Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2026
Zum Jahresbeginn 2026 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen
Datum: 18.12.2025
Beitragssatz bleibt stabil
Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser beträgt 2026 weiterhin 18,6 Prozent und bleibt somit im neunten Jahr in Folge stabil. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte der Beiträge in die Rentenkasse.
Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhöhen sich im Jahr 2026. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 20.763 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze rund 41.527 Euro.
Nächster Schritt für die Anhebung der Altersgrenzen
Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Der aktuelle Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist bei dieser Rentenart nicht möglich.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (umgangssprachlich "Rente ab 63") steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Im Jahr 1962 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten die gleichen Altersgrenzen.
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Die Bezugsgröße steigt 2026 auf 3.955 Euro. Sie hat unter anderem für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.
Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen
Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist, kann zumeist freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 auf 112,16 Euro. Der Höchstbetrag steigt auf 1.571,70 Euro im Monat.
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.
Minijob-Grenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro
Der Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich.
Midijob-Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt
Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr auf monatlich 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.
Höherer Steueranteil für Neurentnerinnen und Neurentner
Wer 2026 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2026 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83,5 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.
DRV Nord plant für 2026 Rekordhaushalt
Datum: 27.11.2025
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord) hat am Donnerstag in Lübeck den Haushalt für 2026 beschlossen. "Mit 17,7 Milliarden Euro planen wir für 2026 einen Rekordhaushalt", sagte Jens-Arne Meier, alternierender Vorstandsvorsitzender. Das Budget steigt damit um 8,2 Prozent im Vergleich zu 2025.
Die Einnahmen setzen sich vor allem aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 13,1 Milliarden Euro (2025: 12,7 Milliarden Euro) und Bundeszuschüssen von 3,9 Milliarden Euro (2025: 3,5 Milliarden Euro) zusammen. Mit diesen Zuschüssen erstattet der Bund Leistungen, die nicht aus Beiträgen finanziert werden.
Auf der Ausgabenseite dominieren die Renten: Rund 17 Milliarden Euro (2025: 15,2 Milliarden Euro) fließen 2026 an die Versicherten. Für medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen plant die DRV Nord weitere 322 Millionen Euro ein (2025: 334 Millionen Euro). Davon entfallen 208 Millionen Euro auf medizinische Reha (2025: 219,1 Millionen Euro), 62 Millionen Euro auf berufliche Reha (2025: 63,1 Millionen Euro) und 19,3 Millionen Euro auf Prävention (2025: 20 Millionen Euro). Für die Verwaltungskosten kalkuliert die DRV Nord mit 253 Millionen Euro; das entspricht 1,4 Prozent des Gesamtbudgets.
Meier ging auf die bundesweite Rentendebatte ein: "Verbesserungen wie die Aufwertung von Erziehungszeiten sind sozialpolitisch wichtig, verursachen aber zusätzliche Kosten." Die aktuelle politische Diskussion zeige, wie schwer es sei, soziale Sicherheit und finanzielle Tragfähigkeit dauerhaft miteinander zu verbinden. "Die Herausforderung der Zukunft wird darin liegen, Leistungsverbesserungen mit finanzierbaren Beiträgen in Einklang zu bringen". Wichtig sei, die aktiven Generationen nicht übermäßig zu belasten.
Geschäftsführer Volker Reitstätter rückte das Reha-Angebot der Rentenversicherung in den Mittelpunkt: Die DRV Nord investiere rund 300 Millionen Euro in Reha und Prävention. "Rehabilitation bedeutet weit mehr als medizinische Unterstützung: Sie gibt Menschen die Chance, trotz gesundheitlicher Einschränkungen im Beruf zu bleiben - und damit mitten im Leben."
Eine aktuelle Studie der Deutschen Rentenversicherung unterstreicht den Nutzen der Reha. Sie steigert demnach die Chance auf eine Rückkehr in den Beruf um bis zu 20 Prozentpunkte. Reitstätter sagte: "Aus einem Euro werden in kurzer Zeit zwei bis drei, und nach zwei Jahren sogar fünf. Hinter diesen Zahlen stehen gewonnene Lebensqualität, gesicherte Existenzen, entlastete Betriebe und ein Arbeitsmarkt, der dringend Fachkräfte braucht. Reha wirkt: menschlich und volkswirtschaftlich. Und unsere eigenen Reha-Kliniken tragen mit großem Engagement dazu bei, dass genau diese Wirkung entsteht."
Quelle:DRV Nord
Volker Reitstätter und Jens-Arne Meier bei der Vertreterversammlung am 27. November 2025 in Lübeck
Erwerbsminderungsrente: Auszahlung des Zuschlags ab Dezember 2025
Datum: 28.10.2025
Für viele Menschen mit Erwerbsminderungsrente ändert sich zum Jahresende die Auszahlung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord aus Lübeck hin. Hintergrund ist das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, mit dem die Bundesregierung 2024 finanzielle Verbesserungen für Menschen eingeführt hatte, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Bislang wurden Rente und Zuschlag in zwei separaten Zahlungen überwiesen - einmal die Rente, einmal der Zuschlag. Ab Dezember ändert sich das: Der Zuschlag wird dann direkt in die monatliche Rentenzahlung integriert. Damit erhalten die Betroffenen künftig nur noch eine gemeinsame Zahlung.
"Ein Antrag ist dafür nicht nötig", betont Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung Nord. "Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf den Zuschlag hat und berücksichtigt ihn künftig direkt in der Rentenzahlung."
Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird damit wie geplant angepasst: Statt auf Basis des Rentenbetrags wird der Zuschlag ab Dezember 2025 aus den persönlichen Entgeltpunkten ermittelt. Alle Betroffenen erhalten dazu in den nächsten Wochen einen Rentenbescheid.
Quelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert
Matthias Maurer und Falk Schütt übernehmen Vorsitz in der Selbstverwaltung
Datum: 01.10.2025
Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen der Deutschen Rentenversicherung Nord wechselt jährlich am 1. Oktober zwischen der Gruppe der Versicherten- und der Gruppe der Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter.
Den Vorstandsvorsitz übernimmt turnusgemäß Matthias Maurer. Er ist seit Februar 2022 als Vertreter der Versichertengruppe alternierender Vorstandsvorsitzender. Hauptberuflich war Matthias Maurer lange Jahre beim Baukonzern HOCHTIEF AG tätig, zuletzt unter anderem als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der HOCHTIEF Infrastructure GmbH und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates des Baukonzerns. Der bisherige alternierende Vorsitzende, Jens-Arne Meier, übernimmt für das kommende Jahr die Position des Stellvertreters.
Auch in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Nord wechselt der Vorsitz: Hier steht ab Oktober Falk Schütt an der Spitze. Der Vertreter der Arbeitgeberseite ist im Hauptberuf in Hamburg als Geschäftsführer des Fachverbands Tischler-Nord tätig und bereits seit 2017 alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung. Sein Stellvertreter wird André Kannenberg, der bis Ende September den Vorsitz inne hatte.
Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach dem Prinzip der Selbstverwaltung arbeitet. In Vertreterversammlung und Vorstand gestalten ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie Arbeitgeber die Arbeit des Rentenversicherungsträgers gemeinsam. Sie entscheiden mit, wofür Sozialversicherungsbeiträge verwendet werden. Sie treffen grundlegende Entscheidungen in den Bereichen Rehabilitation, Finanzen, Organisation, Personal und Bau.
Quelle:DRV Nord
Matthias Maurer, alternierender Vorstandsvorsitzender (Arbeitnehmergruppe)
Quelle:DRV Nord
Falk Schütt, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgebergruppe)
