Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Auf die Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentner haben die neuen Zusatzbeiträge im Januar und Februar noch keine Auswirkungen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden Veränderungen des Zusatzbeitrags erst zwei Monate später, das heißt zum 1. März 2024, wirksam.
Über die Änderung des Krankenversicherungsbeitrages und ihren neuen Renten-Zahlbetrag werden die Rentnerinnen und Rentner durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug informiert, der die Überweisung der Rente für März 2024 beinhaltet
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