Deutsche Rentenversicherung

Viele neue Rentnerinnen und Rentner im Norden

Datum: 07.07.2025

Die Zahlen der Rentenzugänge in 2024 sind da:

"Die Babyboomer-Generation erreicht zunehmend das Rentenalter, was sich in deutlich steigenden Zahlen bemerkbar macht“, sagte Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung Nord aus Lübeck.

Wie sich das in den einzelnen Bundesländern unseres Zuständigkeitsbereich in 2023 ausgewirkt hat, zeigen die folgenden Zeilen.

Hamburg

2024 haben 15.883 Versicherte aus Hamburg erstmals eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dies sind rund 150 Personen weniger als im Vorjahr (2023: 16.019), teilte die Deutsche Rentenversicherung Nord mit.

Die meisten der in Rente wechselnden Versicherten bekamen eine Regelaltersrente, insgesamt waren es im letzten Jahr 8.415 (2023: 8.809). Sie arbeiteten also unabhängig von ihren Versicherungsjahren mindestens bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Das Rentenalter für die Regelaltersrente liegt zurzeit - für den Geburtsjahrgang 1960 - bei 66 Jahren und vier Monaten. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre.

3.139 Männer und Frauen aus Hamburg erhielten im letzten Jahr erstmals eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren – die sogenannte Rente mit 63. 2023 waren es mit 3.278 Personen rund 150 Versicherte mehr, die erstmals diese Rente bekommen hatten.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte haben im letzten Jahr 3.413 Personen erhalten (2023: 3.083). Diese Rente wird frühestens ab Erreichen des 63. Lebensjahres gezahlt. Dafür erforderlich ist eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden jedoch 0,3 Prozent des Betrags abgezogen.

Die restlichen Rentenzugänge im Jahr 2024 entfielen auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 916 Personen (2023: 824).

Ende 2024 wurden in Hamburg zusammengenommen gut 306.000 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,9 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Mecklenburg-Vorpommern

2024 haben 20.564 Versicherte aus Mecklenburg-Vorpommern erstmals eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dies sind rund 100 Personen mehr als im Vorjahr (2023: 20.473), teilte die Deutsche Rentenversicherung Nord mit.

Davon bekamen 5.603 Versicherte eine Regelaltersrente (2023: 5.728). Sie arbeiteten also unabhängig von ihren Versicherungsjahren mindestens bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Das Rentenalter für die Regelaltersrente liegt zurzeit - für den Geburtsjahrgang 1960 - bei 66 Jahren und vier Monaten. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre.

Mehr Neu-Ruheständler nutzten jedoch die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren - die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte. In Mecklenburg-Vorpommern erhielten 6.648 Versicherte - das ist ein Anteil von knapp einem Drittel - im letzten Jahr diese Form der Altersrente (2023: 6.767).

Die meisten Versicherten aus dem Nordosten entschieden sich 2024 für eine Altersrente für langjährig Versicherte. Diese haben im letzten Jahr 6.713 Männer und Frauen erhalten (2023: 6.441). Diese Rente wird frühestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres gezahlt. Dafür erforderlich ist eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent des Betrags abgezogen.

Mecklenburg-Vorpommern liegt damit im Trend der ostdeutschen Bundesländer, wo besonders viele Menschen die Möglichkeiten wählten, um vorzeitig in Rente zu gehen. In den westdeutschen Bundesländern bezieht die Mehrzahl der neuen Rentnerinnen und Rentner dagegen eine Regelaltersrente.

Die restlichen Rentenzugänge entfielen auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 1.600 Fällen (2023: 1.536 Personen).

2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern zusammengenommen mehr als 446.000 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,9 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente

Schleswig-Holstein

2024 haben 31.408 Versicherte aus Schleswig-Holstein erstmals eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dies sind etwas weniger als im Vorjahr (2023: 31.781).

Die meisten der in Rente wechselnden Versicherten bekamen eine Regelaltersrente, insgesamt waren es im letzten Jahr 13.673 (2023: 14.188). Sie arbeiteten also unabhängig von ihren Versicherungsjahren bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Das Rentenalter für die Regelaltersrente liegt zurzeit - für den Geburtsjahrgang 1959 - bei 66 Jahren und vier Monaten. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre.
8.763 Versicherte aus Schleswig-Holstein erhielten im letzten Jahr erstmals eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren – die sogenannte Rente mit 63. Im Vorjahr waren es rund 9.063 Personen, die erstmals diese Rente bekommen hatten.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte haben im letzten Jahr 7.092 Männer und Frauen erhalten - 419 Personen mehr als 2023. Diese Rente wird frühestens ab Erreichen des 63. Lebensjahres gezahlt. Dafür erforderlich ist eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent des Betrags abgezogen.

Die restlichen Rentenzugänge entfielen auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 1.880 Fällen (2023: 1.846).

Ende 2024 wurden in Schleswig-Holstein zusammengenommen rund 640.000 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,9 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Hohes Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung

Datum: 27.06.2025

Die gesetzliche Rentenversicherung genießt in Deutschland hohes Ansehen: Laut einer aktueller Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung halten 89 Prozent der Menschen sie für eine tragende Säule der Altersvorsorge. Zwei Drittel der Befragten haben Vertrauen in die Deutsche Rentenversicherung als Institution - ein Wert, den der Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord), Jens-Arne Meier, nicht als Selbstverständlichkeit sieht: "Dieses Vertrauen ist kein Zufall", betonte er anlässlich der Vertreterversammlung der Organisation in Hamburg. "Es ist das Ergebnis der engagierten Arbeit unserer Mitarbeitenden. Ihr Einsatz macht jeden Tag den Unterschied."

Besonders stark ist das Vertrauen bei den über 60-Jährigen: 82 Prozent dieser Altersgruppe sehen die DRV positiv. Sorgen bereitet Meier jedoch die Skepsis der Jüngeren - vor allem der Erwerbstätigen. "Vertrauen kann man nicht verwalten - man muss es immer wieder neu gewinnen", betonte er.

Mit Blick auf aktuelle politische Rentenpläne warnte Meier deshalb vor einer einseitigen Lastenverteilung. Wenn etwa neue Leistungen - wie die geplante Ausweitung der Mütterrente - nicht durch Beiträge gedeckt, sondern aus der Rentenkasse finanziert werden, wachse der Unmut bei den Jüngeren. "Wir als Vertreter des Systems Rentenversicherung fordern: Versicherungsfremde Leistungen müssen vollständig aus Steuermitteln bezahlt werden", sagte Meier. Andernfalls drohten steigende Rentenbeiträge - mit spürbaren Folgen für Beschäftigte, Unternehmen und die wirtschaftliche Stabilität des Landes.

"Das Gefühl was eine gerechte Verteilung von Lasten zwischen den Generationen ist, lässt sich nicht nur mit Finanzmathematik klären. Es muss gesellschaftlich ausgehandelt werden", unterstützte Volker Reitstätter, Geschäftsführer der DRV Nord. Er wies darauf hin, dass die Pläne zur Erweiterung der Mütterrente große Ressourcen in der Verwaltung binden werden.

Auf dem Bild sind der Vorstandvorsitzende und der Geschäftsführer der DRV Nord zu sehenQuelle:DRV Nord Jens-Arne Meier und Volker Reitstätter bei der Vertreterversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg Jens-Arne Meier und Volker Reitstätter bei der Vertreterversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg

Ab Juli 3,74 Prozent mehr gesetzliche Rente

Wann genau das Geld eingeht, hängt davon ab, wann der Ruhestand begonnen hat

Datum: 25.06.2025

Ab dem 1. Juli steigt die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent. Doch das Plus landet nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern gleichzeitig auf dem Konto. Wann genau das Geld eingeht, hängt davon ab, wann der Ruhestand begonnen hat.

Konkret heißt das: Wer seit April 2004 oder später Rente bezieht, bekommt das Geld am Monatsende - die erste erhöhte Zahlung kommt also Ende Juli. Bei einem Rentenbeginn vor April 2004 überweist die Deutsche Rentenversicherung das Geld vorab. In diesen Fällen trifft die höhere Rente schon Ende Juni ein. Eine Antrag ist für das Rentenplus nicht nötig - die Anpassung läuft automatisch.

Die Erhöhung gilt bundesweit, also sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland. Mit 3,74 Prozent fällt sie deutlich höher aus als die aktuelle Teuerungsrate. Laut Statistischem Bundesamt lag die Inflation im Mai bei 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der Renten Service der Deutschen Post verschickt seit Mitte Juni die Rentenanpassungsmitteilungen. Diese Schreiben enthalten auch den konkreten Auszahlungszeitpunkt. Bis spätestens Ende Juli sollten alle Rentnerinnen und Rentner die Mitteilung im Briefkasten haben.

Bis zum 45. Geburtstag Rentenbeiträge nachzahlen

Rentenlücken rechtzeitig schließen und im Alter profitieren

Datum: 13.06.2025

Im Durchschnitt starten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zwischen Anfang und Ende 20 in den Job. Zuvor haben die jungen Menschen in der Regel ihre Schulausbildung oder ein Studium abgeschlossen. Zählen diese Zeiten etwa zur Rente? Die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) beantwortet die wichtigsten Fragen, ob Schul- und Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden und was heute unter 45-Jährige dafür tun können.

Welche Ausbildungszeiten werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag berücksichtigt?

Ab dem 17. Geburtstag können Zeiten in denen eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht beziehungsweise an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen wurde, als Anrechnungszeit mit insgesamt bis zu acht Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Allerdings kommen diese Zeiten nicht automatisch in das Rentenkonto. Damit diese Zeiten angerechnet werden können, benötigt die DRV Nord diese Unterlagen, zum Beispiel in Form von Zeugnissen, Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen. Darüber hinaus können für bestimmte Ausbildungszeiten freiwillig Beiträge nachgezahlt werden.

Welche Vorteile ergeben sich durch die freiwillige Zahlung?

Die freiwilligen Beiträge erhöhen in der Regel den Rentenanspruch. Zudem können Mindestversicherungszeiten - auch Wartezeiten genannt – erfüllt werden, um eine Altersrente gegebenenfalls vorzeitig in Anspruch nehmen zu können. Ob sich eine Nachzahlung der Rentenbeiträge für Sie lohnt, erfahren Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Für welche Ausbildungszeiten können zusätzliche Beiträge eingezahlt werden?

Für folgende Zeiten kann eine Beitragsnachzahlung beantragt werden, wenn diese noch nicht mit Beiträgen belegt sind:

  • Zeiten der schulischen Ausbildung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.
  • Zeiten der Schul- und/oder Hochschulausbildung ab dem 17. Lebensjahr, die wegen Überschreitens der maximal anrechenbaren acht Jahre nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden können.
  • Studienzeiten nach dem Abschluss bis Studienende. Aber auch Zeiten, in denen promoviert oder ein Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudium absolviert wurde.

Bis wann ist eine Zahlung möglich und wie beantrage ich diese?

Die Nachzahlung kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden. Ausnahmen können bei Nachversicherung oder Ausscheiden aus einer Beschäftigung, in der Sie von der Versicherungspflicht befreit waren, gelten. Sie können über die Online-Services einen „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“ (Formular V0080) stellen.

Wie hoch ist die Nachzahlung?

Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro wählbar (Stand 2025). Bei zugelassener Teilzahlung (höchstens fünf Jahre) richtet sich die Höhe der Rate nach den aktuellen Werten im Jahr der Zahlung der Rate.

Information und Beratung

Über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Antrag V008 digital einreichen unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0080