Deutsche Rentenversicherung

65 Jahre Sicherheit für Generationen

Rentenreform von 1957

Datum: 20.01.2022

Am 21. Januar 1957 beschloss der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Strukturreform trat rückwirkend zum 1. Januar 1957 in Kraft und prägt das Rentensystem in Deutschland bis heute.

Dynamische Rente

Bis zur Rentenreform blieben trotz Wirtschaftsaufschwung mit steigenden Einkommen die Renten hinter der positiven Lohnentwicklung zurück – denn sie wurden nicht laufend angepasst.

Bis in die 1950er-Jahre wurden die Renten aus zuvor gebildetem Kapital bezahlt und waren lediglich als Zuschuss zum Lebensunterhalt gedacht. Mehr und mehr wurden sie jedoch für zahlreiche Rentenempfänger zur einzigen Einnahmequelle. Bundeskanzler Konrad Adenauer wollte darum eine umfassende Sozialreform auf den Weg bringen: weg vom Zubrot hin zu einer umfassenden Absicherung im Alter.
Die Rentenreform bringt den Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern schließlich ein deutliches Plus von durchschnittlich rund 60 Prozent.

Generationenvertrag

Zugleich stellt die Reform die Weichen in Richtung Umlageverfahren: Die eingezahlten Beiträge sollen nicht länger angespart, sondern direkt an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt werden. Dabei erwerben die Versicherten zugleich eigene Rentenansprüche, die wiederum von der nächsten Generation finanziert werden.

Zunächst führte man 1957 das sogenannte Abschnittsdeckungsverfahren ein: Der Beitragssatz sollte für einen Zeitraum von zehn Jahren konstant bleiben und so festgesetzt werden, dass die Einnahmen zur Finanzierung der Rentenzahlungen in diesem Zehnjahreszeitraum ausreichten. Außerdem sollte eine Reserve von einer Jahresausgabe an Rentenzahlungen vorhanden sein.

Dieses Finanzierungsverfahren ähnelte bereits dem heutigen Umlageverfahren: Heute wird der Beitragssatz jeweils für ein Jahr so festgelegt, dass die Einnahmen ausreichen, um die Ausgaben dieses Jahres zu finanzieren und eine Reserve von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben sicherzustellen.

Reha vor Rente

Um Frühinvalidität zu vermeiden und die gesundheitliche Situation der Versicherten zu verbessern, wird das bis dato freiwillige Rehabilitationsangebot durch die Rentenreform zur gesetzlichen Pflichtleistung erhoben.

Bis heute ist es das Ziel der Deutschen Rentenversicherung, die Erwerbsfähigkeit und Gesundheit der Versicherten zu erhalten und zu verbessern. Dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung heute auch Präventionsleistungen, also vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen, an und hat den Grundsatz „Reha vor Rente“ erweitert in „Prävention vor Reha vor Rente“.