Deutsche Rentenversicherung

Antrag auf Zeiten der Kindererziehung nur einmal pro Kind

Sind die Kinder, die Sie überwiegend erzogen haben, bereits in Ihrem Versicherungslauf vermerkt, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Datum: 07.08.2023

Aufgrund einer erhöhten Nachfrage zu Anträgen auf Anerkennung von Zeiten wegen Kindererziehung - insbesondere in den Fällen, in denen diese Zeiten bereits in der Vergangenheit beantragt wurden - möchten wir Ihnen folgende Empfehlung geben:

  • Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid auf Vollständigkeit. Sind Ihre Kinder dort bereits eingetragen, bedarf es keines neuen Antrags V0800. Die Zeit kann nur bei dem Elternteil berücksichtigt werden, der das Kind überwiegend erzogen hat. Eine doppelte Anrechnung ist nicht möglich. Den Versicherungsverlauf können Sie auch bequem über unsere Online-Services anfordern.
  • Sind Sie sich unsicher oder haben Fragen, können Sie auch gerne die Daten mit unseren Kolleg*innen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48028 abgleichen und so einen erneuten Antrag vermeiden.

Detaillierte Informationen rund um das Thema Kindererziehung finden Sie in unserer Informationsbroschüre: Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente