Deutsche Rentenversicherung

Informationen zum Datenschutz

Umsetzung der Datenschutzverordnung

Personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern EU-weit einheitlich zu schützen – das ist das Ziel der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679. Sie trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft und gilt nach einer zweijährigen Übergangszeit ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Dabei bleiben in Bezug auf die Deutsche Rentenversicherung die bisherigen wesentlichen Regelungen und das hohe Niveau des Sozialdatenschutzes erhalten. Geändert haben sich die Betroffenenrechte und die Pflicht zur Transparenz bei der Datenverarbeitung.

Ihr Recht auf Information

Zu den neuen Informationspflichten (nach Artikel 13 der DSGVO) gehört, dass Ihnen mitgeteilt wird, welche Rechte Sie haben und wie die Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpartner lauten. Sie erfahren, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.

Das gilt zum Beispiel bei Vordrucken wie Anträgen auf Kontenklärung, Rente oder Rehabilitation, mit denen Daten erhoben werden. Darauf finden Sie neben Zweck und Rechtsgrundlage auch Informationen zu Ihren Mitwirkungspflichten und gegebenenfalls zu Ihrem Widerrufsrecht, falls die Verarbeitung der Daten auf Ihrer Einwilligung beruht (zum Beispiel bei der Weitergabe medizinischer Daten).

Weitere Informationen können Sie in unserem Faltblatt "Datenschutz: Ihre Daten und Ihre Rechte" finden, die Sie auf unserer Internetseite herunterladen oder bestellen können.
Informationen zum Datenschutz unserer Internetseite finden Sie in der Datenschutzerklärung.