Deutsche Rentenversicherung

Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert

Datum: 12.07.2024

Im August und September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Nord aus Lübeck mit.

Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubildenden auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen - unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen.

Auszubildende sind bereits ab den ersten Tag der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.

Ausführliche Informationen gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Berufsstarter und Rente“, „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“ im Anhang. Das Team am kostenlosen Servicetelefon hilft zudem unter der kostenfreien Hotline 0800 1000 48022 gerne weiter.

Viele neue Rentnerinnen und Rentner im Norden

Datum: 27.06.2024

Die Zahlen der Rentenzugänge in 2023 sind da:

"Die Babyboomer-Generation erreicht zunehmend das Rentenalter, was sich in deutlich steigenden Zahlen bemerkbar macht“, sagte Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung Nord aus Lübeck.

Wie sich das in den einzelnen Bundesländern unseres Zuständigkeitsbereich in 2023 ausgewirkt hat, zeigen die folgenden Zeilen.

Hamburg

2023 haben 16.019 Versicherte aus Hamburg erstmals eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dies sind knapp 1.800 Personen mehr als im Vorjahr (2022: 14.228)

Die meisten der in Rente wechselnden Versicherten bekamen eine Regelaltersrente, insgesamt waren es im letzten Jahr 8.809. Sie arbeiteten also unabhängig von ihren Versicherungsjahren bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Das Rentenalter für die Regelaltersrente liegt zurzeit - für den Geburtsjahrgang 1959 - bei 66 Jahren und zwei Monaten. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre.

3.278 Männer und Frauen aus Hamburg erhielten im letzten Jahr erstmals eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren – die sogenannte Rente mit 63. 2022 waren es rund 900 Versicherte weniger, die erstmals diese Rente bekommen haben.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte haben im letzten Jahr rund 3.083 Personen erhalten. Diese Rente wird frühestens ab Erreichen des 63. Lebensjahres gezahlt. Dafür erforderlich ist eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent des Betrags abgezogen.

Die restlichen Rentenzugänge entfielen auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (824 Personen), die auslaufende Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit. Ende 2023 wurden in Hamburg zusammengenommen gut 305.000 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,7 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Mecklenburg-Vorpommern

2023 haben 20.473 Versicherte aus Mecklenburg-Vorpommern erstmals eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dies sind rund 1.000 Personen mehr als im Vorjahr (2022: 19.487).

Davon bekamen 5.728 Versicherte eine Regelaltersrente. Sie arbeiteten also unabhängig von ihren Versicherungsjahren bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Das Rentenalter für die Regelaltersrente liegt zurzeit - für den Geburtsjahrgang 1959 - bei 66 Jahren und zwei Monaten. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre.

Die meisten Neu-Ruheständler nutzten jedoch die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren - die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte. In Mecklenburg-Vorpommern erhielten 6.767 Versicherte - das ist ein Anteil von 33 Prozent - im letzten Jahr diese Form der Altersrente. Mecklenburg-Vorpommern liegt damit im Trend der ostdeutschen Bundesländer, wo besonders viele Menschen die Möglichkeit wählten, um abschlagsfrei vorzeitig in Rente zu gehen. In den westdeutschen Bundesländern inklusive Berlin bezieht die Mehrzahl der neuen Rentnerinnen und Rentner dagegen eine Regelaltersrente.
Eine Altersrente für langjährig Versicherte haben im letzten Jahr 6.441 Männer und Frauen erhalten. Diese Rente wird frühestens mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres gezahlt. Dafür erforderlich ist eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent des Betrags abgezogen.

Die restlichen Rentenzugänge entfielen auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (1.536 Personen), die auslaufende Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit. 2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern zusammengenommen mehr als 440.000 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,7 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Schleswig-Holstein

2023 haben 31.781 Versicherte aus Schleswig-Holstein erstmals eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dies sind gut 3.200 Personen mehr als im Vorjahr (2022: 28.564), teilte die Deutsche Rentenversicherung Nord mit.

Die meisten der in Rente wechselnden Versicherten bekamen eine Regelaltersrente, insgesamt waren es im letzten Jahr 14.188. Sie arbeiteten also unabhängig von ihren Versicherungsjahren bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Das Rentenalter für die Regelaltersrente liegt zurzeit - für den Geburtsjahrgang 1959 - bei 66 Jahren und zwei Monaten. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre.

9.063 Versicherte aus Schleswig-Holstein erhielten im letzten Jahr erstmals eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren – die sogenannte Rente mit 63. 2022 waren es rund 800 Personen weniger, die erstmals diese Rente bekommen hatten.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte haben im letzten Jahr 6.673 Männer und Frauen erhalten. Diese Rente wird frühestens ab Erreichen des 63. Lebensjahres gezahlt. Dafür erforderlich ist eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent des Betrags abgezogen.

Die restlichen Rentenzugänge entfielen auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (1.846 Personen), die auslaufende Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit.

Ende 2023 wurden in Schleswig-Holstein zusammengenommen rund 632.500 Altersrenten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Bundesweit zahlt sie an circa 18,7 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente.

Auch Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Datum: 25.06.2024

Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeugnisübergabe gehört für viele junge Menschen die Schule der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: Diese Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Wer sich also als ausbildungsuchend meldet, minimiert das Risiko einer Lücke im Versicherungsverlauf. Wie junge Menschen das machen können, zeigt die DRV Nord auf.

Schulabgängerinnen und -abgänger im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich dafür bei der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) oder einem Jobcenter als ausbildungsuchend melden. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden. Sinnvoll ist das vor allem für all diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten können.

Wer bei der Ausbildungsplatzsuche älter als 25 Jahre ist, kann in bestimmten Fällen auch Anrechnungszeiten berücksichtigt bekommen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehlt sich die individuelle Beratung durch die DRV Nord.

Ausführliche Informationen gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Berufsstarter und Rente“, „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“ im Anhang. Das Team am kostenlosen Servicetelefon hilft zudem unter der kostenfreien Hotline 0800 1000 48022 gerne weiter.

Rentenantragszahlen seit 2020 um 20 Prozent gestiegen

Bei der Vertreterversammlung am 14. Juni waren die Herausforderungen der steigenden Rentenantragszahlen ein großes Thema

Datum: 14.06.2024

Die sogenannten Babyboomer kommen ins Rentenalter und das macht sich bei der DRV Nord vor allem in einer steigenden Zahl an Rentenanträgen bemerkbar. Die Anzahl der Anträge auf Rente wegen Alters ist beim norddeutschen Rentenversicherer von knapp 38.000 Anträgen im Jahr 2020 um 20 Prozent auf gut 45.400 Anträge im Jahr 2023 gestiegen. "Die Babyboomer-Generation ist im direkten Anflug auf die Verrentung", sagte Matthias Maurer, Vorstandsvorsitzender der DRV Nord, anlässlich der Vertreterversammlung. Das 30-köpfige Parlament des norddeutschen Rentenversicherungsträgers traf sich am 13. Juni zu seiner Sommersitzung in Rostock. Erst in knapp zehn Jahren rechnet Maurer wieder mit einem spürbaren Rückgang der Altersrentenanträge.

Auch Leistungen zur Rehabilitation, die zweite große Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, werden stärker nachgefragt. Bei den Anträgen auf eine medizinische Rehabilitation legten die Antragszahlen zwischen 2020 und 2023 um knapp 18 Prozent von 46.200 auf 54.350 zu.

Der demografischen Wandel trifft die DRV Nord auch als Arbeitgeberin. "Mehr Arbeit muss mit weniger Mitarbeitenden erledigt werden, zumindest für einen bestimmten Zeitraum", betonte Maurer. "Wir werden unseren Beschäftigten trotz aller Bemühungen um Fachpersonal noch einiges abverlangen müssen, um die bevorstehende Arbeitsspitze zu bewältigen." Deshalb sei es entscheidend, die DRV Nord als eine attraktive Arbeitgeberin für junge Menschen und leistungsstarke Partnerin der Altersversorgung für Kundinnen und Kunden zukunftsfähig zu machen.