Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 17.06.2016

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

anknüpfend an die Ausführungen von Herrn Meder möchte ich Sie mit dem Bericht der Geschäftsführung über weitere Entwicklungen in der Hauptverwaltung und den eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unterrichten sowie einen kurzen Ausblick auf anstehende Gesetzesvorhaben geben. Beginnen möchte ich mit unseren Reha-Kliniken.

Marktpreisergebnis 2015

Die sechs eigenen Rehabilitationskliniken der DRV Rheinland erzielten auch in 2015 erneut überdurchschnittliche wirtschaftliche Ergebnisse. Grundlage für das gute Betriebsergebnis war die sehr gute Belegung. In allen Kliniken waren die zur Verfügung stehenden Patientenzimmer das ganze Jahr über durchgängig belegt.

Aufgrund dieser hohen Belegung erreichen alle Kliniken den wettbewerbsrelevanten Marktpreiskorridor, den die DRV Bund jedes Jahr für bundesweit fast 1000 Rehakliniken ermittelt. Mit dem positiven Marktpreisgesamtergebnis haben die Kliniken der DRV Rheinland erneut bestätigt, dass sie sowohl im Vergleich der rentenversicherungseigenen Rehakliniken, als auch im Vergleich zu privaten Klinikbetreibern wirtschaftlich und wettbewerbsfähig arbeiten sowie hochwertige Rehabilitationsleistungen zu Marktpreisen anbieten.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch die Nordseeklinik Borkum nach einem langjährigen Veränderungs- und Optimierungsprozess trotz der schwierigeren Rahmenbedingungen einer Insellage den Marktpreiskorridor 2015 erstmalig erreicht hat. Weitere Synergieeffekte werden für die Zukunft am Standort Borkum durch die Intensivierung der Kooperation mit der DRV Bund erwartet.

Kooperation auf Borkum

Ich freue mich, Ihnen heute berichten zu können, dass diese Kooperation erneut Früchte trägt. Im Konsens mit der DRV Bund wurde ein gemeinsamer Geschäftsführer für beide Kliniken gesucht und - das ist die gute Nachricht – nach intensiven Abstimmungen auch gefunden.

Am 09. Juni wurde Herr Feldmann als neuer Geschäftsführer im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung offiziell eingeführt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, die Belegschaften der beiden Kliniken zusammenzuführen und so die Kooperation in möglichst vielen Arbeitsbereichen vor Ort weiter zu beleben.

Ehemaliges Schwesternwohnheim Roderbirken

Bei einem anderen Thema gibt es hingegen wenig Erfreuliches zu berichten. Im letzten Jahr hatten wir Sie informiert, dass die Stadt Leichlingen zwei leerstehende Personalwohnhäuser auf dem Klinikgelände unserer kardiologischen Klinik in Roderbirken als Flüchtlingsunterkunft nutzen wollte. Auf Drängen der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters hat die DRV Rheinland den von der Stadt genehmigten und bereits beauftragten Abriss der maroden Immobilien gestoppt.

Nach ersten Verkaufsverhandlungen hat sich auch für die Stadt Leichlingen bestätigt, dass die beiden Gebäude mit einem Kostenaufwand von über 4 Millionen Euro zunächst aufwändig saniert werden müssen und weitere kostenträchtige Maßnahmen zur Energieversorgung und Abwasserentsorgung notwendig sind. Seither ruhen die Verkaufsgespräche. Die Geschäftsführung hat die Stadt Leichlingen daher im letzten Monat eindringlich aufgefordert, sich zum angestrebten Kauf zu erklären und ein aktuelles, schriftliches Kaufangebot zu allen für den Kauf und künftigen Betrieb als Flüchtlingsunterkunft relevanten Fragen vorzulegen. Außerdem wurde die Stadt Leichlingen nochmals darauf hingewiesen, dass die Stadt die Kosten für den unterbliebenen Abriss tragen muss.

Wenn mit der Stadt Leichlingen nicht zeitnah eine Verständigung erzielt werden kann, wird die DRV Rheinland von der immer noch gültigen Abrissgenehmigung Gebrauch machen, den Abriss erneut beauftragen und diesmal auch zu Ende führen. Ich hoffe sehr, dass diese für uns unbefriedigende Situation bis zur nächsten Vertreterversammlung abschließend geklärt ist.

Klinik-IT

In seiner Sitzung am 19. April dieses Jahres hat der Vorstand die zukunftsweisende Entscheidung getroffen, den Betrieb der Klinik-IT der sechs eigenen Reha-Kliniken der DRV Rheinland über unseren gemeinsamen IT-Dienstleister, die NOW IT GmbH, an einen externen, auf Klinik-IT spezialisierten Dienstleister zu vergeben.

Bereits mit der Einführung der Elektronischen Patientenakte (EPA) wurde im Jahr 2010 die Weiche für den Ausbau der vorhandenen IT-Systeme zu einem zukunftsfähigen Klinikinformationssystem (KIS) gestellt. Die EPA enthält alle Bausteine bzw. Funktionen für die Kommunikation, die Steuerung von Arbeitsabläufen, das Ressourcen-Management, die Dokumentation der klinischen und pflegerischen Behandlungsschritte, die Leistungserfassung und Archivierung. Derzeit werden über 600 PC-Arbeitsplätze in den Kliniken betrieben.

Aufgrund der hohen Technisierung der klinischen Abläufe ist eine IT-Infrastruktur notwendig, die nicht nur einen stabilen Betrieb mit notwendigen Serviceleistungen sowie deren kontinuierlichen Ausbau ermöglicht, sondern mit Blick auf die weitere Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Kliniken vor allem marktübliche Kosten nicht überschreiten darf. Ziel ist es, die IT-Kosten der eigenen Kliniken nachhaltig zu reduzieren.

Intensive Untersuchungen mit externer Unterstützung haben zu dem Ergebnis geführt, dass dieses Bündel an Anforderungen dauerhaft am ehesten durch einen auf Klinik-Anwendungen spezialisierten Dienstleister erfüllt werden kann. Das daraufhin im letzten Jahr eingeleitete europaweite Vergabeverfahren hat dieses Ergebnis bestätigt mit der Folge, dass der Vorstand den Zuschlag für die Übernahme der IT-Dienstleistungen durch den externen Dienstleister erteilt und die Verwaltung beauftragt hat, ein Migrationsprojekt einzuleiten, in dem sukzessive die IT-Services der NOW IT GmbH von dem externen IT-Dienstleister übernommen werden.

Für unsere Rehakliniken bedeutet dieses IT-Projekt in diesem und dem kommenden Jahr eine enorme Anstrengung und Herausforderung, zumal noch einige technische Fragen abschließend zu klären sind.

Das Migrationsprojekt soll Ende 2017 abgeschlossen sein.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie in jeder Vertreterversammlung, möchte ich auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.

Reha-Ausgaben

Die jährliche Fortschreibung des Reha-Budgets, also der verfügbare Gesamtbetrag für die Aufwendungen zur Teilhabe, erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde für die Fortschreibung ab dem Jahr 2014 zusätzlich eine Demografiekomponente eingeführt, die bis zum Jahr 2018 zu erhöhten Reha-Budgets führen wird. Anschließend wird der Anstieg verlangsamt und dann das Budget – entsprechend der demografischen Entwicklung - sinken.

So beträgt der endgültige Gesamtbetrag der Rentenversicherung für das Jahr 2016 rund 6,6 Mrd. Euro. Davon entfallen auf die DRV Rheinland 394,2 Mio. Euro. Während wir im letzten Jahr (2015) unser Budget in Höhe von 381,3 Mio. Euro mit 359,7 Mio. Euro trotz einer Steigerung bei den bewilligten Reha-Anträgen und der durchgeführten Reha-Maßnahmen nur zu 94,3 Prozent ausgeschöpft haben, ist zu erwarten, dass wir mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf das Budget in diesem Jahr wieder weitgehend ausschöpfen werden.

Im Jahr 2017 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung auf rund 6,8 Mrd. Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein Budget in Höhe von rund 408,8 Mio. Euro. Das ist der Betrag, mit dem wir in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2017 gehen werden.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir - wie in den Vorjahren - auch den für 2016 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen deutlich unterschreiten. Von dem Gesamtbudget der Rentenversicherung in Höhe von 4,330 Mrd. Euro entfallen auf die DRV Rheinland 268,6 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2016 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 253,7 Mio. Euro begrenzt. Wie hoch die Ausgaben tatsächlich sein werden, bleibt abzuwarten.

2015 hatten wir unseren Ausgaberahmen in Höhe von 258,8 Mio. Euro mit tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 233,7 Mio. Euro nur zu 90,3 Prozent ausgeschöpft (Unterschreitung um rund 25 Mio. Euro). Mit einer Ausschöpfung von 91,5 Prozent des Gesamtbudgets sieht es bei den anderen Rentenversicherungsträgern ähnlich aus. Zu dieser doch deutlichen Unterschreitung haben neben den fortgesetzten Einsparbemühungen insbesondere die Rückzahlung von Sanierungsgeldern durch die VBL – hierüber hatte ich bereits in der Dezembervertreterversammlung berichtet – und die Senkung der Beitragseinzugsvergütung an die Einzugsstellen (um 10 Mio. Euro) mit beigetragen.

Um dieses in den letzten Jahren festzustellende Auseinanderdriften von Ausgaberahmen und tatsächlichen Ausgaben zu beenden, haben sich die Rentenversicherungsträger auf eine Modifizierung des Verfahrens zur Fortschreibung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten verständigt. Sie haben damit auch eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen.

Neben einer stärkeren Einbeziehung von empirischen Werten in die Fortschreibung wird der fortgeschriebene Gesamtbetrag ab 2017 durch einen Anpassungsfaktor korrigiert, der die von den Schätzwerten abweichende Lohnentwicklung nachvollzieht (Entgeltfaktor) und darüber hinausgehende verringerte Budgetbedarfe (Kostenfaktor) berücksichtigt.

Nach diesem modifizierten Fortschreibungsverfahren wächst der Gesamtbetrag der Rentenversicherung in deutlich geringerem Maße, nämlich von 4,330 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 4,373 Mrd. Euro im Jahr 2017. Für das Haushaltsjahr 2017 beträgt unser Anteil an dem Ausgaberahmen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 268,2 Mio. Euro. Er unterschreitet damit sogar leicht den Betrag des Jahres 2016 (268,6 Mio. Euro).

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch in den Sachbearbeitungsbereichen in Düsseldorf und in unseren 12 Service-Zentren geht der Veränderungsprozess weiter.

Rente Ausland

Die bereits begonnenen Veränderungen im Rentenauslandsbereich setzen sich weiter fort. Die Altersrentenanträge aus Spanien sind auch im letzten Jahr weiter spürbar zurückgegangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Bereichs wurden Ende März über die aktuelle und zukünftige Entwicklung und die sich daraus ergebenden Veränderungsnotwendigkeiten informiert. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich rund 30 % des dort eingesetzten Personals, dies sind etwa 50 Kolleginnen und Kollegen, den Einsatzbereich und ggf. den Einsatzort wechseln müssen.

Um diesen Veränderungsprozess mitarbeiterorientiert zu gestalten, wurden entsprechende Perspektiven aufgezeigt und die überwiegend jungen Kolleginnen und Kollegen konnten anschließend entsprechende Vorstellungen zu einem zukünftigen Einsatzbereich äußern. Aufgrund der konträren Entwicklung im Renten-Inlandsbereich, für den aufgrund der in den nächsten Jahren in die Altersrenten strebenden Babyboomer-Generation steigende Rentenantragszahlen prognostiziert werden, ergibt sich hier ein adäquates Einsatzgebiet in unseren Service-Zentren.

Reha-Sachbearbeitung

Im Bereich Rehabilitation haben die in den letzten Jahren angestoßenen Veränderungsprozesse zu einer weiteren Verbesserung geführt. Nachdem im Reha-Bereich im vergangenen Jahr die Qualität erheblich und damit erstmals auf das gute Niveau der Renten- und Versicherungsbereiche verbessert werden konnte, ist es nunmehr gelungen, auch die Bearbeitungsdauer von Rehabilitationsanträgen spürbar zu verkürzen. Die Mitte letzten Jahres begonnenen Maßnahmen haben im ersten Quartal 2016 dazu beigetragen, dass die DRV Rheinland zu den RV-Trägern zählt, die schneller als der Durchschnitt über die Reha-Anträge entscheiden. Somit ist die DRV Rheinland auch in dem Handlungsfeld der Kundenorientierung gut aufgestellt.

Aktuell arbeiten wir noch an der Verkürzung der Antrittslaufzeit, sprich der Zeit nach der Bewilligung bis zum Antritt der Reha-Leistung. Hier wollen wir die Wartezeit bis zum Beginn der Reha zugunsten unserer Versicherten verkürzen.

Dokumentenworkflow

Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist das Reha-Workflow-verfahren, sprich die elektronische Bearbeitung von Geschäftsprozessen vom Antragseingang über die Bescheiderteilung bis zur Übergangsgeldzahlung, in diesem Jahr erstmals auch an dezentralen Standorten unter Einbindung der Untersuchungsstellen erfolgreich implementiert worden. Für das laufende Jahr sind die Service-Zentren Leverkusen, Köln, Gummersbach und wahrscheinlich auch Krefeld vorgesehen. Damit sind wir zwar im Bundesgebiet der Regionalträger, der Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Aktenbearbeitung ist. Aber der gesamten Rentenversicherung steht noch eine große Herausforderung bevor, bis 2020 sollen alle Geschäftsprozesse der Sachbearbeitung einschließlich Rente und Versicherung digital bearbeitet werden. 

Service-Zentrum Krefeld

Nachdem wir in den letzten Jahren unter anderem die Gebäude unserer Service-Zentren in Essen und Aachen aufwändig saniert und wieder in einen modernen, den Ansprüchen unserer Kunden und Mitarbeiter gerecht werdenden Zustand versetzt haben, steht aktuell die Frage der Modernisierung und Instandsetzung unseres Service-Zentrums in Krefeld an.

Ein wesentlicher Aspekt der Prüfung, ob eine Sanierung des 1963 erbauten und im Jahr 1995 erworbenen Gebäudes mit dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung vereinbar ist, ist die Verfügbarkeit von freien Büroflächen im Gebäude der Hauptverwaltung der DRV Rheinland in Düsseldorf, die für die Aufnahme des Service-Zentrums Krefeld geeignet sind. Auch ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Versicherten bereits heute benachbarte, angrenzende Service-Zentren zur Beratung und Antragsaufnahme aufsucht.

Während die Sachbearbeitungsbereiche und der Prüfdienst zusammenhängend in sog. Verwaltungsneubau in Düsseldorf untergebracht werden können, zeichnet sich für den Bereich Auskunft und Beratung eine von Vertretern der Stadt Krefeld ins Gespräch gebrachte alternative Vorgehensweise ab, nämlich die Unterbringung von Beraterinnen und Beratern der DRV Rheinland in Räumen der Stadt Krefeld, um dort weiterhin vor Ort zu beraten und Anträge aufzunehmen. Hierzu sind wir mit der Stadt Krefeld im Gespräch.

Der Vorstand hat sich in zwei Sitzungen im April und Mai dieses Jahres über die Ausgangslage informiert und sich vor Ort in Krefeld einen Eindruck über die Immobilie und den Sanierungsbedarf verschafft. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standortes Krefeld sind zu Wort gekommen und werden in die Prüfung einbezogen. Voraussichtlich nach der Sommerpause wird der Vorstand eine Entscheidung hierzu treffen.

Reformkonzept der Bundesregierung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die vor dem Hintergrund der laufenden Fußball-EM aktuelle Lebensweisheit „nach dem Spiel ist vor dem Spiel“ trifft in leicht abgewandelter Form auch auf die Rentenversicherung zu, nämlich nach der Reform ist vor der Reform. Schaut man in den von den Regierungsparteien seinerzeit geschlossenen Koalitionsvertrag und schenkt man den in der Regel gut informierten Kreisen in Berlin Glauben, stehen noch drei Vorhaben in dieser Legislaturperiode auf dem Spielplan.

So hat die Bundesarbeitsministerin, Frau Nahles, für Herbst dieses Jahres ein umfassendes Reformkonzept angekündigt. Herbst 2016 auch deshalb, weil dann der alle vier Jahre erscheinende Alterssicherungsbericht vorliegen wird, der eine umfassende Aufstellung aller Alterseinkünfte enthält und unter anderem einen Überblick sowie Ausblick zum Thema Altersarmut ermöglicht. Er bildet dann eine wesentliche argumentative Basis für die einzelnen Vorhaben. 

Lebensleistungsrente

Während nach den aktuellen Zahlen etwa drei Prozent der Bürger über 65 Jahre auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, kann sich deren Anzahl nach Expertenschätzungen in den nächsten 15 Jahren, also bis 2030, auf sechs Prozent verdoppeln. Soloselbständigen mit niedrigen Einkommen droht ebenso Altersarmut wie alleinerziehenden Müttern und Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor.

Zur Bekämpfung drohender Altersarmut wurde und wird quer durch die Parteien, Gewerkschaften und Verbände gefordert, das Rentenniveau nicht weiter sinken zu lassen oder es sogar wieder anzuheben.

Das Renteniveau ist bis 2030 nach unten abgesichert, bis 2020 darf es 46 Prozent, bis 2030 43 Prozent nicht unterschreiten. Nach 2030 gibt es allerdings aktuell keine gesetzlich festgelegte Untergrenze.

Mit Blick auf den hierfür notwendigen finanziellen Aufwand, der über den Beitragssatz und den Bundeszuschuss aufzubringen wäre, erscheint es zumindest fraglich, ob diese Forderung hinreichend Zustimmung und Unterstützung findet.

Stattdessen soll noch in dieser Wahlperiode eine solidarische Lebensleistungsrente geschaffen werden. Diese soll durch die Aufwertung der erworbenen Entgeltpunkte den Versicherten zugute kommen, die langjährig (35 bzw. 40 Jahre) Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und dennoch weniger als 30 Entgeltpunkte Alterseinkommen erreichen. Nach einer Übergangszeit soll eine zusätzliche Altersvorsorge weitere Zugangsvoraussetzung sein.

Auf Risiken und Nebenwirkungen einer derartigen Lebensleistungsrente hat die gesetzliche Rentenversicherung mehrfach hingewiesen.

Wir vertrauen auf die Zusage, dass – sollte die Lebensleistungsrente Realität werden - die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen soll.

Flexi-Rente

Das zweite Vorhaben betrifft die seit geraumer Zeit viel diskutierte Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, die sog. Flexi-Rente. Die Flexi-Rente hat ihren Ursprung in dem Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vom 14.11.2015, den ich Ihnen bereits in der letzten Vertreterversammlung im Einzelnen vorgestellt habe.

Das geplante Gesetz verfolgt einerseits das Ziel, das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei besserer Gesundheit zu erleichtern und zu fördern und andererseits das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. Der Entwurf sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstes
  • Rentenversicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Aktivierung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung bei Beschäftigung und Vollrentenbezug nach Erreichen der Regelaltersrente und Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
  • Frühere Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
  • Verbesserte Informationen über die Möglichkeiten zum Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns und insbesondere im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Hinzuverdienstrechts
  • Vorrang für Prävention und Rehabilitation
  • Befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze

Trotz der Kritik an der Praktikabilität und Transparenz einzelner Regelungsvorschläge, insbesondere zum Hinzuverdienst, ist aus Sicht der Rentenversicherung positiv zu bewerten, dass die Möglichkeiten des flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente erweitert werden sollen. Die Vorschläge hierzu gehen ebenso wie die beabsichtigten Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit in die richtige Richtung.

Angleichung der Renten Ost / West

Das dritte Vorhaben der Bundesregierung, nämlich die Angleichung des Rentenrechts und der Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern bis 2020, dürfte zumindest das mit der größten politischen Sprengkraft sein. Dies lassen jedenfalls die teilweise polemischen Debatten und Auseinandersetzungen der letzten Jahre zu diesem Thema erwarten.

Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema. Das seinerzeit festgelegte Ziel, die Angleichung des Rentenrechts und damit auch der Rechengrößen und Rechenwerte, soll über einen zeitlich gestreckten Angleichungsprozess erreicht werden. Die Renten in den neuen Ländern sollten sich vom Prinzip her in gleicher Weise an die Rentenhöhen in den alten Bundesländern annähern wie sich die Löhne der Beschäftigten aneinander annähern. In diesem Angleichungsprozess ist bereits Einiges erreicht worden – so liegt der aktuelle Rentenwert Ost nach der Rentenanpassung bei 94,1 Prozent des Westwertes -, das Ziel der vollständigen Angleichung aber eben noch nicht.

Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung sollten bei einer beschleunigten oder modifizierten Angleichung des Rentenrechts in einem strukturierten Prozess alle rentenrechtlichen Rechengrößen zeitgleich und in gleichem Maße angeglichen werden. Werden nur einige Werte angeglichen, andere dagegen nicht, führt dies zu neuen Verwerfungen. Denn letztlich muss die Rentenangleichung dazu führen, dass ein wirklich einheitliches Rentenrecht mit einheitlichen Regelungen für alle Versicherten und Rentner in den alten und neuen Ländern gilt. Nur das kann auf Dauer die notwendige Akzeptanz bei Beitragszahlern und Rentnern in Ost und West finden. Sollte diese Angleichung rascher erfolgen als die Angleichung der Lohnniveaus, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten aus Sicht der Rentenversicherung aus Steuermittel zu finanzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch wenn das aktuelle Wetter gelegentlich bereits herbstliche Züge trägt, so warten wir gespannt auf das für den Herbst angekündigte Reformpaket. Dieses wird dann nicht nur die Diskussionen in den nächsten Monaten, sondern auch unsere Arbeit weit darüber hinaus maßgeblich bestimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !