Deutsche Rentenversicherung

Ausbildungssuche zählt für die Rente!

Wichtig für Schulabgänger

Datum: 08.07.2019

In diesen Wochen beenden wieder viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Aber nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass sich auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermeiden lässt.

Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen.

Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis auch als so genannte Anrechnungszeit für die Rente zählt, obwohl die Arbeitsagentur keine finanzielle Unterstützung und keinen Rentenbeitrag zahlt.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, ihren Versichertenältesten, am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 1000 48013 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.

Anmerkung für die Redaktion:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,35 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.