Die Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Rheinland treffen sich am 27. und 28. April zu ihrer jährlichen Arbeitstagung in Köln. Unter anderem stehen für die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit und das „Flexi-Renten-Gesetz“ auf dem Programm.
Die zehn Ausschüsse sind Teil der Selbstverwaltung des Düsseldorfer Rentenversicherers und je zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt. Sie ersparen Versicherten, die mit Entscheidungen der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, lange Prozesse vor dem Sozialgericht. Im Mittelpunkt der Widerspruchstagung steht die Erörterung von Praxisfällen.
Im Jahr 2016 entschieden die Widerspruchsausschüsse unter anderem in rund 9.500 Fällen, ob ein Renten- oder Reha-Antrag zu Recht abgelehnt wurde.
Die Chancen stehen für Versicherte nicht schlecht, ihren Fall ohne Gericht zu klären. Im Jahr 2016 waren rund ein Drittel der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich. Der Grund: Oft werden nachträglich Unterlagen oder medizinische Gutachten eingereicht, die bei der ursprünglichen Entscheidung noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien, und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.