In verschiedenen europäischen Staaten leben und arbeiten? Für viele Menschen ist das heute bereits Alltag. Aus den 27 EU-Staaten waren 2019 rund 2,56 Millionen Menschen in der Deutschen Rentenversicherung aktiv versichert. 2014 lag ihr Anteil bei noch rund 1,77 Millionen. Das entspricht einer Steigerung von knapp 45 Prozent, wie die Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung belegt. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) anlässlich des diesjährigen Europatags am 9. Mai hin.
Die Ausweitung der Arbeitsnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union hat für viele EU-Bürger das Arbeiten in Deutschland erleichtert und den Zuzug aus anderen EU-Staaten begünstigt. Von den aktiv Versicherten mit EU-Staatsbürgerschaft zahlen über 90 Prozent Beiträge in die Rentenversicherung, was sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung auswirkt.
Da Auslandszeiten für einen Rentenanspruch relevant sein können, sollten sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger immer mitgeteilt werden. Denn um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die „Mindestversicherungszeit“. Für langjährig Versicherte, die mit 63 in Rente gehen wollen, liegt sie in Deutschland derzeit bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten aus verschiedenen Ländern können dafür zusammengerechnet werden.
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der EU sowie bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz.
Mit vielen anderen Staaten wie Brasilien, der Republik Moldau und der Türkei hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die auch die Zusammenrechnung von Zeiten regeln. „Als Verbindungsstelle für Brasilien, die Republik Moldau, Portugal, Rumänien und die Türkei sind wir bundesweit – neben der DRV Bund und der DRV Knappschaft-Bahn-See – für alle Rentenfälle zuständig, die einen Bezug zu einem unserer Vertragsländer aufweisen“, informiert Sandra Skrzypale, Pressesprecherin der DRV Nordbayern.
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Deshalb können Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Alle Infos rund um die Auslandsrente gibt es online auf www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort steht auch die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ zum Download bereit. Telefonische Auskunft gibt es unter der kostenlosen Nummer + 49 80010004800.