Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dr. Sabine Graf, Vorsitzende des Vorstandes

Datum: 14.06.2013

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im März dieses Jahres hat in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland der Kölner Sozialrechtstag 2013 stattgefunden.

Im Rahmen dieser Veranstaltung fanden nicht nur Kölner den Weg nach Düsseldorf, es reiste auch ein Berliner in die Hauptstadt Nordrhein-Westfalens, um über die Zukunft der Altersversorgung zu referieren.

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herr Dr. Herbert Rische, hielt einen Vortrag, den er wie folgt resümierte:

Ich zitiere: „Die Zukunft der Rentenversicherung ist nicht in der Vergangenheit zu finden, das Rentenrecht der 1970er Jahre des 20. Jahrhunderts wird den Anforderungen der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts nicht gerecht werden. Zukunft hat die Rentenversicherung, wie jede gesellschaftliche Institution nur dann, wenn sie den jeweiligen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Ich bin aber sicher, dass uns das – wie in der Vergangenheit, so auch in der Zukunft – gelingen wird.“.

Ein durchaus optimistisches Resümee, wie ich finde. Und dieser Optimismus steht der Deutschen Rentenversicherung aus meiner Sicht auch gut zu Gesicht. Die Anfälligkeit der Finanzmärkte hat den Wert unseres unspektakulären, aber zuverlässigen und bewährten Umlageverfahrens in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung wieder ansteigen lassen.

Die Grundsausrichtung der Rentenreformen seit 2001 mit dem Paradigmenwechsel von der lebensstandardsichernden Rente hin zum Leitbild der Altersversorgung aus mehreren Säulen hat sich angesichts der angesprochenen Entwicklung an den Finanzmärkten als zumindest fragwürdig, aus Sicht der Gewerkschaften sogar als untauglich erwiesen. Die Niedrigzinsphase wirft zwangsläufig die Frage auf, ob die mit dem Paradigmenwechsel verbundene Gewichtsverschiebung von der umlagefinanzierten Rentenversicherung hin zur kapitalgedeckten zweiten und dritten Säule der Alterssicherung sinnvoll und vor allem für die Versicherten von Vorteil war.

Im Hinblick auf die Transparenz der Riester-Produkte soll zwar durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz, das aktuell im Bundesrat beraten wird, nachgesteuert werden. Dringend notwendig sind darüber hinaus jedoch Maßnahmen zur Verbesserung der Absicherung im Falle der Erwerbsminderung. An der Grundsicherungsstatistik ist abzulesen, dass das Armutsrisiko bei Erwerbsgeminderten bereits heute deutlich höher ist als bei Altersrentnern. Hier gibt es aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung dringenden Handlungsbedarf.

Aber nicht nur im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung muss sich im Hinblick auf die Verbesserung der Absicherung bei der Erwerbsminderung etwas tun.

Auch in der zweiten und dritten Säule gibt es ganz erhebliche Defizite. Während bei der Altersrente durch Riester-Rente oder auch betriebliche Altersversorgung eine Kompensation durch Zusatzvorsorge der Versicherten erreicht wird, ist eine ergänzende zusätzliche Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos eher selten. Und das ist auch kein Wunder. Die Tarifstrukturen der Privatversicherungen sind so gestaltet, dass gerade Menschen mit hohem Erwerbsminderungsrisiko besonders hohe Prämien für ihren Risikoschutz entrichten müssen. Wenn es in absehbarer Zeit nicht gelingt, akzeptable Angebote für eine Kompensation der Niveauminderung im Bereich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente durch private oder betriebliche Angebote zu schaffen, wird die erfolgreiche Umsetzung des Leitbilds einer Lebensstandardsicherung aus mehreren Säulen insgesamt gefährdet.

Aber trotz der auszuräumenden Defizite im privaten Versicherungssektor dürfen wir nicht hinnehmen, dass die gesetzlichen Rentenansprüche am Ende eines Arbeitslebens nicht mehr zum Leben ausreichen. Zu den Gelingensbedingungen für eine gute Rente und dem daraus resultierenden polititschen Änderungsdruck komme ich später noch zu sprechen.

Rentenanpassung 2013

Sie haben es gelesen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum 1. Juli 2013 werden die westdeutschen Renten um 0,25 Prozent und die ostdeutschen um 3,29 Prozent angehoben. Das sieht die Rentenwertbestimmungsverordnung 2013 vor, der das Bundeskabinett am 17. April 2013 zugestimmt hat. Die deutliche Diskrepanz zwischen den Anpassungsfaktoren West und Ost bedarf der Erläuterung.

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Bei der Berechnung wird seit 2005 außer der Entwicklung der Löhne und Gehälter auch die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten der Rentenversicherung berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung ist im Westen geringer, weil dort 2011 die zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte schwächer gestiegen sind als im Osten. Die für die diesjährige Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt somit 1,50 Prozent im Westen und 4,32 Prozent im Osten.

Bundeseinheitlich wirken der Beitragssatz- sowie der Nachhaltigkeitsfaktor dieses Jahr dämpfend auf die Anpassung gleichermaßen in West und Ost. Der Beitragsatzfaktor überträgt Veränderungen in der Belastung der Beitragszahler durch gesetzliche und ergänzende Alterssicherung auf die Rentenversicherung. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich die demographische Veränderung, gemessen in der Veränderung des Zahlenverhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern, aus.

Nach Wirkung dieser Faktoren ergibt sich rein rechnerisch eine Rentenanpassung von 0,50 Prozent im Westen und von 3,29 Prozent im Osten. Auch in diesem Jahr wird der Ausgleichsbedarf – der früher unterbliebene Rentenkürzungen widerspiegelt – weiter abgebaut. Diese nicht realisierten Wirkungen müssen im Sinne der Generationengerechtigkeit nachgeholt werden. Der Ausgleichsbedarf im Westen beträgt derzeit noch 0,71 Prozent. Um ihn weiter abzubauen, wird die rein rechnerisch mögliche positive Rentenanpassung halbiert. Die Rentenanpassung West beträgt daher nur 0,25 Prozent. Der Ausgleichsbedarf verringert sich dementsprechend auf 0,46 Prozent. In den neuen Ländern wurde der Ausgleichsbedarf Ost bereits letztes Jahr vollständig abgebaut.

In der öffentlichen Wahrnehmung scheinen die sogenannten West-Rentner bei der Rentenanpassung in diesem Jahr gleich doppelt gebeutelt; einerseits erhalten sie lediglich eine schwierig zu vermittelnde Rentenanpassung um 0,25 Prozentpunkte, andererseits bleibt nach wie vor ein Ausgleichsbedarf von 0,46 Prozent übrig, der sich bei zukünftigen Rentenanpassungen nochmals dämpfend auswirken wird.

Aktuelle Pressemeldungen über eine deutliche Erhöhung auch der Westrenten im nächsten Jahr sind aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland im übrigen reine Kaffeesatzleserei. Eine einigermaßen belastbare Rechengrundlage liegt frühestens im Herbst 2013 vor. Das sollten wir in unseren Argumentationen beachten, vor allem auch in der politischen Debatte.

Aktuelle Rentenpolitik

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich werde häufig gebeten, in Diskussionsrunden und Debatten Stellung zum Thema „Gesetzliche Rente“ oder „Altersarmut“ zu beziehen. Dabei kristallisiert sich immer heraus, dass junge Menschen wenig an die eigene gesetzliche Altersabsicherung glauben. Und in den letzten Monaten kommen natürlich noch die Rentenkonzepte der Parteien ins Spiel. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen wissen, wie sie die Versprechungen einschätzen sollen, die ihnen gemacht werden. Und die Gewerkschaften haben eigenen Vorstellungen zur Rentenpolitik entwickelt, an denen sich die Konzepte dann messen lassen können. Ich nehme eine vielfältige und lebendige Debatte über das Thema Alterssicherung wahr:

Innerhalb der Regierungs-Koalition wird natürlich über Rententhemen gesprochen, vor allem aber gerungen. Themen, wie die Lebensleistungsrente oder die sogenannte Mütter-Rente, sind Ihnen aus den Medien sicher bekannte Begrifflichkeiten.

Auch die Oppositionsparteien, die es naturgemäß etwas leichter haben, sich aus dem Fenster zu lehnen, müssen sie doch ihren Worten aktuell noch keine Taten folgen lassen, sind nicht um Ideen verlegen. Ein Stichwort wäre die „Solidarrente“, ein Modell der SPD.

Allein, in Gesetzesform gegossen wird zur Zeit nichts, was sicherlich auch mit der Bundesratsmehrheit der Oppositionsparteien zusammenhängt.

Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand geben.

Der zurzeit am intensivsten diskutierte Arbeitstitel ist sicherlich die von der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen initiierte „Lebensleistungsrente“. Trotz des Gegenwindes in den eigenen Reihen hat die Ministerin durchsetzen können, dass die von Seiten der Rentenversicherung als
systemfremd bezeichnete Lebensleistungsrente in das Wahlprogramm der CDU aufgenommen wird. Systemfremd ist die Lebensleistungsrente auch aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, und zwar deshalb, weil das systemimmanente und bewährte Äquivalenzprinzip durchbrochen würde. Aktuell gilt, wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr Rente. Dieses Prinzip wäre bei der Einführung der Lebensleistungsrente zumindest teilweise außer Kraft gesetzt. Sie wissen sicher auch, dass dieses Modell für die Gewerkschaften kein Thema ist.

Nicht systemfremd, dafür schwer zu finanzieren, ist ein anderer Vorschlag, der insbesondere von der CSU vehement gefordert wird: Die einleitend bereits angesprochene „Mütter-Rente“, die eine Besserstellung von Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, gewährleisten soll.

Für diesen Personenkreis sollen zukünftig zwei Rentenpunkte anstelle des bisher nur einen im Rentenkonto gut geschrieben werden. Eine Angleichung auf drei Rentenpunkte, wie für nach 1992 geborene Kinder, dürfte angesichts der Haushaltslage kaum bezahlbar sein. Aber auch die Heraufsetzung um nur einen Punkt würde jährlich einen geschätzten Aufwand von rund 7 Mrd. EUR bedeuten.

Ein weiterer von Seiten der CDU/CSU eingebrachter Vorschlag ist die sogenannte Kombi-Rente, die die Hinzuverdienstregel für die Rentner einfacher und attraktiver machen soll. Die Kombi-Rente ist ebenfalls ein Anliegen der FDP. Und da sich auch die Oppositionsparteien zumindest nicht deutlich gegen die Kombi-Rente aussprechen, dürfte einer Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode nur wenig entgegen stehen, was die Deutsche Rentenversicherung begrüßen würde, die Gewerkschaften allerdings nicht.

Die SPD setzt der Lebensleistungsrente der Arbeitsministerin die sogenannte Solidarrente entgegen. Wer 45 Versicherungsjahre inklusive Zeiten der Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder auch Kindererziehung aufweist, soll bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen dürfen. Außerdem soll, entgegen der aktuellen Gesetzeslage, das Rentenniveau von rund 50 Prozent „bis zum Ende des Jahrzehnts“ aufrecht erhalten werden. Die Sozialdemokraten schließen sich dem Vorschlag, die Mütter-Renten in angemessenem Umfang aufzuwerten, übrigens an.

Etwas radikalere Maßnahmen sehen die Grünen im Fall eines Wahlsieges vor. Sie beabsichtigen, alle Bürger zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verpflichten, Angestellte wie Selbständige. Ausgenommen sollen allerdings Beamte sein. Bei diesen Planungen handelt es sich aus Rentenversicherungs-Sicht allerdings um ein zweischneidiges Schwert; zunächst würde zwar mehr Geld in die Rentenkassen gespült, die Zusatzbelastungen, wenn die hinzugekommenen Versicherten irgendwann ins Rentenalter kommen, wären allerdings gewaltig.

Die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, schlägt die Partei Die Linke vor. Hierzu kann aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ein klares Statement abgegeben werden: Nachweislich ist die Deutsche Rentenversicherung als nicht-gewinnorientierter Versicherer ein etablierter und solider Ansprechpartner für die Alterssicherung. Sie hat eine hervorragende Kompetenz im Hinblick auf die Durchführung der umlagefinanzierten Alterssicherung und steht für Ideen und Vorschläge zur Stärkung dieses Systems gerne und jederzeit zur Verfügung. Im Bereich der kapitalgedeckten Altersvorsorge hat die Deutsche Rentenversicherung dagegen keine Kompetenzen und Erfahrungen. Sie passt daher nicht in das Aufgabenspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung.

Minijobs verdrängen Vollzeitstellen

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen

ich möchte an dieser Stelle auf Entwicklungen eingehen, die aus Sicht der Rentenversicherung Besorgnis erregend sind. Die Tatsache, dass Minijobs verstärkt Vollzeitstellen in z.B. in Kleinbetrieben der Gastronomie und im Handel verdrängen, geht einher mit der Verdoppelung atypischer Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland in den letzten 20 Jahren. Neue Minijobs verdrängen nicht selten reguläre Arbeitsplätze mit voller Sozialversicherungspflicht. Beschäftigte, die einen Minijob oder auch mehrere ausüben, haben zwangsläufig nur eine geringe Rente zu erwarten. Neben den Minijobbern gehören zu den atypisch Beschäftigten auch Leiharbeiter, Teilzeitbeschäftigte sowie Geringverdiener.

Eine solche Entwicklung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ebnet der Altersarmut unvermeidlich den Weg. Vorrangige Ursache für die Altersarmut sind hier die ungenügenden Einkommen in der Erwerbsphase. Und es kann nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung sein, gesamtgesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Fehlentwicklungen aufzufangen. Damit wäre sie überfordert. Und es wäre auch ungerecht denjenigen gegenüber, die das System mit ihren Beiträgen schultern.

Ein lohnbezogenes Sozialversicherungssystem wie die gesetzliche Rentenversicherung ist nur so leistungsfähig, wie die gezahlten Löhne es ermöglichen. Bei allen Ideen zur Reform der Rentenversicherung; nach wie vor gilt die Äquivalenzregel: Auskömmlichen Löhnen im Rahmen regelmäßiger Beschäftigung folgen auch auskömmliche Renten.

Hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Hebel, den die politischen Entscheidungsträger so schnell wie möglich umlegen müssen, damit das aktuell noch mäßige Problem Altersarmut nicht mittelfristig ein großes wird.

Arbeitgeber setzen gezielt auf 55 Plus

Eine sehr erfreuliche Entwicklung aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist die, dass Unternehmen mittlerweile gezielt ältere Arbeitnehmer einstellen, so jedenfalls ein Fazit der Bundesarbeitsministerin. Von den Betrieben, die planen, neue Mitarbeiter einzustellen, suchen knapp zwei Drittel Personen zwischen 55 und 64 Jahren. Ein wesentlicher Grund für das Interesse an den Älteren: Die Firmen wissen zunehmend die meist langjährige Berufserfahrung älterer Arbeitnehmer zu schätzen. Vor allem Großunternehmen investieren verstärkt in altersgerechte Stellen, gesundheitsförderliche Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Weiterbildungsangebote für Ältere. Und das wirkt sich zwangsläufig auch auf den Renteneinstieg aus. Das durchschnittliche Zugangsalter bei den Altersrenten ist inzwischen auf fast 64 Jahre angestiegen.

Eine weitere gute Nachricht: Die Zahl der Erwerbstätigen hat im Jahr 2012 einen neuen Höchststand erreicht. Es waren rund 41,5 Mio. Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Die Erwerbslosenquote ging im gleichen Zeitraum von 5,7 auf 5,3 Prozent zurück. Besonders erfreulich: Von der positiven Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt profitierten auch die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, deren Anzahl, wie schon in den Jahren 2010 und 2011, auch im Jahr 2012 angestiegen ist.

Aber trotzdem muss sich politisch etwas an der Art ändern, wie wir in Deutschland arbeiten. Atypische Beschäftigung muss zurückgedrängt werden, damit Menschen die Chance haben im Verlaufe ihres Lebens ausreichende Rentenansprüche aufzubauen, die sie natürlich aus guten Verdiensten generieren. Aber : Der deutsche Arbeitsmarkt hat im EU-Vergleich einen großen Niedriglohn-Sektor. Schulden-Krisenländer wie Portugal, Spanien oder Italien liegen weit hinter Deutschland. In der Bundesrepublik beziehen demnach 22,2 Prozent der Arbeitnehmer
einen geringeren Stundenlohn als 9,15 Euro, wie die Hans-Böckler-Stiftung am Montag mitteilte. Das sind rund acht Millionen Arbeitnehmer, die voraussichtlich keine auskömmliche Rente erhalten werden. Hier müssen wir ansetzen, auch das ist Rentenpolitik. Genauso wie die Tatsache, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer solche Arbeitsplätze vorfinden müssen, auf denen sie das Rentenalter auch gesund ansteuern können. Hier, das wissen alle, gibt es einen großen Nachbesserungsbedarf.

Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung

Vom 23. bis 25. April 2013 hat sich der Schätzerkreis, bestehend aus Experten des BMAS und der Deutschen Rentenversicherung Bund, unter Beteiligung des Bundesversicherungsamtes zur Abstimmung des Jahresergebnisses der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2012 und der mittelfristigen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2017 getroffen.

Grundlage für die Finanzschätzung der allgemeinen Rentenversicherung ist einerseits die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; zum anderen werden die unterjährigen Ergebnisse der Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Quartal des Jahres 2013 betrachtet.

Obwohl der Beitragssatz zum 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent gesenkt wurde, sind die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung um 3,9 Mio. EUR oder 2,1 Prozent gestiegen. Die Pflichtbeiträge aus dem Arbeitsentgelt einschließlich der Pauschalbeträge für geringfügig Beschäftigte haben sich von 170,5 Mrd. EUR im Jahr 2011 auf 174,4 Mrd. EUR erhöht.

Die Beiträge für versicherungspflichtige Arbeitnehmer stiegen um 3,9 Mrd. EUR auf 171,3 Mrd. EUR oder 2,3 Prozent. Der Anstieg der Beträge aus Minijobs fiel dem gegenüber mit 1,5 Prozent deutlich niedriger aus. Die Einnahmen stiegen von 3,10 auf 3,15 Mrd. EUR.

Im Jahr 2012 haben die Rentenausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Mrd. EUR zugenommen. Das entspricht einem Zuwachs von 1,7 Prozent. Die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sind 2012 parallel zu den Rentenausgaben um 260 Mio. EUR, also um ebenfalls 1,7 Prozent gestiegen.

Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis hat 2012 der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben 5,23 Mrd. EUR betragen. Das im Gesamtvermögen enthaltene – und nicht zur Nachhaltigkeitsrücklage zählende – Verwaltungsvermögen reduzierte sich um 71 Mio. EUR. Die Nachhaltigkeitsrücklage stieg im Ergebnis um 5,4 Mrd. EUR auf 29,5 Mrd. EUR.

Der Beitragssatz war von der Bundesregierung so festzusetzen, dass Ende 2012 die Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben voraussichtlich nicht überschritten wird. Wegen der deutlich günstiger als erwartet verlaufenden Wirtschaftsentwicklung 2012 stieg die Nachhaltigkeitsrücklage nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis jedoch auf 1,7 Monatsausgaben.

Der Beitragssatz war somit zum 1. Januar 2013 nochmals zu senken. Dieses mal gar um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. Über diese Absenkung wurde, wie Sie wissen, kontrovers diskutiert.

Abgesehen davon, dass schließlich, der aktuellen Gesetzeslage entsprechend, eine Absenkung des Beitragssatzes erfolgte, muss an dieser Stelle einmal festgehalten werden, dass der zurzeit gültige Satz unter dem Beitragssatz des Jahres 1985 liegt. Damals, vor fast 30 Jahren, wurden 19,2 Prozent erhoben.

Trotz der zweimaligen Absenkung des Beitragssatzes geht der Schätzerkreis aktuell davon aus, dass die Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende nochmals auf 1,6 oder 1,7 Monatsausgaben anwachsen wird. Sollte diese Prognose eintreffen, wäre zum Jahresbeginn 2014 ein Beitragssatz von 18,7 Prozent möglich.

Klinikkette

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Betriebsergebnisse der eigenen Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, insbesondere hinsichtlich der Kostenentwicklung und der damit einhergehenden Positionierung im wettbewerbsrelevanten Marktpreiskorridor, sind positiv. Die betriebswirtschaftliche und medizinisch-therapeutische Entwicklung verläuft plangemäß. Die bereits sehr gute Auslastung der Klinikkette im Jahr 2011 konnte im Jahr 2012 nochmals verbessert werden auf eine beachtliche Gesamtauslastung von 99,9 Prozent.

Dieses Ergebnis bestätigt auch die Entscheidung des Vorstandes über die umgesetzte Bettenverlagerung innerhalb der Klinikkette in der Indikation Psychosomatik von der Klinik Roderbirken zur Nordsee- und Eifelklinik.

Die vielfältigen Maßnahmen zu Erlössteigerung insbesondere in der Klinik Niederrhein haben dazu geführt, dass die Klinik im Jahr 2012 erstmals den Marktpreiskorridor erreicht hat. Die Nordseeklinik Borkum dagegen liegt als einzige Klinik der Deutschen Rentenversicherung Rheinland weiterhin außerhalb des Markpreiskorridors. Die gemeinsame Klinikleitung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund konnte trotz der engeren Kooperation beider Kliniken und einer nochmals gesteigerten Patientenzahl noch keine Ergebnisverbesserung erzielen. Die Insellage bedingt Kosten- und Standortnachteile, die bisher im Marktpreisvergleich nicht berücksichtigt werden.

Die unterschiedlichen Betriebsergebnisse der eigenen Reha-Kliniken verdeutlichen, dass die für jeden Klinikstandort erarbeiteten Optimierungskonzepte konsequent umgesetzt und weiter entwickelt werden müssen. Insbesondere für die Besonderheiten der Insellage auf Borkum mit den daraus resultierenden Rahmenbedingungen müssen die drei Rentenversicherungsträger Bund, Knappschaft-Bahn-See und Rheinland gemeinsam für alle drei Reha-Kliniken auf Borkum eine zukunftsfähige Perspektive entwickeln. Ohne eine klare Indikationsabgrenzung und Spezialisierung der drei Kliniken sowie einen klinikübergreifenden Personaleinsatz sind die existenziell wichtigen Synergien aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland nicht erzielbar. Aus diesem Grunde arbeitet die Geschäftsführung mit Nachdruck daran, die Kooperation am Klinikstandort Borkum so schnell wie möglich auszubauen. Entsprechende Gespräche sind mit den Geschäftsführungen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Rentenversicherung Bund in Kürze geplant.

Soviel zur aktuellen Situation der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.