Deutsche Rentenversicherung

Hilfe für die Steuererklärung

Datum: 27.01.2023

Älterer Herr sitzt mit Unterlagen vor seinem Laptop am KüchentischQuelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2022 lag der Freibetrag bei 10.347 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt ihnen auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke hilft. Durch die automatische Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist es nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in der Steuererklärung einzutragen. Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.

Rentenbeziehern, die schon einmal die Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird diese für das Kalenderjahr 2022 automatisch zugesandt. Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.