Wer für das Jahr 2023 freiwillige Rentenbeiträge zahlen möchte, hätte dafür normalerweise bis zum 31. März 2024 Zeit. Da in diesem Jahr der 31. März aber auf einen Sonntag fällt und der 1. April Ostermontag ist, endet die Frist ausnahmsweise erst am darauffolgenden Werktag, dem 2. April. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Die Beiträge können unter anderem wichtig sein, um den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Doch auch wegen der positiven Rendite lohnt es sich, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Bei der Beitragshöhe können Versicherte frei wählen zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1357,80 Euro des Jahres 2023.
Wichtig ist, bei der Überweisung die Versicherungsnummer, Vor- und Familiennamen sowie den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen. Vor der Überweisung sollte jedoch durch einen entsprechenden Antrag geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Hierfür steht das Formular V0060 auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.