Förderung von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Reha-Wissenschaften
Die Deutsche Rentenversicherung fördert bestimmte Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Rehabilitationswissenschaften. Regionale Förderung in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern der Rehabilitationsforschung ist direkt über die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) möglich.
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Dr. Anja Maliezefski
Anschrift:
Deutsche Rentenversicherung Nord
Abt. Reha-Management/Forschungsförderung
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Ziegelstraße 150
23556 Lübeck
Bundesland: Schleswig-Holstein
Förderung durch die DRV Nord
Die Deutsche Rentenversicherung Nord fördert Forschungsvorhaben von besonderer rehapolitischer Bedeutung. Planen Sie ein solches Forschungsprojekt? Dann finden Sie hier, was Sie tun müssen, um die Förderung zu beantragen.
Beantragung von Zuwendungen
Die Beantragung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Reha-Forschung erfolgt grundsätzlich zweistufig. Bitte reichen Sie zunächst eine Projektskizze in elektronischer Form als pdf-Dokument ein.
Erfolgt nach interner Begutachtung ein positives Votum, werden Sie in einem zweiten Schritt zur ausführlichen Antragstellung aufgefordert. Die Begutachtung von Anträgen erfolgt bezüglich inhaltlicher Relevanz und methodischer Qualität gegebenenfalls auch unter Einbindung einer externen Expertise.
Für die Begutachtung ist der Projektantrag in elektronischer Form als pdf-Dokument und gleichzeitig auf dem Postweg mit Originalunterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers einzureichen.
Die folgenden Leitfäden sollen Ihnen als Hilfestellung zur Gestaltung einer Projektskizze und eines ausführlichen Projektantrages dienen:
Bitte beachten Sie:
Forschungsförderungsanträge für das folgende Jahr sind spätestens am 15. Januar des laufenden Jahres einzureichen. Zur Einhaltung der Frist genügt das Einreichen der Projektskizze.
Datenschutz und Nebenbestimmungen
Bei einem Antrag auf Forschungsförderung sollten bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte enthalten sein.
Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept notwendig.
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zur Verfügung:
Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen. Im Fall von DRV Nord geförderten Projekten ist dies das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist in Abstimmung mit der DRV Nord ein Genehmigungsantrag auszuarbeiten und einzureichen.
Zudem gelten für Forschungsprojekte die Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung (RV-NBest-F).