Wir sind Mitglied im
Was wir für Familien tun
Flexible Arbeitszeit
Wesentliche Aspekte unserer familienorientierten Unternehmensführung sind die Angebote verschiedener Arbeitszeitmodelle und flexibler Arbeitszeiten, die es ermöglichen Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren.
Homeoffice und alternierende Telearbeit
Darüber hinaus bieten wir mit Homeoffice und alternierender Telearbeit zusätzliche Alternativen, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Kinder- und Ferienbetreuung
Als Mitglied im Bayreuther Behördennetzwerk bieten wir in den ersten vier Sommerferienwochen eine Betreuung für die Kinder unserer Beschäftigten im Alter zwischen 3 und 14 Jahren an. Die Beschäftigten am Standort Würzburg haben nahezu ganzjährig die Möglichkeit ihre Kinder, im Alter zwischen 6 und 12 Jahren, beim Ferienprogramm des Familienservice der Universität Würzburg (Unizwerge e.V.) anzumelden.
Kindermitbringtag
Zum festen jährlichen Bestandteil gehören die Betreuungsangebote am schulfreien Buß- und Bettag in Bayreuth und Würzburg.
Eltern-Kind-Arbeitszimmer
In unseren Verwaltungen stehen Eltern-Kind-Arbeitszimmer zur Verfügung. Mit dieser Einrichtung bieten wir den Beschäftigten die Möglichkeit ihre Kinder mit zur Arbeit zu bringen. Diese Zimmer stehen bereit, wenn aufgrund von Krankheit der sonst das Kind betreuenden Person oder einer geschlossenen Kindertageseinrichtung eine anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist.
Pflegeverantwortung und Beruf
Hier beraten und unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten und das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern die Beschäftigten. In unserem Intranet finden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber hinaus ausführliche Informationen rund um das Thema Pflege. Auch hier unterstützen die flexiblen Arbeitszeiten und die verschiedenen Arbeitszeitmodelle bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Chancengleichheit von Frauen und Männern
Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu verwirklichen, verpflichtet das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) die Dienststellen zu entsprechenden Fördermaßnahmen. Dies erfolgt natürlich unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Insbesondere sind folgende Ziele damit verbunden:
- Den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen
- Die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
- Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern
- Auf eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken
Dabei ist die geschlechtersensible Sichtweise, das Gender Mainstreaming, in allen Aufgabengebieten als durchgängiges Leitprinzip zu berücksichtigen.
Gleichstellungsbeauftragte
Sie haben Fragen zur Gleichstellung bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Gleichstellungsbeauftragten.
Unsere Gleichstellungsbeauftragten sind unmittelbar der Geschäftsführung zugeordnet. Sie wirken bei allen Angelegenheiten mit, die grundsätzlich für die Chancengleichheit bedeutsam sind. Sie achten darauf, dass bei strategischen Entscheidungen und strukturellen Maßnahmen, bei der Personalplanung und Personalentwicklung sowie im Rahmen von Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen Entscheidungen geschlechtersensibel getroffen werden.
Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen und beraten die Beschäftigten zur Vereinbarkeit und Chancengleichheit am Arbeitsplatz. Sie können im BEM-Verfahren oder bei Personalgesprächen auf Antrag hinzugezogen werden bzw. auch an Auswahlgesprächen beteiligt werden. Darüber hinaus stehen sie als Ansprechpersonen in Konfliktsituationen ("Mobbing") oder bei Benachteiligungen und Belästigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen
Gleichstellungsbeauftragte und Inklusionsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern