Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Unsere Selbstverwaltungsgremien sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen mit gewählten ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber, besetzt.
Unsere Beitragszahler lenken somit selbst durch ihre Vertreter an der Spitze ihr Dienstleistungsunternehmen Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.