Wunschklinik im Antrag festhalten
Damit Ihnen nicht einfach eine Klinik zugewiesen wird, sollten Sie unbedingt von Ihrem gesetzlich verankerten Recht auf eine freie Wahl Ihrer Reha-Klinik Gebrauch machen.
Drei Faktoren bestimmen maßgeblich, ob Sie den Reha-Platz in der Klinik Ihrer Wahl bekommen: Die Wunschklinik muss zu Ihrem Krankheitsbild passen. Sie sollte nicht zu weit von Ihrem Wohnort entfernt sein. Und es muss ein Platz zum gewünschten Termin frei sein.
In Ihrem Reha-Antrag können Sie noch mehr Wünsche angeben:
- Ort der Reha
- Name der Reha-Klinik
- Art der Leistungserbringung (ambulant/stationär)
- Beginn der Rehabilitation, falls Sie nicht direkt aus dem Krankenhaus in die Reha kommen
- Dauer des Aufenthalts (abhängig von der Erkrankung)
- Wünsche in Bezug auf Religion, Weltanschauung, Alter oder Geschlecht
Wenn Ihr Klinikwunsch abgelehnt wird, haben Sie oder die antragstellende Person die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Stellen Sie Ihren Antrag am besten ganz bequem online von Ihrem Computer. Das hat Vorteile, denn Sie können den Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.
Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung - Reha-Antrag