Deutsche Rentenversicherung

Berufsstarter und Rente

Sicherheit von Anfang an

Datum: 20.08.2019

DÜSSELDORF. Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt. Denn im Fall der Fälle haben Berufseinsteiger Anspruch aus dem Vorsorgepaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sind beispielsweise Berufsstarter aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, können sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Der besondere Schutz gilt auch bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit. Grundsätzlich genügt auch hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, wenn im Unfallzeitpunkt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Nach einem Jahr gilt der Schutz auch, wenn Auszubildende wegen eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten: Sie können dann eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Schulzeit eintritt und sie innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Die Erwerbsminderungsrente richtet sich dann nicht nur nach den wenigen bisher eingezahlten Beiträgen. Vielmehr wird so gerechnet, als hätte die oder der Betroffene bis zum regulären Rentenalter – derzeit 65 Jahre und 8 Monate – Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt.

Auch bei Berufsanfängern gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Um den Versicherten nach Unfall oder Krankheit den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, wird zunächst alles getan, um ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederherzustellen. Diese Rehabilitationsleistungen sind im Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten – und zwar ohne Aufpreis!

Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48013.

Anmerkung für die Redaktion:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,35 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.