Quelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert
Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die Ausgleichszahlungen können als Einmalzahlung geleistet oder über mehrere Jahre verteilt werden. Als Altersvorsorgeaufwendungen können sie beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.
In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann man sich individuell ausrechnen lassen. Hierfür stehen Ihnen zum Beispiel unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung. Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte in diesem Jahr noch einen Antrag stellen. Durch den deutlichen Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgelts wird es im Jahr 2023 teurer werden Abschläge auszugleichen.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.