Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 16.12.2015

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie in jedem Jahr liegt Ihnen auch zur heutigen Vertreterversammlung ein Unternehmensbericht vor, der Ihnen einen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2014 bis September 2015 vermittelt.

Mit dem Bericht der Geschäftsführung möchte ich Sie zu einzelnen Themen unseres Hauses auf den aktuellen Sachstand bringen, anschließend möchte ich auf das aktuellste rentenpolitische Thema, die „Flexi-Rente“, eingehen.

RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Beginnen möchte ich mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz. Die im Juli 2014 in Kraft getretenen Regelungen zur sog. Mütterrente und zur abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren haben uns auch in diesem Jahr noch massiv beschäftigt.

Die statistischen Werte der Rentenzugänge allein des Jahres 2014 zeigen, dass die Mütterrente bundesweit in rund 64.000 Fällen zu erstmaligen Rentengewährungen jenseits der Regelaltersgrenze geführt hat.

Schwerpunkt der Begünstigten waren weit überwiegend Frauen in den alten Bundesländern, da Frauen in den neuen Bundesländern aufgrund ihrer höheren Erwerbsbeteiligung auch ohne das zweite Jahr Kindererziehungszeiten bereits die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt hatten. Alleine 7.700 dieser Rentenbewilligungen erfolgten durch die DRV Rheinland. Das Durchschnittsalter der Neurentnerinnen mit 74,2 Jahren wie auch die nicht unerhebliche Anzahl dieser mit durchschnittlich 129 Euro sehr gering ausfallenden Rentenzugänge haben die Statistikwerte beeinflusst und zum Teil zu Fehlinterpretationen geführt. 

Bei den Zugängen in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr liegt der Schwerpunkt dagegen in den neuen Bundesländern. Dort ist nahezu jede Dritte (30 Prozent) Altersrentenbewilligung eine für besonders langjährig Versicherte, wohingegen in den alten Bundesländern der Anteil mit 16 Prozent nahezu nur halb so hoch ausfällt. Rund 71 Prozent der Bewilligungen entfallen auf Männer und lediglich 29 Prozent auf Frauen.

Die Gesamtzahl der Anträge auf eine abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren betrug bis Ende Oktober dieses Jahres zirka 427.000, davon 221.000 im Jahr 2015. Auf die DRV Rheinland entfallen hiervon rund 17.500 Anträge, davon 9.200 im laufenden Jahr.

Organisatorische Änderungen

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Jahr 2015 hat für die Sachbearbeitungsbereiche unseres Hauses auch organisatorische Änderungen mit sich gebracht, die sich auch im nächsten Jahr fortsetzen werden.

Wie bereits in der letzten Vertreterversammlung angekündigt, wurde der Auslandsbereich im Oktober dieses Jahres insbesondere vor dem Hintergrund der deutlich sinkenden Rentenantragszahlen aus Spanien neu strukturiert. Im Vergleich zu 2011 sind die Altersrentenanträge aus Spanien von 10.000 auf gut 6.100 im Jahr 2015 zurückgegangen. Bis 2020 wird sich die Antragslage bei den Altersrenten aus Spanien nochmals spürbar auf bis zu 2.000 verringern. Angesichts dieser Entwicklung ist die Anzahl der Rentenauslandsdezernate bereits von vier auf zwei reduziert worden. Sollte die weitere Entwicklung, wie vorausberechnet, eintreffen, muss im nächsten Jahr über eine weitere Reduzierung nachgedacht werden.

In der Rehabilitationssachbearbeitung der Service-Zentren haben wir zunächst an drei Standorten eine geänderte Arbeitsverteilung und verbesserte Arbeitsabläufe erfolgreich getestet, die im nächsten Jahr auf alle Service-Zentren ausgerollt werden. Begleitet von weiteren Optimierungen konnte in diesem Jahr so die Qualität der Reha-Sachbearbeitung deutlich verbessert und an das Qualitätsniveau der Versicherungs- und Rentensachbearbeitung herangeführt werden. Im Bereich der Laufzeiten, also der Dauer der Bearbeitung von Reha-Anträgen, haben wir unser Ziel allerdings noch nicht erreicht. Deshalb wird hier weiter an Maßnahmen zur Beschleunigung gearbeitet.

Digitale Vorgangsbearbeitung - Dokumentenworkflow

Ein weiterer Schritt zur Modernisierung erfolgt 2016 mit dem Ausrollen des bisher in Düsseldorf getesteten Reha-Workflow-Verfahrens auf zunächst drei dezentrale Standorte, nämlich die Service-Zentren in Leverkusen, Köln und Gummersbach - vielleicht schaffen wir Krefeld auch noch. Mit diesem Verfahren werden Anträge auf medizinische Reha-Leistungen in der Sachbearbeitung und im Bereich Sozialmedizin vom Antragseingang über die Bescheiderteilung bis zur Übergangsgeldzahlung papierlos, sprich digital, bearbeitet.

Die DRV Rheinland entwickelt den Dokumentenworkflow gemeinsam mit der NOW IT GmbH, unserem IT-Dienstleister, federführend für die gesamte Deutsche Rentenversicherung. Der so genannte „reine“ Dokumentenworkflow, der das frühe Scannen, die Ablage der Dokumente im Archiv und die Anzeige der Dokumente im so genannten Postkorb umfasst, steht ab Januar 2016 allen Rentenversicherungsträgern termingerecht zur Verfügung. Der „erweiterte“ Dokumentenworkflow erzeugt zusätzlich Daten in rvDialog, der Kernanwendung unserer Sachbearbeitung, sowie eigenständig Aufgaben aus dem Geschäftsprozess. Er wird Mitte 2016 fertiggestellt sein. Die Deutsche Rentenversicherung hat ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2020 sollen alle Geschäftsprozesse digital bearbeitet werden.

Firmenservice

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Herr Meder hat es in seinem Bericht bereits erwähnt, zudem haben wir viele von Ihnen ebenso wie den neuen Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Herrn Rainer Schmelzer, bei der Eröffnungsfeier unseres bundesweiten Firmenservice am 27. Oktober 2015 hier im Sitzungssaal begrüßen dürfen. In diesem Jahr wurden die bereits regional vorhandenen Firmenservices einzelner RV-Träger, so auch der Firmenservice unseres Hauses, zu einem einheitlichen gemeinsamen Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung zusammengeführt. Der Firmenservice wird nunmehr als gemeinschaftliches Auskunfts- und Beratungsprodukt für die Arbeitgeber, aber auch für Steuerberater und Betriebsärzte sowie Personal- und Betriebsräte angeboten. Der Firmenservice besteht aus drei Modulen:

  • Modul 1 „Gesunde Mitarbeiter“
  • Modul 2 „Rente und Altersvorsorge sowie fakultativ Demografie“
  • Modul 3 „Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung“

Der praktische Nutzen des Firmenservice für Unternehmer und Mitarbeiter wurde eindrucksvoll anhand der Erfahrungsberichte der Bayer AG und von Thyssen Krupp Steel Europe über die in Anspruch genommenen Leistungen des Firmenservice mit Leben gefüllt. Auch die Nachfrage nach dem Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland zeigt mit 2.414 Kontakten in den ersten elf Monaten des Jahres, dass unser Beratungsangebot bereits gut angenommen wird. Kurz und gut: Ein gelungener Start für den bundesweiten Firmenservice im Rheinland.

Präventionsgesetz

Das Modul „Gesunde Mitarbeiter“ des Firmenservice beinhaltet auch die Prävention. Das neue Präventionsgesetz, das Mitte dieses Jahres in Kraft getreten ist, verpflichtet alle Leistungserbringer im Bereich der Prävention, also auch die Kranken-, Unfall und Rentenversicherung, zu einer engeren Zusammenarbeit sowie zu abgestimmten und effektiveren Leistungen für die gemeinsamen Versicherten.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Sie hat in Übereinstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und Knappschaft-Bahn-See bereits im letzten Jahr begonnen, entlang der Rheinschiene spezialisierte und zertifizierte Präventionseinrichtungen zuzulassen. Damit soll insbesondere der steigenden Nachfrage von Arbeitgebern, Unternehmen, Handwerksbetrieben und Verbänden nach Präventionsleistungen zur Stärkung, Förderung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten im Rheinland Rechnung getragen werden. Im nächsten Jahr werden bereits etwa 25 Präventionszentren in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf bedarfgerechte Angebote im Sinne des Präventionsgesetzes vorhalten, die Teil des Landesrahmenkonzeptes Prävention sein werden.

Reha-Kolloquium 2016

Die erfolgreichen und etablierten Programme der Deutschen Rentenversicherung Rheinland sowie neue Ansätze, wie zum Beispiel im Bereich der Prävention, werden anlässlich des 25. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums der Deutschen Rentenversicherung vom 29. Februar bis 2. März 2016 in Aachen präsentiert. Wir freuen uns, dass das Kolloquium, das die Deutsche Rentenversicherung Rheinland gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund als Gastgeber ausrichtet, im kommenden Jahr unter dem Leitmotiv „Gesundheitssystem im Wandel – Perspektiven der Rehabilitation“ stattfinden wird. 

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

Ein anderes Gesetzesvorhaben bereitet uns allerdings Sorgen. Bis zum Frühjahr des kommenden Jahres wird die Bundesregierung mit dem so genannten Vergaberechtsmodernisierungsgesetz eine EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht umsetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf erfasst auch die Vergabe von Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung. Die geplante Neuregelung des Paragraphen 130 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann dazu führen, dass die Deutsche Rentenversicherung künftig verpflichtet ist, Rehabilitationsleistungen, die von privaten Rehabilitationseinrichtungen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung erbracht werden, europaweit auszuschreiben.

In ihrer Stellungnahme im Rahmen der Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung Bund nachdrücklich dafür geworben, das bisher praktizierte transparente, offene und qualitätsgesicherte Verfahren für Vertragsabschlüsse mit privaten Rehaeinrichtungen beizubehalten. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die Argumente der Deutschen Rentenversicherung aufgreift.

Eigene Kliniken

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Herr Meder hat in seinem Bericht bereits auf die positive Entwicklung der sechs Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland hingewiesen. Auch wenn die Nordseeklinik als einzige Einrichtung der Klinikkette den maßgeblichen Marktpreiskorridor im Jahr 2015 noch knapp verfehlen wird, blicken wir derzeit optimistisch auf den Reha-Standort Insel Borkum. In der letzten Vertreterversammlung hatten wir ausführlich über die Bemühungen und Gespräche zur Intensivierung der Kooperation mit der benachbarten Rehaklinik der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Borkum berichtet. In einer verstärkten und effektiveren Zusammenarbeit beider Kliniken liegen die Potenziale, um die wirtschaftliche Betriebsführung beider Kliniken nachhaltig zu verbessern. 

Nach langwierigen Kooperationsverhandlungen wurde jüngst die Übereinkunft erzielt, beide Borkumer Kliniken im nächsten Jahr mit einer gemeinsamen kaufmännischen Leitung zu führen. Der neue, gemeinsame Geschäftsführer soll die personelle und wirtschaftliche Verantwortung für beide Rehakliniken übernehmen. Auch auf anderen Ebenen, zum Beispiel im technischen Bereich der Klinikhandwerker, werden die Beschäftigten beider Kliniken künftig enger und abgestimmter zusammenarbeiten. Wir sind zuversichtlich, dass mit den genannten ersten Schritten endlich die Basis für eine positive und zukunftsfähige Entwicklung der Rehabilitationskliniken auf Borkum geschaffen worden ist.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte an dieser Stelle kurz auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen (KKL), die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.

Reha-Ausgaben

Während die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ihr Reha-Budget im letzten Jahr in Höhe von 361,2 Millionen Euro noch zu 99,6 Prozent ausgeschöpft hat, werden wir unser diesjähriges Budget in Höhe von 381,3 Millionen Euro trotz einer Steigerung bei den bewilligten Reha-Anträgen und der durchgeführten Reha-Maßnahmen voraussichtlich nur zu 96 Prozent in Anspruch nehmen. Dies ist eine Folge des bis 2018 begrenzten überproportionalen Anstiegs des Reha-Budgets aufgrund des mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz eingeführten Demografiefaktors. 

Im Jahr 2016 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung noch einmal deutlich, voraussichtlich auf rund 6,6 Milliarden Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein vorläufiges Budget in Höhe von rund 394,2 Millionen Euro. Das ist der Betrag, der in den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan für das Jahr 2016 ausgewiesen ist.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir wie in den Vorjahren auch den für 2015 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen – dieser beträgt 258,8 Millionen Euro – unterschreiten. Im Haushaltsplan 2015 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 246,8 Millionen Euro begrenzt. Bei welchem Betrag wir tatsächlich landen werden, kann ich Ihnen heute allerdings noch nicht mit hinreichender Genauigkeit sagen. Denn uns wie auch alle anderen Rentenversicherungsträger und viele öffentlich-rechtliche Arbeitgeber hat vor gut drei Wochen ein unerwarteter Geldsegen getroffen. Die VBL hat mitgeteilt, dass die für die Jahre 2013 bis 2015 gezahlten Sanierungsgelder zurückgezahlt werden. Zurzeit wird noch geklärt, in welcher Kontenklasse die für Januar 2016 angekündigte Erstattung in Höhe von rund 17 Millionen Euro zu buchen sein wird. Sollte dies ganz oder teilweise die Kontenklasse 7 sein, wird sich dies unmittelbar auf die Ausschöpfung des Ausgaberahmens auswirken.

Für das Haushaltsjahr 2016 beträgt unser vorläufiges Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 268,6 Millionen Euro. Im Haushaltsplan 2016 haben wir mit 253,7 Millionen Euro wieder einen stark reduzierten Ansatz vorgeschlagen, der näher an den zu erwartenden tatsächlichen Ausgaben liegen wird. 

Flexi-Rente

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

am 10. November 2015 hat die Koalitionsarbeitsgruppe ihren Abschlussbericht „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vorgelegt. Die Vorschläge zur so genannten Flexi-Rente betreffen im Wesentlichen folgende Themen:

1.  Flexibles Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (künftig 67 Jahre)

Hierzu hat die Arbeitsgruppe folgende Vorschläge erarbeitet:

Flexible stufenlose Teilrenten

Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze, die bisher als Vollrente oder als Teilrente in Höhe von Zwei-Dritteln, der Hälfte oder Ein-Drittel der Vollrente beantragt werden können, sollen künftig als Teilrente stufenlos gewählt werden können. 

Flexibilisierung und Vereinfachung der Hinzuverdienstgrenzen

Nach geltendem Recht ist bekanntlich neben dem Bezug einer vorgezogenen Vollrente ein Hinzuverdienst von monatlich höchstens 450 Euro zulässig, der allerdings zweimal im Jahr um bis zu dem doppelten Betrag überschritten werden darf. Für die Zwei-Drittel, die Halbe und die Ein-Drittel-Teilrente gelten jeweils individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Ein auch nur geringfügiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze führt zur Absenkung auf die nächstniedrige Teilrente bzw. zur Einstellung der Rente.

Diese so genannten Stufenabstürze sollen durch eine flexible, gleitende und vereinfachte Anrechnungsregel, ein so genanntes Anrechnungsmodell, ersetzt werden. Das bisherige Monatsprinzip soll durch eine Jahresdurchschnittsbetrachtung abgelöst werden.

Künftig soll ein Hinzuverdienst von 6.300 Euro jährlich generell anrechnungsfrei bleiben (14 x 450 = 6.300 Euro = 525 Euro monatlich).

Hinzuverdienst oberhalb von 6.300 Euro jährlich bis zu einer Obergrenze in Höhe des vorherigen Bruttogehalts soll zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Die Rente wird dann insoweit als Teilrente gezahlt. Maßgebend für die Berechnung der Obergrenze ist das Einkommen des Kalenderjahres mit dem höchsten Einkommen in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn. Oberhalb dieser Obergrenze wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Der Abschlussbericht lässt offen, ob das Vorjahreseinkommen oder das laufende Einkommen für die Hinzuverdienstregelung heranzuziehen ist. Aus Sicht der Rentenversicherung sollte das Vorjahreseinkommen maßgeblich sein. Rückwirkende Neuberechnungen mit der Folge von Rückforderungen sollten vermieden werden.

Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe sollen diese Regelungen auch bei Erwerbsminderungsrenten gelten. Dies sollte aus Sicht der Rentenversicherung noch einmal überdacht werden. Spätestens ab einem höheren Hinzuverdienst wird fraglich, ob überhaupt Erwerbsminderung vorliegt. 

Rentenversicherungspflicht

Der Weiterverdienst bis zur Regelaltersgrenze soll künftig auch bei Bezug einer Vollrente versicherungspflichtig sein. Hiermit soll erreicht werden, dass ein Teil der Abschläge für den vorzeitigen Rentenbeginn ausgeglichen werden kann.

Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen

Bereits aktuell besteht die Möglichkeit, frühestens ab dem 55. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Rentenabschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters mittels zusätzlicher Beitragszahlungen auszugleichen. Künftig soll die Zahlung bereits ab einem Alter von 50 Jahren ermöglicht werden. Zudem kann die Zahlung in einer Summe oder in Teilzahlungen erfolgen.

Verbesserte Information der Versicherten

Künftig sollen die Versicherten besser und transparenter über die Anwartschaften aus Alterssicherungssystemen sowie die bestehenden und neuen Gestaltungsmöglichkeiten der Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand informiert werden.

In einer ersten Stufe soll die Renteninformation bzw. Rentenauskunft ergänzt werden um Hinweise

  • zur Wirkung des Hinausschiebens des Rentenbeginns über die Regelaltersgrenze hinaus,
  • zur Wirkung der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente,
  • zu den Möglichkeiten für den Bezug von Teilrenten,
  • zu der Möglichkeit des Ausgleichs von Rentenabschlägen.

In einem weiteren Schritt soll mittelfristig eine einheitliche Renteninformation über alle staatlich geförderten Altersvorsorgeformen angestrebt werden.

Vorrang für Prävention und Reha, Aufhebung des Ausgabendeckels für sonstige Leistungen

Es gilt das Prinzip: Vorrang von Prävention und Reha vor Rente. Mit einem Bündel von Maßnahmen soll erreicht werden, den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente durch den Einsatz von medizinischer und beruflicher Reha zu vermeiden und einen möglichst langen Verbleib im Erwerbsleben sicherzustellen.

Der Reha-Bedarf soll rechtzeitig identifiziert und der frühestmögliche Zugang ermöglicht werden.

Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung soll dazu genutzt werden, um den Gedanken der Prävention und Rehabilitation vor allem in kleine und mittlere Betrieben zu tragen.

Im Rahmen eines Modellvorhabens soll ein individueller berufsbezogener Gesundheitscheck für Versicherte im Alter von 45 bis 46 Jahren angeboten werden.

Die Ausgabenbegrenzung für sonstige Leistungen innerhalb des Reha-Budgets soll aufgehoben werden und so unter anderem auch die Selbstverwaltung in ihren Entscheidungskompetenzen gestärkt werden.

2.  Steigerung der Attraktivität von Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Nach geltendem Recht zahlen Arbeitgeber bei Beschäftigung eines Rentners den Arbeitgeberanteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ohne dass hieraus ein rentenrechtlicher Vorteil für den Beschäftigten erwächst. Künftig soll sich die Beitragszahlung dann rentenerhöhend auswirken, wenn der Arbeitnehmer freiwillig den Arbeitgeberbeitrag um seinen eigenen Arbeitnehmeranteil aufstockt. Die so entstehenden zusätzlichen Anwartschaften sollen jährlich festgestellt werden und die Rente jeweils erhöhen.

3.  Zwangsverrentung von SGB II-Berechtigten

Künftig sollen Leistungsberechtigte im SGB II - also Bezieher von Arbeitslosengeld II - dann nicht gezwungen werden, eine vorgezogene geminderte Altersrente in Anspruch nehmen zu müssen, wenn sie dadurch bis zu ihrem Lebensende auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären und ihrerseits arbeitssuchend bleiben wollen.

Meine Damen und Herren,

die ersten, durchaus auch kritischen Reaktionen in der Öffentlichkeit zeigen, dass mit dem Thema „Flexible Übergänge“ unterschiedliche Erwartungen und Ziele verbunden sind. Auch das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2015 zeigt, dass es auch Argumente für andere Ansätze als die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen gibt.

Aus Sicht der Rentenversicherung ist aber positiv zu bewerten, dass nun ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, der die Möglichkeiten des flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente erweitert und grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Auch die Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit sind zu befürworten. Unser Interesse ist aber auch darauf gerichtet, möglichst praktikable Lösungen für flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente zu finden. Wir wissen noch nicht was kommt - abera uch das werden wir schaffen!

Von besonderer Bedeutung ist für die Rentenversicherung die Frage des Inkrafttretens der neuen Regelungen. Während eine Reihe von Regelungen auch kurzfristig umsetzbar wären, erfordern andere - insbesondere die sehr weitreichenden Neuregelungen des Hinzuverdienstrechts und der Einkommensanrechnung – einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die tiefgreifenden Anpassungen unserer IT-Programme. Wir würden daher ein zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten begrüßen.Ob unser Wunsch in Erfüllung geht, werden wir sehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich danke Ihnen, dass Sie mir Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben!