Deutsche Rentenversicherung

Riester-Zulage

Noch bis Ende des Jahres die Zulage für 2017 sichern

Datum: 05.12.2019

Wer die staatliche Riester-Zulage für 2017 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende dieses Jahres beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin.

Die Riester-Zulage erhält nur, wer sie beantragt. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines Riester-Vertrages. Der Antrag muss bis Ende 2019 beim Anbieter des Riester-Vertrags vorliegen, um die Förderung für 2017 noch zu bekommen.

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der Geburt eines Kindes, müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.

Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2017 beträgt 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.

Rat und Hilfe gibt es bei den Mitarbeitern der Service-Zentren, am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter 0800 100048013.