Quelle:DRV | PeTe FotoDesign
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.
Durch die Corona-Krise kann es passieren, dass Ausbildungen zunächst nicht begonnen werden können oder sich die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen verlängert. Dieses wirkt sich nicht negativ auf den Waisenrentenanspruch der Betroffenen aus. Anspruch auf eine Waisenrente besteht auch, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung aufgrund der Corona-Krise nicht angetreten werden kann oder die Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.