Deutsche Rentenversicherung

Minijobgrenze erhöht 

Datum: 20.12.2024

Eine Kellnerin trägt Tassen auf einem Tablett.Quelle:PeTe FotoDesign Eine Kellnerin trägt Tassen auf einem Tablett.

Ab Januar 2025 dürfen Minijobber 556 Euro pro Monat verdienen. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 538 auf 556 Euro hängt mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde zusammen.

Im Rahmen einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Sie orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.

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