Deutsche Rentenversicherung

Mütterrente

Datum: 23.04.2025

Mutter und Tochter sitzen zusammen im FreienQuelle:DRV | Harms Mutter und Tochter sitzen zusammen im Freien

Aktuell wenden sich viele Versicherte an die Deutsche Rentenversicherung, um zu klären, ob sie von der gerade diskutierten „Mütterrente“ profitieren.

Mit dem Begriff „Mütterrente“ ist eine umfangreichere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Laut dem zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Erziehende dieser Kinder für ein zusätzliches halbes Jahr entsprechende Zeiten bei der Rente angerechnet bekommen. Damit würde eine Gleichstellung zu den Kindern erfolgen, die ab 1992 geboren wurden.

Bisher handelt es sich dabei lediglich um ein politisches Vorhaben, das vor einer Umsetzung zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen hat. Anträge auf Anerkennung dieser zusätzlichen Erziehungszeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht sachdienlich. Bei der Umsetzung der Mütterrente 1 im Jahr 2014 und der Mütterrente 2 im Jahr 2019 wurden die zusätzlichen Kindererziehungszeiten in den meisten Fällen ohne einen erneuten Antrag im Versicherungskonto gutgeschrieben. Nähere Informationen für die Betroffenen zur Mütterrente 3 folgen zu gegebener Zeit.

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