Deutsche Rentenversicherung

Riester-Zulage

Noch bis Ende des Jahres die Zulage für 2015 sichern

Datum: 06.12.2017

DÜSSELDORF. Wer die staatliche Riester-Zulage für 2015 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende dieses Jahres beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin.

Die Riester-Zulage erhält nur, wer sie beantragt. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines Riester-Vertrages. Der Antrag muss bis Ende 2017 beim Anbieter des Riester-Vertrags vorliegen, um die Förderung für 2015 noch zu bekommen.

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der Geburt eines Kindes, müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.

Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.

Rat und Hilfe gibt es bei den Mitarbeitern der Service-Zentren, am kostenlosen Bürgertelefon der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter 0800 100048013.

Anmerkung für die Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.