Deutsche Rentenversicherung

Auszubildende und die Rente

Schutz von Anfang an

Datum: 28.08.2018

Düsseldorf. Ausbildung und Rente sind enger verbunden, als es auf den ersten Blick scheint. Denn auch Berufseinsteiger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt. Im Falle eines Falles können sie eine Rehabilitation erhalten oder sogar mit einer Rente rechnen – und das vom ersten Arbeitstag an, teilte die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.

Beispiel Arbeitsunfall: Sind Berufsanfänger danach voll oder teilweise erwerbsgemindert, erhalten sie eine Rente, die das Einkommen ersetzt. Dafür wird nicht nur die Zeit der Ausbildung höher bewertet, sondern bei einer heutigen Erwerbsminderung auch so gerechnet, als hätten sie bis zu drei Monate nach ihrem 62. Geburtstag Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.

Bei einem Freizeitunfall oder einer Erkrankung können die jungen Versicherten eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erhalten – und das, obwohl sie die dafür erforderliche Anzahl von Rentenbeiträgen noch gar nicht erreicht haben.
Weitere Informationen dazu gibt es auf www.rentenblicker.de, in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung sowie an unserem kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48013.

Anmerkung für die Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.