Deutsche Rentenversicherung

Fachinformation 02/2024: Die praktische Relevanz der Arbeitserprobung

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Die Fachinformation 02/2024 geht auf die Arbeitserprobung gemäß § 43 Absatz 7 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ein. Den Beziehern von Erwerbsminderungsrenten soll dadurch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.

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