "Der Sozialversicherungsausweis ist wie der Personalausweis ein wichtiges Dokument und ist sorgfältig aufzubewahren", sagt Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung Nord. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung, beispielsweise Arbeitslosengeld, beantragt wird, ist es notwendig, den Ausweis vorzulegen.
Das Dokument enthält den Vor- und Nachnamen und in der Versicherungsnummer das Geburtsdatum. Ein Beispiel: das Geburtsdatum 18. August 2002 findet sich in der Mitte der Versicherungsnummer 26 180802 M 123. Die Deutsche Rentenversicherung Nord weist darauf hin, dass die Empfänger ihre persönlichen Daten auf dem Dokument überprüfen sollten. Falls Daten fehlerhaft sind, sollten sie diese umgehend korrigieren lassen.
Geht der Ausweis verloren oder wird er beschädigt, können Beschäftigte kostenlos bei ihrer gesetzlichen Rentenversicherung oder Krankenkasse ein Ersatzdokument beantragen. Dies geht bequem online unter folgendem Link:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Hinweis: Das Dokument hat ab 01. Januar 2023 einen neuen Namen und heißt nun "Versicherungsnummernachweis".
Quelle:DRV Nord