Deutsche Rentenversicherung

Wunsch- und Wahlrecht: Geben Sie Ihre Wunschklinik an

Version: 01/2023 Ausfüllbar: Ja

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitand*in ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen.

Um Ihnen die Meldung zu erleichtern, können Sie das angehängte Formular ausfüllen und Ihrem Antrag auf eine Reha-Maßnahme beifügen. Geben Sie bitte möglichst zwei Kliniken an - Ihren Favoriten und eine Alternative. Das erhöht bei großer Auslastung die Chance, dass wir einen Ihrer Wünsche berücksichtigen können.

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