Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 12.06.2015

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte mit dem Bericht der Geschäftsführung an die Ausführungen von Frau Dr. Graf anknüpfen und Sie über weitere Entwicklungen in der Hauptverwaltung und den eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unterrichten. 

Rentenpaket – RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Beginnen möchte ich mit dem Stand der Umsetzung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, das uns seit gut einem Jahr intensiv beschäftigt.

Auch im laufenden Jahr wirkt sich das Gesetz durch eine hohe Nachfrage nach persönlichen Beratungen in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen sowie durch erhöhte Eingangszahlen in unserer Renteninlands-Sachbearbeitung spürbar aus.

In den ersten 5 Monaten 2015 sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rund 3.700 zusätzliche Altersrentenanträge eingegangen, und zwar 1.650 Anträge auf Regelaltersrenten und 2.050 Anträge auf vorgezogene Altersrenten.

Der Anstieg bei den Regelaltersrenten ist vorrangig auf die Wirkung der Mütterrente zurückzuführen. Auch im Jahr 2015 sind bisher noch rund 1.000 Anträge auf Regelaltersrenten von Frauen deutlich über der Regelaltersgrenze eingegangen.

Die Eingangszahlen für die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren haben sich bei der DRV Rheinland bei monatlich rund 980 Eingängen eingependelt. Werden die Rückgänge bei den anderen vorgezogenen Altersrenten abgezogen, verbleibt ein bereinigter Anstieg aufgrund des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes bei den vorgezogenen Altersrenten von monatlich 410 Anträgen bzw. von rund 2.050 Anträgen für Januar bis Mai 2015.

Bundesweit wurden im laufenden Jahr monatlich rund 23.400 Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren gestellt. Seit ihrer Einführung zum 01. Juli 2014 bis Ende April 2015 sind bundesweit insgesamt rund 300.000 Anträge und bei der DRV Rheinland ca. 12.300 Anträge gestellt worden.

ZRBG-Änderungsesetz

Neben dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz sind wir in unserem Haus als Verbindungsstelle zu Israel auch weiterhin mit der Umsetzung des ZRBG-Änderungsgesetzes, welches am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, beschäftigt.

Alle 12.600 laufenden Rentenzahlungen der DRV Rheinland, in denen der Rentenbeginn nach dem 1.7.1997 liegt, wurden überprüft und in allen erforderlichen Fällen die Informationsschreiben zu der eingeräumten Wahlmöglichkeit eines Rentenbeginns ab 1. Juli 1997 oder der Beibehaltung der laufenden Rentenzahlung an die Berechtigten versandt.

Aufgrund der vorliegenden Antworten der Berechtigten konnten bereits über 7.500 Neufeststellungen durchgeführt werden. Lediglich 300 ZRBG-Rentenbezieher haben sich gegen eine Neufeststellung mit früherem Rentenbeginn entschieden.

Aus den 7.500 Neufeststellungen ergeben sich

  • 65,5 Millionen Euro Nachzahlungen sowie
  • 32,8 Millionen Euro Zinsen

In 2.500 Fällen steht die Antwort der Berechtigten noch aus, so dass hier derzeit keine Neufeststellung erfolgen kann. Lediglich 800 Vorgänge befinden sich aufgrund besonderer Fallkonstellationen noch in der laufenden Bearbeitung.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: rund 1.500 ZRBG-Rentenbezieher haben zwar einen Rentenbeginn nach dem 1.7.1997, der allerdings der späteren Vollendung des 65. Lebensjahres geschuldet ist, so dass kein früherer Rentenbeginn möglich ist.

Nachdem die Erledigung der vorrangig zu bearbeitenden laufenden Rentenzahlungen weit vorangeschritten ist, werden nunmehr rund 3.000 Erbenfälle mit anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren abgearbeitet.

 

Mehrarbeitsaktionen

Um diesen Mehraufwand an Arbeit in den Service-Zentren und in der Hauptverwaltung zeitnah zu bewältigen, haben die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstundenaktionen durchgeführt. Insgesamt sind so über 25.000 zusätzliche vergütete Überstunden angefallen, wobei sich die Zahl aufgrund der ZRBG-Arbeiten noch weiter erhöhen wird. 

Rente-Vertrag

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

neben der Umsetzung der Rechtsänderungen möchte ich Sie auch über den aktuellen Sachstand zu einzelnen Optimierungsprozessen in unserem Kerngeschäft informieren.

In den Rentenauslandsdezernaten konnten in den zurückliegenden Jahren die Arbeitsbestände deutlich abgebaut, die Qualität wesentlich verbessert und die Laufzeiten spürbar reduziert werden. Als besonderes Highlight ist dabei der auf Betreiben unseres Hauses erfolgte Ausbau des elektronischen Datenaustausches mit Spanien und Belgien zu nennen. Die Rentenhöhen werden seit letztem Jahr mit Spanien und seit diesem Jahr mit Belgien elektronisch ausgetauscht, so dass jährlich 5.500 manuelle Anfragen entfallen.

Die derzeitige Herausforderung im Vertragsbereich besteht darin, die Struktur der Auslandsdezernate der deutlich rückläufigen Antragslage anzupassen. Es ist davon auszugehen, dass die Altersrentenanträge aus Spanien im Vergleich zu 2011 von rund 10.000 jährlichen Anträgen auf ca. 3.000 Anträge im Jahr 2020 abnehmen werden.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Abteilungsleitung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Konzept zur Neustrukturierung der Auslandsbereiche erarbeitet. Ziel ist es, in einem ersten Schritt die vorhandenen Ressourcen im Renten-Vertragsbereich zur Abarbeitung und Reduzierung der hohen Arbeitsbestände im Bereich Versicherung-Ausland zu nutzen. In weiteren Schritten ist die Struktur des Auslandsbereichs dem künftigen Bedarf anzupassen.

 

Digitale Vorgangsbearbeitung

Bereits in der Dezembersitzung 2014 der Vertreterversammlung hatte ich berichtet, dass seit August 2014 am Standort Düsseldorf im Rahmen eines Pilotprojektes Anträge auf medizinische Rehabilitationsleistungen früh gescannt und elektronisch, sprich digital, bearbeitet werden.

Die Einführung des elektronischen Dokumentenworkflows und der digitalen Vorgangsbearbeitung ist ein gemeinsames Projekt aller 16 Rentenversicherungsträger, das von uns federführend für alle entwickelt wird.

Unterschieden wird zwischen dem reinen Dokumentenworkflow, der vom frühen Scannen über die Ablage der Dokumente im Archiv bis zur Anzeige der Dokumente im Postkorb reicht, und dem sog. erweiterten Dokumentenworkflow, der zusätzlich das Extrahieren von Daten aus den gescannten Dokumenten und die Weiterverarbeitung im Kernsystem rvDialog sowie die Erzeugung von Aufgaben aus dem Geschäftsprozess ermöglicht.

Die erforderlichen technischen Komponenten für die Realisierung des reinen Dokumentenworkflows werden bis Ende Dezember 2015, die des erweiterten Dokumentenworkflows bis Ende Juni 2016 fertiggestellt und allen Rentenversicherungsträgern zur Verfügung stehen. Mit den erstellten Programmen werden die grundlegenden technischen Voraussetzungen geschaffen, um im Anschluss an die Umsetzung des Mustergeschäftsprozesses medizinische Rehabilitation weitere Geschäftsprozesse – auch aus den Bereichen Rente und Versicherung – einzubeziehen. 

Eigene Rehakliniken - Qualitätsergebnisse

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Frau Dr. Graf hat in ihrem Bericht bereits die positive wirtschaftliche Entwicklung unserer sechs eigenen Rehakliniken erläutert. Aus dem insgesamt guten Ergebnis der Klinikkette möchte ich zwei Kliniken hervorheben. Die Eifelklinik hat im letzten Jahr ihr bestes Betriebsergebnis seit der Gründung erzielt. Gleiches gilt für die Klinik Roderbirken, bei der wir uns in den letzten Jahren schon fast daran gewöhnt haben, dass sie im bundesweiten Marktpreisvergleich der rentenversicherungseigenen Kliniken zu den wirtschaftlichsten Rehakliniken nicht nur in der Indikation Kardiologie, sondern insgesamt zählt.

Die Wirtschaftlichkeit unserer Klinikkette und die konstant hohe Belegung der eigenen Kliniken eröffnet erfreulicherweise auch die wirtschaftlichen Spielräume für notwendige bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ganz aktuell wird mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der verbliebene große Bauabschnitt zur abschließenden Sanierung der Eifelklinik abgestimmt. Mit dieser Baumaßnahme wird die Eifelklinik dann komplett durchsaniert und auf einem modernen Stand sein, der für die nächsten Jahre und Jahrzehnte eine hochwertige, wettbewerbsfähige und vor allem patientenorientierte Rehabilitation in der Eifelklinik sicherstellt.

In der Aggertalklinik steht die wichtige bauliche Erweiterung der medizinischen Trainingstherapie – kurz MTT genannt – an. Unsere Aggertalklinik verfügt bundesweit über die meisten orthopädischen Rehabetten in einer Einrichtung. Mit der Erweiterung der medizinischen Trainingstherapie und der Anschaffung von medizinischen und therapeutischen Trainingsgeräten der neuesten Generation wird die Aggertalklinik ihrem guten Ruf als „erste Adresse für orthopädische Rehabilitation“ auch künftig gerecht werden.

Bei aller Konzentration auf die Wirtschaftlichkeit unserer Kliniken verlieren wir unsere Patienten nicht aus den Augen. In unseren Kliniken ist derzeit nahezu jedes Bett belegt. Und dieses erfreuliche Ergebnis ist auch darauf zurückzuführen, dass in unseren eigenen Rehakliniken vor allem Wert auf die Qualität der Rehabilitationsleistungen gelegt wird und unsere Patienten sich in den Kliniken wohl fühlen. Dies belegen die aktuellen Patientenbefragungen, die sehr positive Bewertungen unserer Patienten ergeben haben. Unsere Patienten sind ganz überwiegend mit den Therapieleistungen, der Betreuung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit der Verpflegung, der Unterbringung und vor allem dem Rehabilitationserfolg zufrieden. Auch die Auswertungen des Bereiches Rehaqualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigen die hohe Qualität in den Rehakliniken der DRV Rheinland. Dieses gute Feedback der Patienten ist in erster Linie auch ein Lob für unsere Klinikmitarbeiterinnen und –mitarbeiter. 

EU-Vergaberecht und Rehabilitationsleistungen

Mit großem Interesse beobachtet die Deutsche Rentenversicherung derzeit Entwicklungen im europäischen Vergaberecht. Bis April 2016 muss die Bundesregierung drei neue europäische Richtlinien zum Vergaberecht umsetzen. Geregelt wird unter anderem die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen

Das Bundeskabinett hat im Januar 2015 Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Nach dem Eckpunktepapier soll das Vergaberecht auch zukünftig dann nicht zum Tragen kommen, wenn öffentliche Auftraggeber Leistungen selbst erbringen. Insofern besteht Rechtssicherheit für die Rentenversicherungsträger, wenn diese Rehabilitationsleistungen in eigenen Einrichtungen durchführen.

Zwischen dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium und der DRV Bund wird derzeit intensiv diskutiert, ob die medizinischen Rehaleistungen, die die Träger der Rentenersicherung von externen Rehabilitationseinrichtungen einkaufen, in den Anwendungsbereich der neuen EU-Vergaberichtlinie fallen oder aber als sog. nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von der Anwendbarkeit des Vergaberechts ausgenommen werden.

Diese durchaus komplizierte Rechtsfrage kann mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen für die Rehalandschaft in Deutschland verbunden sein. Wenn Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation unter den Anwendungsbereich der EU-weiten Vergaberichtlinien fallen, dann müsste die Deutsche Rentenversicherung künftig den größten Teil ihrer Rehabilitationsleistungen, die von externen Vertragskliniken oder beruflichen Bildungseinrichtungen erbracht werden, europaweit ausschreiben und vergeben. Für diesen Fall stellt das Eckpunktepapier die Einführung eines erleichterten Vergabeverfahrens in Aussicht.

Mit Blick auf die Risiken insbesondere für die Anbieterstruktur und die Qualität der Rehaleistungen plädiert die Deutsche Rentenversicherung dafür, auch die in Vertragseinrichtungen erbrachten Rehabilitationsleistungen als nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinie herauszunehmen. Es bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber die EU-Vergaberichtlinien umsetzt.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie in jeder Vertreterversammlung, möchte ich auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen. 

Budgetierte Reha-Ausgaben

Die jährliche Fortschreibung des Reha-Budgets, also der verfügbare Gesamtbetrag für die Aufwendungen zur Teilhabe, erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde für die Fortschreibung ab dem Jahr 2014 zusätzlich eine Demografiekomponente eingeführt, die in den nächsten Jahren zu erhöhten Reha-Budgets führen wird.

So beträgt der endgültige Gesamtbetrag der Rentenversicherung für das Jahr 2015 rund 6,4 Mrd. Euro. Davon entfallen auf die DRV Rheinland 381,3 Mio. Euro. Mit Blick auf den anhaltend hohen und im Bereich der Leistungen der medizinischen Rehabilitation weiter steigenden Bedarf ist zu erwarten, dass wir das Budget – wie in den Vorjahren - weitestgehend ausschöpfen werden. Auch im letzten Jahr haben wir unser Budget in Höhe von 361,2 Mio. Euro nahezu vollständig, nämlich zu 99,6 Prozent, ausgeschöpft.

Im Jahr 2016 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung voraussichtlich auf rund 6,6 Mrd. Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein vorläufiges Budget in Höhe von rund 394,2 Mio. Euro. Das ist der Betrag, mit dem wir in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016 gehen werden.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Für die jährliche Fortschreibung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten sind neben der Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter weitere Faktoren, nämlich die Veränderungen der Zahl der Rentenzugänge und des Rentenbestandes wie auch Veränderungen bei den Verwaltungsaufgaben, zu berücksichtigen. So werden einmalige und dauerhafte zusätzliche Verwaltungsaufgaben und damit auch Kosten durch die Regelungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes und des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabegesetzes auf die Rentenversicherung zukommen. Dagegen sieht das 5. SGB IV – Änderungsgesetz unter anderem den Wegfall der Einkommensanrechnung für den Bereich der Waisenrenten vor, wodurch Verwaltungsaufgaben und damit Kosten wegfallen. Darüber hinaus konnte mit den Krankenkassen im Rahmen der Verhandlungen zur Senkung der Beitragseinzugsvergütung ein erstes Zwischenergebnis erreicht werden, für 2015 wird die Vergütung um ca. 19 Mio. Euro reduziert.

Die Berechnung auf der Grundlage der genannten Faktoren ergibt für das Jahr 2015 für die gesamte Rentenversicherung einen endgültigen Gesamtbetrag in Höhe von 4,174 Mrd. Euro (Vorjahr: 4,087 Mrd. Euro). Davon entfallen auf die DRV Rheinland rund 258,8 Mio. Euro.

Anders als bei den Reha-Aufwendungen werden wir bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten - wie in den Vorjahren - auch diesen für 2015 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen deutlich unterschreiten. Im Haushaltsplan 2015 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 246,8 Mio. Euro begrenzt. Auch im letzten Jahr hatten wir unseren Ausgaberahmen in Höhe von 253,3 Mio. Euro – so wie fast alle anderen Rentenversicherungsträger auch – nur zu 93,6 Prozent ausgeschöpft (RE: 237 Mio. Euro, Unterschreitung um 16,245 Mio. Euro).

Für das Haushaltsjahr 2016 beträgt unser vorläufiges Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 268,6 Mio. Euro (Gesamtbetrag Rentenversicherung: 4,330 Mrd. Euro). Im Haushaltsplan 2016 werden wir wieder einen stark reduzierten Ansatz vorschlagen, der näher an den zu erwartenden tatsächlichen Ausgaben liegen wird.

Prüfung durch den Bundesrechnungshof

Angesichts des nicht unerheblichen finanziellen Volumens befasst sich auch der Bundesrechnungshof seit einigen Jahren mit dem Thema „Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten nach § 220 SGB VI“.

Er hat der DRV Bund im März 2015 mitgeteilt, dass er dieses Thema in zwei Bereiche teile, nämlich die Erfüllung des gesetzlichen Einsparmodells bis 2010 und das Ausgabenabgrenzungsmodell ab 2011, also das aktuelle Verfahren zur Fortschreibung des Ausgaberahmens.

Zur gesetzlichen Einsparverpflichtung von 10 Prozent der Verwaltungs- und Verfahrenskosten bis zum Jahr 2010 konstatiert der Bundesrechnungshof, dass die Deutsche Rentenversicherung dieses Einsparziel erreicht habe. Das Modell der DRV Bund zur Erreichung und Überprüfung des Einsparziels sei eines von vielen, die das Gesetz zulasse, der Bundesrechnungshof akzeptiere dies, auch wenn er andere Modelle favorisiere. Der Teilaspekt der Prüfung des Einsparmodells sei abgeschlossen.

Was das aktuelle Verfahren der Fortschreibung der Gesamtbeträge und der Ausgabenobergrenze angeht, begrüßt der Bundesrechnungshof zunächst, dass sich die Rentenversicherungsträger selbst verpflichten, eine nach § 220 SGB VI ermittelte Ausgabenobergrenze einzuhalten und diese bei der Haushaltsaufstellung und beim Haushaltsvollzug zu berücksichtigen. Das Modell zur Bestimmung und Fortschreibung dieser Ausgabenobergrenze sei jedoch wie folgt zu überdenken:

  • Um ein Auseinanderdriften von fortgeschriebenen Gesamtbeträgen und den tatsächlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten zu vermeiden, sollten die tatsächlichen Rechnungsergebnisse fortgeschrieben werden,
  • die Gewichtung der Fortschreibungsfaktoren sei zu überprüfen und ggfls. zu revidieren,
  • soweit Schätzwerte der Fortschreibung zugrunde gelegt werden, seien diese zu begründen und transparent zu erläutern.

Wir werden die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes eingehend prüfen und in den Gremien der Deutschen Rentenversicherung diskutieren mit dem Ziel, auch zu diesem Bereich der Prüfung zu möglichst konsensfähigen Ergebnissen zu kommen.

Neue Entgeltordnung

Anlässlich der letzten Vertreterversammlung hatte ich noch über den seinerzeit ungewissen Ausgang der Tarifverhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrages über die Entgeltordnung für die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung berichtet. Die Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung haben sich im Dezember 2014 mit den Gewerkschaften geeinigt. Die Entgeltordnung wird ab 01. Januar 2015 rückwirkend in Kraft treten. Sie stellt dann die gemeinsame und einheitliche Eingruppierungs- und Bezahlungsgrundlage für die Tarifbeschäftigten bei den Arbeitgebern der Deutschen Rentenversicherung dar.

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich durch die Entgeltordnung: 

  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8, denen ab Januar 2006 Tätigkeiten übertragen worden sind, die nach der Vergütungsordnung des BAT einen bis zu sechsjährigen Bewährungsaufstieg vorsehen, rücken in die nächste Entgeltgruppe auf.
  • Die Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 werden entzerrt, nämlich in eine Entgeltgruppe 9a (bisherige „kleine“ EG 9), in eine Entgeltgruppe 9b (bisherige „große“ EG 9) sowie in eine neu geschaffene Entgeltgruppe 9c für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
  • Die Entgeltgruppe 13 wird für den „gehobenen Dienst" für Beschäftigte ohne wissenschaftlichen Hochschulabschluss geöffnet.
  • Die stufengleiche Höhergruppierung wird eingeführt, so dass Beschäftigte bei Höhergruppierungen aufgrund der Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit nunmehr der Stufe zugeordnet werden, die sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe bereits erreicht haben.
  • Zur Kompensation der Kosten haben die Tarifvertragsparteien den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt, auf die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zu verzichten. Mit Blick auf die mit der Entgeltordnung verbundenen hohen finanziellen Belastungen werden die weitaus meisten Rentenversicherungsträger hiervon Gebrauch machen.

Die aufgezählten Eckpunkte der neuen Entgeltordnung werden für eine erhebliche Anzahl der Beschäftigten mit finanziellen Verbesserungen verbunden sein. Dies gilt insbesondere für unsere Nachwuchskräfte, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind und hoffentlich auch in Zukunft in großer Zahl zu uns kommen werden. Ihnen können wir jetzt auch hinsichtlich der Bezahlung noch konkurrenzfähigere Angebote machen. 

Dezentrale Ausbildung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

um die Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften geht es auch bei meinem letzten Punkt meines Berichts.

Da es uns in den letzten Jahren nicht durchgängig gelungen ist, Nachwuchskräfte für alle dezentralen Standorte in der erforderlichen Zahl zur Verfügung zu stellen, werden wir in diesem Jahr damit beginnen, unsere heute an den Standorten Düsseldorf und Köln konzentrierte Ausbildung weiter zu dezentralisieren. Ab August 2015 werden wir zusätzlich an den Standorten Gummersbach und Kleve mit der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten starten und für diese Standorte jeweils zwei Nachwuchskräfte jährlich einstellen. Wir können uns die Ausdehnung dieses Modells auf weitere Standorte unserer Service-Zentren vorstellen. Denn wenn die Nachwuchskräfte nicht zu uns kommen, dann müssen wir auf sie zugehen. Sobald die Fachhochschule Köln ihre Pläne umsetzt, auch in Köln den Studiengang Rentenversicherung anzubieten, dies wird voraussichtlich 2017 der Fall sein, werden wir auch dort Bachelor of Laws ausbilden.

Vorstand und Geschäftsführung gehen davon aus, dass durch die Einstellung von jährlich rund 100 Nachwuchskräften, die weitere Dezentralisierung der Ausbildung und die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen unser Personalbedarf auch in den nächsten Jahren gedeckt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !