Quelle:DRV/Seyfert
Witwen und Witwer können ab Juli neben ihrer Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen: Werden neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie beispielsweise Arbeitsentgelt oder eine Altersrente bezogen, werden diese angerechnet. Bis zu einem festgelegten Freibetrag kommt es jedoch nicht zur Rentenminderung. Dieser Freibetrag ist zum 1. Juli im Rahmen der Rentenerhöhung auf 1.038,05 Euro gestiegen (bisher 992,64 Euro).
Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen ermittelt. Übersteigen die errechneten Nettoeinkünfte den Freibetrag, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
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