Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dietmar Meder, Vorsitzender des Vorstandes

Datum: 11.12.2013

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es waren lange Wochen, bis der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ schließlich geschlossen war. Doch damit hatte das Warten noch kein Ende. Seit der Veröffentlichung am 27. November warten wir erneut. Dieses Mal auf das Ergebnis des Mitgliedervotums der SPD. In wenigen Tagen werden wir mehr wissen.

Meine Einschätzung heute ist: Wahrscheinlich wird es etwas mit der Neuauflage der Großen Koalition. Und aus diesem Grunde möchte ich Ihnen einen Überblick über die Absichten der Koalitionsparteien für die nächste Legislaturperiode geben.

Für die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind ja einige spannende Themen im Vertragswerk enthalten. Positiv ist auf den ersten Blick zu bewerten, dass die Wähler und auch die Deutsche Rentenversicherung nunmehr eine Grundrichtung erkennen können, nach der sich die Politik in den nächsten knapp vier Jahren ausrichten wird. Nicht ganz so positiv ist dagegen, dass die Formulierungen im Koalitionsvertrag viel Raum für Spekulationen lassen, aus welchem Topf die Leistungen, die nun auf ihre Umsetzung warten, finanziert werden sollen. Hierüber konnte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen größtenteils offensichtlich noch keine Einigung erzielt werden.

Im Einzelnen enthält der Vertrag unter dem Punkt „Soziale Sicherheit“ folgende Themen, die für die Rentenversicherung bedeutsam sind:

Arbeiten bis 67 gestalten

Die Große Koalition beabsichtigt, die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze zu erweitern. Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre – einschließlich Zeiten mit Arbeitslosigkeit – ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Ob es sich bei den Zeiten der Arbeitslosigkeit um Beitragszeiten handeln muss, ist noch offen.

Allerdings soll es nicht dauerhaft bei der Altergrenze 63. Lebensjahr verbleiben. Sie soll schrittweise parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden.

Erwerbsgeminderte besser absichern

Wer nichts mehr an seiner Erwerbsminderung ändern kann, ist im besonderen Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deshalb sieht der Koalitionsvertrag vor, Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar zu verbessern.

Ziel ist es, diejenigen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit Fehlanreize für nicht zwingend notwendige Frühverrentungen zu schaffen. Die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente soll ab 1. Juli 2014 um 2 Jahre – vom 60. auf das 62. Lebensjahr – angehoben werden. Ergänzend soll für die letzten 4 Jahre vor der Erwerbsminderungsrente eine sogenannte Günsti­gerprüfung erfolgen. Erfahrungsgemäß sind die Arbeitsunfähigkeits- oder Arbeitslosigkeitszeiten gerade in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung außergewöhnlich hoch. Folge hieraus können geringe Beitragsleistungen sein, die die Höhe der Rente mindern. Aus diesem Grund soll eine Vergleichsberechnung ohne Berücksichtigung  der letzten vier Jahre erfolgen. Das für den Versicherten günstigere Ergebnis soll dann in die Rentenberechnung einfließen.

Reha-Budget demografiefest ausgestalten

Sie wissen aus den Berichten der letzten Jahre, dass die Deutsche Rentenversicherung und auch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland angesichts eines wachsenden Reha-Bedarfs und gesetzlich gedeckelter Haushaltsmittel für Leistungen zur Teilhabe inzwischen regelmäßig an ihre Budgetgrenzen stößt. Eine bedarfsgerechte Anpassung des Reha-Budgets, die auch die demografische Entwicklung berücksichtigt, ist daher überfällig. Das haben auch die „Architekten“ des Koalitionsvertrages erkannt. Der Vertrag sieht daher vor, das Reha-Budget bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des demografischen Wandels anzupassen. Damit soll die gesetzliche Rentenversicherung in die Lage versetzt werden, auch in Zukunft die notwendigen Reha- und Präventionsleistungen an ihre Versicherten zu erbringen.

Private und betriebliche Altersvorsorge stärken

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Große Koalition sieht vor, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Sie soll auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher sollen Voraussetzungen geschaffen werden, Betriebsrenten auch in kleineren Unternehmen mehr zu verbreiten. Ob die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten, angedacht ist, kann aus dem Koalitionsvertrag nicht herausgelesen werden.

Kindererziehung besser anerkennen

Meines Wissens hat die Gesellschaft für deutsche Sprache das Wort des Jahres 2013 noch nicht bekannt gegeben. Gute Chancen hätte jedoch mit Sicherheit der Begriff „Mütterrente“.

Die Einführung der sogenannten Mütterrente ist eines der am meisten diskutierten Vorhaben, die gesetzliche Rentenversicherung betreffend. Während Kindererziehungszeiten für Geburten ab 1992 rentenrechtlich im Umfang von 3 Jahren angerechnet werden, werden Geburten vor 1992 nur mit einem Jahr Kindererziehungszeiten berücksichtigt.

Es ist vorgesehen, ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Wer die hierdurch jährlich voraussichtlich entstehenden Kosten von rund 6,5 Mrd. EUR tragen soll – die Beitrags- oder die Steuerzahler – ist zwar noch offen; da sich die CDU und die CSU bisher jedoch für eine Finanzierung aus Beitragsmitteln ausgesprochen haben, ist zu befürchten, dass auch die Große Koalition dies so plant.

Und das, obwohl die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung eine klassische gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Nur eine Finanzierung aus Steuermitteln gewährleistet, dass alle an der Finanzierung beteiligt werden, auch diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, und auch die Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Schließlich kommen die Kindererziehungszeiten auch Personen zugute, die gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern beispielsweise in einem Versorgungswerk.

Lebensleistung in der Rente honorieren

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

schon in der letzten Legislaturperiode hatten CDU und SPD ähnlich lautende Pläne, die Lebensleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Der gemeinsame Plan in einer Großen Koalition sieht nunmehr vor, bis zum Jahr 2017 eine „solidarische Lebensleistungsrente“ einzuführen. Wer langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und dennoch von Altersarmut bedroht ist, soll durch eine Aufwertung seiner erworbenen Entgeltpunkte besser gestellt werden. Diese Regelung soll Geringverdienern und Menschen zu Gute kommen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Zusätzliche Altersvorsorge soll als Zugangsvoraussetzung allerdings erforderlich sein.

Durch eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2023 soll ferner sichergestellt werden, dass insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden. In allen Fällen werden bis zu 5 Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt.

Menschen, die trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, jedoch bedürftig sind, sollen einen weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten.

Ich denke, es wird deutlich: Die solidarische Lebensleistungsrente ist ein komplexes Thema und in der Systematik der Rentenversicherung auch ein kritisches. Stichwort hier: Beitragsäquivalenz.

Erwähnenswert ist abschließend, dass die Finanzierung der Lebensleistungsrente aus Steuermitteln erfolgen soll.

Alterssicherung erhalten

Die potentielle künftige Bundesregierung hat eine klare Aussage zum Erhalt der berufsständischen Alterssicherung formuliert. Die Alterssicherung der Landwirte, die Künstlersozialversicherung und die berufsständischen Versorgungssysteme sollen als eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten bleiben.

Minijobs

Die Große Koalition möchte ferner dafür sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Zudem soll der Übergang aus geringfügiger in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtert werden. Ob die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutierte grundsätzliche Versicherungspflicht für Minijobber eingeführt werden soll, bleibt offen.

Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen

Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung von Ost und West, so die Aussage der künftigen Bundesregierung, soll in einem (Achtung:) Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben werden. Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, soll in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte erreicht werden.

Bitte lassen Sie mich noch einige wenige Sätze zum Thema Angleichung Ost- und Westrenten hinzufügen.

Die Bild-Zeitung hat in ihrer unnachahmlichen Art, komplizierte Sachverhalte auf den Punkt zu bringen, in der Ausgabe am 26. November 2013 ein neues Phänomen ausfindig gemacht: Das „Rentenloch“.

Nach Recherchen der Bild-Zeitung drohe den deutschen Versorgungsempfängern sogar ein geradezu „gigantisches Rentenloch“. Grund hierfür sei, dass die Rentenversicherung deutlich mehr für Ostrenten ausgäbe, als sie dort einnehme. Dieses Defizit müsse anschließend durch Überschüsse im Westen ausgeglichen werden. Dabei seien doch die Ostrenten ohnehin deutlich höher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch Sie werden sicherlich des Öfteren von Bekannten oder Verwandten, die wissen, dass Sie in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland tätig sind, auf derartige Pressemeldungen angesprochen. Hier eine kleine Argumentationshilfe:

Die Behauptung der Bild-Zeitung, es gäbe ein gigantisches Rentenloch, ist falsch. Die Renten in Ost und West sind langfristig gesichert. Bundesweite Finanzausgleiche zwischen den Rentenversicherungsträgern, und somit auch zwischen Trägern in den neuen und den alten Bundesländern, sind in den langfristigen Finanzberechnungen berücksichtigt und ordnungsgemäß finanziert. Dies wird in der Bild-Meldung ignoriert.

Der wesentliche Grund für die höheren Durchschnittsrenten im Osten sind die längeren Beschäftigungszeiten, die den dortigen Renten zugrunde liegen. Und dies ist in unserem Rentensystem vollkommen unabhängig von Finanzströmen - ... was mich zu meinem nächsten Thema führt.

Finanzlage

Meine Damen und Herren,

der Vorstand berichtet an dieser Stelle auch immer, wie es um die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung bestellt ist. Hier fasse ich mich in diesem Jahr etwas kürzer: Der Grund hierfür ist so simpel wie erfreulich: Um die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung ist es zur Zeit gut bestellt.

Wie in jedem Jahr haben sich auch im Juni 2013 Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesversicherungsamtes, der so genannte Schätzerkreis, zur Abstimmung der mittelfristigen Vorausberechnungen und Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung getroffen. Die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2013 erfolgte erstmalig anhand der unterjährigen Rechnungsergebnisse statt auf Basis der Annahmen der Bundesregierung.

Der Schätzerkreis kam zu dem Fazit, dass sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands und im Zuge derer auch die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin positiv entwickelt.

Die Beitragseinnahmen des Jahres 2013 werden vom Schätzerkreis mit voraussichtlich 193,5 Mrd. EUR geschätzt und lägen somit um 0,6 Mrd. EUR über dem Ergebnis des Jahres 2012. Insbesondere, und das ist sehr erfreulich, die erwarteten Einnahmen aus Pflichtbeiträgen fallen deutlich höher aus als nach dem Ergebnis der vergangenen Schätzungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

trotz der Beitragssatzsenkungen zu Beginn der Jahre 2012 und 2013 hat sich die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung weiter aufgebaut. Nach aktuellen Schätzungen dürfte die Finanzreserve bis zum Jahresende auf etwa 1,77 Monatsausgaben anwachsen. Diese für die Deutsche Rentenversicherung und die Beitragszahler, Versicherte wie Arbeitgeber, sehr erfreuliche Entwicklung löst einen gesetzlich fixierten Prozess aus. Diesen Prozess möchte ich an dieser Stelle gern noch einmal skizzieren.

Beitragssatz

Der Beitragssatz ist von der Bundesregierung Ende 2013 mit Zustimmung des Bundesrates nach den gesetzlichen Regelungen im § 158 SGB VI im Verordnungswege festzusetzen. Im geltenden Recht ist in dieser Frage kein Entscheidungsspielraum vorhanden. Maßgeblich ist vielmehr, ob bzw. in wie weit die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 voraussichtlich die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben überschreiten wird. Ist eine Überschreitung zu erwarten, ist der Beitragssatz neu festzulegen. Gleiches gilt, wenn die Mindestrücklage den Wert von 0,2 Monatsausgaben zu unterschreiten droht. Andernfalls bleibt der geltende Beitragssatz bestehen.

Das bedeutet, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass nach aktuellen Berechnungen der Beitragssatz nach den Absenkungen zu Beginn der Jahre 2012 und 2013 zum 1. Januar 2014 erneut zu senken ist. Und zwar auf 18,3 Prozent. Nach mittelfristiger Vorausbetrachtung ist es wahrscheinlich, dass dieser Beitragssatz auch im Jahr 2015 erhalten bliebe, da die Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2014 voraussichtlich im maßgeblichen Korridor zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben bleiben wird.

Union und SPD haben sich jedoch darauf verständigt, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf dem derzeitigen Niveau von 18,9 Prozent festzuschreiben. Dieses ungewöhnliche Verfahren hat den Zweck, zumindest einen Teil der neuen oder aufgestockten Leistungen in der Rentenversicherung zu finanzieren.Die Rückwirkung des Gesetzes, so hieß es in der Koalition, sei juristisch geprüft worden. Mit der erstmaligen Befassung des Bundestages vor Weihnachten würden Arbeitnehmer und Unternehmen rechtzeitig darüber informiert, dass eine Beitragssatzsenkung nicht erfolge. So könnten sich die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung auf einen unveränderten Beitragssatz einstellen.

Zur Festschreibung des geltenden Beitragssatzes wäre allerdings eine Gesetzesänderung nötig. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf hierzu soll am 19. Dezember 2013, unmittelbar nach dem Mitgliedervotum der SPD, in erster Lesung im Bundestag beraten werden, die Schlussabstimmung ist jedoch erst für Anfang 2014 geplant.

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages und ein Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kommen allerdings zu einer anderen rechtlichen Beurteilung als die neuen Regierungsparteien: Das geplante Vorgehen sei in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und werfe sogar verfassungsrechtliche Zweifel auf. Die Bundesregierung riskiere also einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz und setze damit die rechtmäßige Beitragserhebung zum Jahresbeginn 2014 aufs Spiel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem ungewöhnlichen Vorgehen, eine, ich erinnere daran, geltende Gesetzesvorschrift nicht umzusetzen, entspricht die wahrscheinliche nächste Bundesregierung zwar den Forderungen zahlreicher Gewerkschaften und anderer Verbände, den Beitragssatz nicht noch einmal abzusenken. Der eigentlichen Intention der Interessenvertreter, eine tragfähige Nachhaltigkeitsrücklage angesichts steigender Lasten für die gesetzliche Rentenversicherung in den kommenden Jahren aufzubauen, entspricht sie allerdings nicht. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass einige der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Gesetzesinitiativen primär durch die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollen.

Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland

Ohne dem Bericht der Geschäftsführung vorgreifen zu wollen, möchte ich Sie gerne darüber informieren, dass die Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in den Jahren 2012 und 2013 gute Ergebnisse erzielt haben. Der von der Deutschen Rentenversicherung Bund jährlich festgelegte so genannte Marktpreiskorridor wird von der Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland erreicht und der maßgebliche obere Marktpreis deutlich unterschritten. Die konstante und konsequente Ergebnisverbesserung in den eigenen Reha-Kliniken wurde vom Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Rheinland eng begleitet. Und die erzielten Ergebnisse können sich wirklich sehen lassen.

Soziale Selbstverwaltung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

lassen Sie mich zum Abschluss meiner Ausführungen noch einmal auf den Koalitionsvertrag zurück kommen.

Unter dem Punkt „Soziale Sicherheit“ findet sich auch ein Absatz zur sozialen Selbstverwaltung, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Ich zitiere:

„Die soziale Selbstverwaltung ist Ausdruck der Verantwortung, die die Sozialpartner in Deutschland für die Gestaltung der Sozialversicherung übernehmen. Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und die Sozialwahl modernisieren. Dazu wollen wir künftig Online-Wahlen ermöglichen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen, sollen die Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen verbessert werden.
Durch geeignete Maßnahmen wollen wir erreichen, dass das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert wird. Schließlich sollen die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter gestaltet, die Möglichkeit der Weiterbildung verbessert und die Regelungen für die Freistellungen präzisiert werden.“

Die künftige Bundesregierung bekennt sich unmissverständlich zur Institution Selbstverwaltung. Das ist zunächst sehr erfreulich. Was die Pläne hinsichtlich der Ausweitung von Direktwahlen angeht, gilt es für die Selbstverwalter bundesweit, aufmerksam die Entwicklungen zu beobachten und Gelegenheiten zu nutzen, im Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern Überzeugungsarbeit für die Beibehaltung langjährig bewährter Verfahren zu leisten.

Mit diesem Appell schließe ich meinen Bericht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen geruhsame Feiertage.

Vielen Dank!