Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dr. Sabine Graf, Vorsitzende des Vorstandes

Datum: 02.06.2017

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sozialwahlen 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

„Wahlen sind ansteckend. Das Superwahljahr 2017 mit Bundes- und Landtagswahlen könnte auch die Sozialwahl befeuern“.

Mit diesem weiteren Zitat von Professor Doktor Karl Rudolf Korte von der Universität Duisburg-Essen möchte ich Sie ganz herzlich im Namen des Vorstandes zur Vertreterversammlung in Velen begrüßen. Es stammt aus der Auftaktveranstaltung der Bundeswahlbeauftragten, Rita Pawelski, zur Sozialwahl 2017. Sie fand unter Beteiligung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, am 25. April 2017 in Berlin statt. Und eines wurde in dieser Veranstaltung, an der ich gemeinsam mit Herrn Abraham teilgenommen habe, sehr deutlich: Die Zeit, da bei den meisten Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung Friedenswahlen stattgefunden haben, dürfte sich nach dem Willen der Bundeswahlbeauftragten dem Ende entgegen neigen. Die Bundeswahlbeauftragte appellierte an den Gesetzgeber, das Quorum der notwendigen Unterstützerunterschriften für eine Listeneinreichung deutlich herabzusetzen, um so die Zahl der Urwahlen zu erhöhen. Zwar, so Pawelski, seien die Chancen aus dem Koalitionsvertrag, die Selbstverwaltung zu stärken und die Sozialwahlen zu modernisieren, leider vertan worden. Doch die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter Klaus Wiesehügel seien noch weitere 4 Jahre im Amt und entschlossen, an der Verwirklichung dieser Themen weiter hart zu arbeiten.
Rückenwind bekam die Bundeswahlbeauftragte von Ministerin Nahles. Sie warb mit Nachdruck dafür, das Recht zu wählen auch in der Sozialversicherung wahrzunehmen. Die Modernisierung der Sozialwahlen, auch die Realisierung von Online-Wahlen, bleibe auch nach der Bundestagswahl auf der Agenda des BMAS.

Es bestand Konsens bei allen Beteiligten, dass angesichts der deutlich intensivierten Medienarbeit eine Wahlbeteiligung erzielt werden müsste, die über der Marke von 30 Prozent aus dem Wahljahr 2011 liegt. Eine Folge diese Medienarbeit dürften zumindest die zahlreichen Anrufe und Mails sein, die das Referat Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in der letzten Zeit erhalten hat. Sie deuten darauf hin, dass eine zunehmende Zahl von Versicherten das Rechtskonstrukt der „Friedenswahl“ kritisch hinterfragt.

Zu Urwahlen kam es im Übrigen bei lediglich zehn von 161 Versicherungsträgern. Mit der Deutschen Rentenversicherung Saarland haben erstmalig Urwahlen bei einem Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung stattgefunden. Wahlberechtigt sind im Jahr 2017 insgesamt 51 Millionen Personen. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund waren rund 30 Millionen Versicherte wahlberechtigt, bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland waren es 480.000.

Rentenanpassung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der 1. Juli 2017 wird ein erfreulicher Tag für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sein. An diesem Tag werden nämlich die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung turnusmäßig angepasst, und zwar um 1,9 Prozent im Westen und 3,59 Prozent im Osten. Die Anpassung bestimmt sich rechnerisch als Produkt aus den drei Faktoren: Lohnfaktor, Beitragssatzfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor. Was sich hinter diesen drei Faktoren verbirgt, wurde bereits mehrfach im Rahmen unserer Vertreterversammlungen erläutert. Entscheidend ist, wie Sie wissen, lediglich was „hinten rauskommt“. Und da es in den neuen Bundesländern eine deutlich höhere Anpassung der Renten geben wird, holt der aktuelle Rentenwert Ost gegenüber dem Wert im Westen, wie bereits in den Vorjahren, weiter auf. Der Abstand der beiden aktuellen Rentenwerte reduziert sich von 5,9 Prozent vor der Anpassung auf nur noch 4,3 Prozent. Damit ist bereits frühzeitig die im Rahmen des Entwurfs des „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes“ erst für den 1. Juli 2018 vorgesehene pauschale Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost auf 95,8 Prozent des Westwertes einen wesentlichen Schritt vorangekommen.
Die Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung in der allgemeinen Rentenversicherung, inklusive Krankenversicherung der Rentner, belaufen sich für das 2. Halbjahr 2017 auf beachtliche rund 3 Milliarden Euro.

Finanzlage

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch wenn die heutige Veranstaltung eine außergewöhnliche ist, kommen wir nicht umhin, uns auch mit den obligatorischen Themen einer jeden Vertreterversammlung zu befassen. Sind es doch gerade diese Themen, die die Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit sind. Kommen wir zunächst zur Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung.

Zum wiederholten Male ist die aktuelle finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich besser als noch im Jahr zuvor angenommen. Und das, obwohl sich das „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ mit den damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben erstmals im Jahr 2015 voll und nun auch im Jahr 2016 in den Ausgaben niedergeschlagen hat.

Die Frühjahrs-Schätzung zur Finanzentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung fand vom 25. bis zum 27. April 2017 in Berlin statt. Dabei waren wie immer Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des BMAS und des Bundesversicherungsamtes.

Im Zentrum des Treffens stand eine Aktualisierung der Vorausberechnungen anhand des vorläufigen Rechnungsergebnisses der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2016 als Basis, der Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 und der Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung von April 2017. Die Schätzung dieses „Schätzerkreises“ berücksichtigte die finanziellen Auswirkungen des „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes“ und des „EM-Leistungsverbesserungsgesetzes“, auf die ich im Verlaufe meiner Ausführungen noch eingehen werde.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich im Jahr 2016 die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit erneut um erfreuliche 4,1 Prozent erhöht. Die Zunahme liegt damit im Trend der vergangenen Jahre. Der Beitragssatz hatte sich von 2015 nach 2016, wie Sie wissen, nicht geändert, sodass sich die Zunahme auch auf die beitragspflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme übertragen lässt.

Bei Einnahmen in Höhe von 280,5 Mrd. Euro und Ausgaben in Höhe von 282,7 Mrd. Euro war per Saldo für 2016 ein negatives Rechnungsergebnis in Höhe von rund Minus 2,2 Milliarden Euro zu verzeichnen. Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung ist von Ende 2015 bis Ende 2016 um 1,65 Milliarden Euro auf 32,4 Milliarden Euro oder 1,62 Monatsausgaben gesunken. Sie wissen, meine Damen und Herren, solange die Rücklage im Korridor zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben bleibt, wird der Beitragssatz nach den gesetzlichen Regelungen nicht verändert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

trotz der umfangreichen Leistungsausweitungen der Großen Koalition wird der Beitragssatz, wie bereits erwähnt, voraussichtlich bis zum Jahr 2021 stabil bei 18,7 Prozent verbleiben können. Nach aktuellen Vorausberechnungen wird er bis zum Jahr 2030 21,8 Prozent nicht überschreiten. Und wenn wir ganz weit nach vorne blicken, nämlich ins Jahr 2045, wird ein Beitragssatz von 23,5 Prozent bei einem Nettorentenniveau vor Steuern von 41,8 Prozent geschätzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

schauen wir noch kurz auf die prognostizierte Entwicklung im sogenannten Mittelfristzeitraum.
Die Finanzschätzung im Mittelfristzeitraum basiert in den ökonomischen Rahmendaten auf Annahmen der Bundesregierung in der Frühjahrsprojektion vom April 2017. Für die Vorausschätzung wird im Prinzip von den tatsächlichen Beitragseinnahmen des Basisjahres, also 2016, ausgegangen, die für die Folgejahre unter Berücksichtigung der Veränderungsraten der Löhne und der Zahl der Arbeitnehmer fortgeschrieben werden. Es wird erwartet, dass die Zahl der Beitragszahler bis zum Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2016 um 3,5 Prozent zunehmen wird. Die Löhne werden, so die Prognose, im Westen 15 Prozent und 16 Prozent im Osten über den Werten des Jahres 2016 liegen. Der Beitragssatz dagegen bleibt voraussichtlich bis zum Jahr 2021 unverändert bei 18,7 Prozent. Im Jahr 2022 wird er voraussichtlich auf 19,1 Prozent angehoben werden müssen.
Aus der günstigen Beschäftigungsentwicklung ergeben sich entsprechend höhere Beitragseinnahmen. Über die Jahre 2017 bis 2021 summiert sich der Unterschied bei den Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit auf rund 4,9 Milliarden Euro.

Klinikkette

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ein wichtiges Handlungsfeld der Selbstverwaltung ist die Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Für den Vorstand und die Vertreterversammlung ist die wirtschaftliche und qualitative Entwicklung unserer sechs eigenen Kliniken von hoher Bedeutung. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass es der Nordseeklinik Borkum im Jahr 2016 gelungen ist, unter der sogenannten Marktpreisobergrenze zu bleiben. Dieser Erfolg ist auch auf die intensivierte Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und ihrer Klinik Borkum Riff zurückzuführen, die in jüngster Vergangenheit verstärkt Früchte trägt.
Der Vorstand hat in dieser Sozialwahlperiode gerade den Ausbau der Kooperation mit der DRV Bund eng begleitet. Im nächsten Monat werden sich Vorstandsmitglieder der DRV Rheinland und der DRV Bund gemeinsam mit den zuständigen Geschäftsführern beider Häuser auf Borkum in Gesprächen mit den Mitarbeitern über die Kooperationsfortschritte informieren und die weiteren Handlungsschritte beraten. Dies ist das erste Kooperationstreffen dieser Art und damit ein gutes Signal für die konstruktive Zusammenarbeit mit der DRV Bund auf Borkum.

Bei allen wirtschaftlichen Erfolgen der Klinikkette – denn auch die fünf anderen Klinken befinden sich ja im Marktpreiskorridor – haben wir nicht an der Qualität unserer Patientenversorgung gespart. Die Rehabilitationsleistungen der Klinikkette haben sich in den Jahren der Konsolidierung nicht verschlechtert, im Gegenteil: die Patientenzufriedenheit – und das ist mir besonders wichtig – in den eigenen Kliniken hat in den letzten Jahren noch zugenommen.
Der Vorstand legt großen Wert darauf, nicht auf Kosten der Qualität und zu Lasten der Patienten in den Kliniken zu sparen. Zum Ende dieser Sozialwahlperiode können wir beruhigt feststellen, dass der schwierige Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit, Qualität und Patientenzufriedenheit bei der DRV Rheinland gut gelungen ist. Hierfür danke ich insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Reha-Kliniken und der Hauptverwaltung.

Herr Krumnack wird in seinem Bericht weitere Einzelheiten zur wirtschaftlichen und qualitativen Entwicklung der eigenen Reha-Kliniken ausführen.

Gesetzgebung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die aktuelle Bundesregierung widmet sich kurz vor Ablauf der Legislaturperiode noch einmal dem wahlkampfrelevanten Thema Rente. Es geht zum Einen um die Verbesserung der Absicherung bei Erwerbsminderung, zum Anderen um die Angleichung der Renten in Ost und West.

Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es aus Sicht der Bundesregierung höchste Zeit, eine klare Perspektive für die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West zu geben. Bis zum Jahr 2025 soll die Renteneinheit vollendet sein. Das heißt, ab dem Jahr 2025 sollen für die Rentenberechnung in Ost und West dieselben Werte gelten. Die Umstellung soll in sieben Schritten bis zum Jahr 2025 erfolgen. Im gleichen Zeitraum wird – im Gegenzug zur Angleichung der Rentenwerte in den neuen Ländern – die bisherige Höherwertung der Ost-Löhne schrittweise abgebaut.

Am 15. Februar 2017 hat das Bundeskabinett dem „Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)“ zugestimmt. Das Rentenüberleitungsabschlussgesetz soll in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland begrüßt die Angleichung der Rechengrößen. Sie ist fast 27 Jahre nach der Vereinigung Deutschlands ein Zeichen dafür, dass die Einigung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung weitgehend vollendet ist. Klar ist jedoch auch, diese Angleichung ist nicht umsonst zu haben. Beginnend im Jahr 2018 wachsen die jährlichen Mehrausgaben für die Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 auf maximal rund 3,9 Mrd. Euro an. Sie beruhen überwiegend auf höheren Ausgaben für Renten einschließlich der Krankenversicherung der Rentner und höheren Erstattungen für die Wanderversicherung zugunsten der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Der Fiskus beteiligt sich lediglich über eine stufenweise Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Mehrausgaben. Die Erhöhung beginnt im Jahr 2022 mit zunächst 200 Millionen Euro und wächst bis zum Jahr 2025 auf rund 2 Milliarden Euro an. Die in diesem Zeitraum anfallenden Mehrausgaben werden hierdurch jedoch nicht vollständig abgedeckt. Die verbleibenden Mehraufwendungen sind aus der Rücklage der Rentenversicherung zu finanzieren, weshalb die Nachhaltigkeitsrücklage schneller als bislang abgebaut werden wird. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird folglich stärker steigen als bislang prognostiziert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

von Armut sind in Deutschland, wenn man nur die Statistik zur Grundsicherung betrachtet, derzeit rund drei Prozent der Menschen im Rentenalter betroffen. Bei Kindern ist dieser Anteil deutlich höher. 14 Prozent der Kinder leben in staatlicher Grundsicherung. Es gibt noch weitere Gruppen, die überproportional vom Risiko betroffen sind, auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Dazu gehört auch die Gruppe der Erwerbsgeminderten. Bei der Einführung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes im Jahr 2014 war dementsprechend bereits eine Regelung enthalten, die die Rentenversicherung seinerzeit begrüßt hat. Die Rede ist von der Erhöhung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr, die zu einer Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten führt. Nun ist geplant, das Ende der Zurechnungszeit für Neurentner stufenweise um weitere drei Jahre bis auf das 65. Lebensjahr zu erhöhen. Das bedeutet, Erwerbsgeminderte werden ab dem Jahr 2024 so gestellt, als ob sie drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Dies wäre nochmals eine spürbare finanzielle Verbesserung für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner und ein deutliches Zeichen der Solidarität in der Versichertengemeinschaft der Rentenversicherung.

Leider hat auch diese eigentlich begrüßenswerte gesetzliche Neuregelung einen Pferdefuß. Durch die verlängerte Zurechnungszeit werden nämlich die Versicherten bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 65. Lebensjahr Beiträge gezahlt. Für die Altersrente können dagegen nur die bis zum Rentenbeginn zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt werden, gegebenenfalls also nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird. Dies hat zur Folge, dass im Regelfall bei gleichem Rentenbeginn die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mitunter höher ist als die Altersrente. Aufgrund dieser Leistungsverbesserung ist ein höherer Antragseingang bei den EM-Renten nicht ausgeschlossen, was auch zu höheren Ausgaben der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung führen könnte.

Das „EM-Leistungsverbesserungsgesetz“ soll in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

dies war der letzte Bericht des Vorstandes an die Vertreterversammlung in der 11. Sozialwahlperiode. Am 6. September 2017 wird sich eine neue Vertreterversammlung und ein neuer Vorstand konstituieren, um die Versicherten und Arbeitgeber in der 12. Sozialwahlperiode bestmöglich zu repräsentieren und zu vertreten. Wir werden darüber hinaus einen neuen Minister im für die Rentenversicherung zuständigen Landesministerium vorfinden, dem auch die zuständige Aufsichtsbehörde angehört. Hier hat das Super-Wahljahr bereits seine Spuren hinterlassen.

Im Namen des Vorstandes, für den ich heute sprechen darf, möchte ich mich bei der Vertreterversammlung, der Geschäftsführung und dem Referat Selbstverwaltung für die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit in den zurückliegenden sechs Jahren ganz herzlich bedanken. Die Zusammenarbeit mit Ihnen – und da darf ich für meinen Mit-Vorsitzenden, Herrn Meder, ausdrücklich mitsprechen – hat uns sehr viel Freude gemacht.

Ganz herzlichen Dank!