Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dietmar Meder, Vorsitzender des Vorstandes

Datum: 12.12.2017

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir sind Weltmeister!

Ich hätte nie geglaubt, dass ich die Vertreterversammlung einmal mit diesem Ausruf erfreuen kann. Doch nun hat eine unserer eigenen Kliniken, nämlich die Lahntalklinik in Bad Ems, maßgeblich dazu beigetragen, Schwergewichtsboxer Manuel Charr am 25. November 2017 vom krassen Außenseiter zum Weltmeister zu machen. Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen den Kampf um den WBA-Titel des „Diamond Boy“ gegen den Russen Alexander Ustinov im Fernsehen verfolgt. Das Besondere an dem Duell in der Arena in Oberhausen war ja, dass Manuel Charr erst fünf Monate zuvor in Heidelberg zwei künstliche Hüftgelenke eingesetzt worden waren. Hiermit schien das Ende seiner sportlichen Karriere eigentlich bereits besiegelt.

„Vor einem halben Jahr konnte er sich nicht einmal eigenständig die Schuhe zubinden“, hatte der Ärztliche Direktor der Lahntalklinik, Dr. Kühn, noch kurz vor dem Kampf zu berichten gewusst. Doch Manuel Charr arbeitete beharrlich an seiner Rehabilitation in der Lahntalklinik und wurde noch wenige Tage vor dem Weltmeisterschaftskampf und kurz danach von Dr. Kühn und seinem Team medizinisch versorgt.

Mit dieser außergewöhnlichen Nachricht meine sehr geehrten Damen und Herren, freue ich mich sehr, Sie auch im Namen des Vorstandes zur Vertreterversammlung hier in Düsseldorf begrüßen zu können.

Meine Damen und Herren,

bei solchen Topleistungen überrascht es nicht, dass die Lahntalklinik laut einer Sonderveröffentlichung der Zeitschrift FOCUS bereits zum zweiten Mal zu Deutschlands Top-Rehakliniken 2018 zählt. Und damit nicht genug. Auch die Aggertalklinik, die Eifelklinik und die Klinik Roderbirken sind in das Ranking von Deutschlands Top-Kliniken aufgenommen worden. Ich denke wir dürfen stolz darauf sein, dass die engagierte Arbeit für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung in den Kliniken unserer Klinikkette in dieser renommierten Veröffentlichung ihre verdiente Anerkennung findet.

Was gibt es darüber hinaus zu berichten? Ich möchte insbesondere auf die aktuellen Überlegungen der Deutschen Rentenversicherung zur Weiterentwicklung der Alterssicherung, natürlich auf die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung inklusive der Beitragssatzentwicklung und auf die prognostizierte Rentenanpassung des Jahres 2018 eingehen.

Zunächst zur Finanzentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung:

„Deutschland bleibt auch in den kommenden Jahren auf Wachstumskurs“. Mit dieser Botschaft hat Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries kürzlich die Ergebnisse der neuesten Herbstprojektion der Bundesregierung vorgestellt. Von dieser positiven wirtschaftlichen Entwicklung profitiert auch die gesetzliche Rentenversicherung. Bereits das sechste Jahr infolge haben sich die Einnahmen aufgrund der anhaltend starken Zunahme der Beschäftigung und steigender Löhne besser entwickelt als erwartet. Gleichzeitig sind die Rentenausgaben niedriger als noch im Frühjahr geschätzt. Die gesetzliche Rentenversicherung steht also trotz der umfangreichen, ausgabenintensiven Leistungsausweitungen der letzten Legislaturperiode finanziell weiterhin gut da.

Gleichwohl sollte die mittel- und langfristige Perspektive nicht aus den Augen verloren werden. Die geburtenstarken Jahrgänge stehen derzeit noch ganz überwiegend im aktiven Arbeitsleben und bescheren den Sozialkassen ein Zwischenhoch. Diese erfreuliche Situation wird sich jedoch dann in ihr Gegenteil verkehren, wenn diese Jahrgänge in Rente gehen, also als Beitragszahler wegfallen und zu Leistungsempfängern werden. Zudem haben die Leistungsausweitungen aus dem Rentenpaket 2014, dem Erwerbsminderungs-Leistungs-verbesserungs¬gesetz und dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz ihre volle Ausgabenwirkung noch gar nicht entfaltet.

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Finanzsituation des Vorjahres.

Im Jahr 2016 beliefen sich die Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung auf insgesamt 280,5 Mrd. EUR. Die Ausgaben betrugen 282,7 Mrd. EUR und lagen damit 2,2 Mrd. EUR über den Einnahmen. Dieses Defizit war aus den Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren. Bis Ende des Jahres 2016 ist die Nachhaltigkeitsrücklage dementsprechend auf 32,4 Mrd. EUR oder 1,62 Monatsausgaben gesunken.

Maßgeblich für die positive Einnahmenentwicklung waren vor allem die anhaltend gute Arbeitsmarktlage und das Lohnwachstum, die sich insbesondere in einem deutlichen Anstieg der Pflichtbeiträge im Jahr 2016 bemerkbar gemacht haben. Bei einem konstanten Beitragssatz von 18,7 Prozent sind die Pflichtbeiträge im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent auf 194,7 Mrd. EUR gestiegen. Die Pflichtbeiträge deckten damit knapp 70 Prozent der gesamten Einnahmen ab. Aber auch die so genannten Bundeszuschüsse haben sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit einem Plus von rund 3,3 Prozent deutlich erhöht und summierten sich im Jahr 2016 auf 64,5 Mrd. EUR.

Die größte Ausgabenposition bilden natürlich die Rentenausgaben, die im vergangenen Jahr um 4,0 Prozent auf 245,7 Mrd. EUR gestiegen sind. Ein oft unterschätzter Faktor ist darüber hinaus der Beitragsanteil der Rentenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner, der sich im Jahr 2016 um 4,1 Prozent auf 17,4 Mrd. EUR erhöhte.
Verantwortlich für den deutlichen Anstieg der Rentenausgaben ist neben demografischen Veränderungen im Rentenbestand auch die hohe Rentenanpassung des Jahres 2016.

Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe blieben mit einem Anstieg von 2,9 Prozent hinter der durchschnittlichen Ausgabenentwicklung zurück. Noch moderater stiegen die Verwaltungs- und Verfahrenskosten, nämlich um lediglich 1,7 Prozent. Sie erreichten damit ein Volumen von 3,8 Mrd. EUR, was gerade einmal 1,3 Prozent der Gesamtausgaben entspricht.

Meine Damen und Herren,

die Wirtschaft befindet sich seit der Finanzkrise in einem der längsten Aufschwünge der Geschichte der Bundesrepublik. Die anhaltend starke Zunahme der Beschäftigung bei gleichzeitig steigenden Löhnen führt Jahr für Jahr dazu, dass sich die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung besser entwickelt als erwartet.

Insgesamt rechnet die Deutsche Rentenversicherung für das laufende Jahr 2017 mit Einnahmen in Höhe von 293,2 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr wäre das ein Plus von 12,7 Mrd. EUR oder 4,5 Prozent. Bei den Beitragseinnahmen wird ein Zuwachs von 9,5 Mrd. EUR bzw. 4,4 Prozent auf 224,3 Mrd. EUR erwartet. Grund hierfür ist insbesondere die anhaltend gute Arbeitsmarktentwicklung, die auch in diesem Jahr wieder zu einem deutlichen Anstieg der Pflichtbeiträge geführt hat. Für das gesamte Jahr 2017 geht die Deutsche Rentenversicherung auf Basis der Entwicklung in den ersten drei Quartalen von einer Wachstumsrate von 4,3 Prozent aus. Die Pflichtbeiträge werden im laufenden Jahr voraussichtlich 203,0 Mrd. EUR betragen.

Besonders stark steigen in diesem Jahr die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten an. Bis Ende des Jahres werden sie voraussichtlich 13,2 Mrd. EUR betragen. Im Vergleich zum Vorjahr wäre das ein Zuwachs von 5,4 Prozent. Verantwortlich für den deutlichen Anstieg ist in erster Linie die erfreulich starke Zunahme der unter 3-Jährigen in der Bevölkerung.

Nach den Beiträgen sind die Bundeszuschüsse die zweitwichtigste Einnahmequelle der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der allgemeine Bundeszuschuss, der sich jährlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer und der Veränderung des Beitragssatzes erhöht, wird gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Prozent auf 43,8 Mrd. EUR steigen. Der starke Anstieg des allgemeinen Bundeszuschusses ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013 eingeführten jährlichen Kürzungen für die Zeit bis zum Jahr 2016 befristet waren und damit in diesem Jahr entfielen.

Der zusätzliche Bundeszuschuss wird nach einem Plus von 3,7 Prozent in diesem Jahr 11,4 Mrd. EUR betragen. Der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses steigt um 4,0 Prozent auf 12,6 Mrd. EUR. Insgesamt zahlt der Bund damit im laufenden Jahr Zuschüsse in Höhe von 67,8 Mrd. EUR.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

kommen wir nun zu den Ausgaben des Jahres 2017. Die Ausgaben¬dynamik bleibt in diesem Jahr deutlich hinter der Einnahmenentwicklung zurück. Nach den aktuellen Schätzergebnissen rechnet die Deutsche Rentenversicherung im laufenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von insgesamt 293,2 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr wäre das ein Plus von 3,7 Prozent. Das sind jedoch 0,8 Prozentpunkte weniger als der Zuwachs an Einnahmen.

Die Rentenausgaben werden bis zum Jahresende voraussichtlich um 3,8 Prozent auf 254,9 Mrd. EUR steigen. Vergleichbar werden sich die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner entwickeln. Für diesen Kostenblock werden rund 18,0 Mrd. EUR erwartet. Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe werden für das laufende Jahr auf 6,3 Mrd. EUR geschätzt. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 3,6 Prozent auf 3,9 Mrd. EUR. Dies entspricht, wie bereits im Vorjahr, einem Anteil in Höhe von 1,3 Prozent an den gesamten Ausgaben.

Ein Blick auf das geschätzte Rechnungsergebnis zeigt, dass die Ausgaben in diesem Jahr voraussichtlich komplett durch die Einnahmen gedeckt werden. Nach den aktuellen Schätz-ergebnissen erwartet die Deutsche Rentenversicherung für das Jahr 2017 sowohl Ausgaben als auch Einnahmen in Höhe von jeweils 293,2 Mrd. EUR, also ein ausgeglichenes Rechnungsergebnis. Aufgrund von Verrechnungen zwischen den Haushaltsjahren wird sich die Nachhaltigkeitsrücklage dennoch um rund eine halbe Mrd. EUR auf 32,9 Mrd. EUR erhöhen.

Aus diesem Grund und angesichts einer ebenfalls sehr positiven mittel- und langfristigen Entwicklung hat die Bundesregierung in ihrer am 22. November 2017 erlassenen Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung den Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung für Jahr 2018 auf 18,6 Prozent festgelegt. Das bedeutet eine Absenkung um 0,1 Prozentpunkte. Der Beitragssatz von 18,6 Prozent soll voraussichtlich bis 2022 stabil bleiben.

Sehr erfreulich sind auch die Aussichten für die Rentner, was die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2018 betrifft. Nach aktuellen Vorausberechnungen dürfen sich die Rentnerinnen und Rentner auf eine Erhöhung um rund 3,0 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten freuen. Diese Angaben sind, wie immer zu diesem frühen Zeitpunkt, ohne Gewähr. Die endgültigen Anpassungssätze stehen erst im Frühjahr 2018 fest.

Einmal mehr also erweist sich die Rentenversicherung als äußerst stabile und zuverlässige Alterssicherung, die das Vertrauen der Beitragszahler und Rentner verdient.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte nun zu den Überlegungen zur Weiterentwicklung der Alterssicherung kommen.

Am 24. September 2017, also vor bald 3 Monaten, fand die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Bei der Vorbereitung meines heutigen Berichts sind wir folglich davon ausgegangen, dass Sondierungsgespräche, Koalitionsverhandlungen und vielleicht sogar eine Regierungsbildung inzwischen abgeschlossen sein könnten. Auch sind wir davon ausgegangen, dass bereits Tendenzen bekannt wären, wie sich die neue Bundesregierung die Alterssicherungspolitik in den kommenden 4 Jahren vorstellt. Dies alles ist bekanntlich leider nicht der Fall.

Unbestreitbar ist, dass allen demokratischen Parteien gemein ist, dass sie die Rentenpolitik als ein Thema von großer Wichtigkeit bewerten und sich die allseits bekannten Verwerfungen zwischen den Parteien sicherlich nicht primär in diesem Politikfeld abspielen. Obwohl wir also noch ein wenig im Nebel stochern, gibt es einige rentenpolitische Themen, die in der nächsten Legislaturperiode mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rolle spielen werden. Auf diese Themen möchte ich im Folgenden eingehen und die Position der Deutschen Rentenversicherung hierzu skizzieren.

Ich möchte mit den Themenbereichen beginnen, bei deren Bewertung sich die Selbstverwalter in der Rentenversicherung meines Wissens weitgehend einig sind. Dies gilt u. a. hinsichtlich der Forderung, für Geburten vor 1992 ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit rentenrechtlich anzurechnen. Sie erinnern sich - im Rahmen des Rentenpaketes von 2014 ist mit der so genannten „Mütterrente“ die Kindererziehungszeit von zuvor einem auf 2 Jahre ausgeweitet worden. Insbesondere die CSU drängt nun darauf, für diesen Personenkreis ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit anzuerkennen und Geburten vor 1992 insoweit mit jenen ab 1992 gleichzustellen.
Ob die für diese Maßnahme zu kalkulierenden Mehrausgaben von rund 7 Mrd. EUR jährlich gerechtfertigt sind, hierüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Völlig unstrittig dagegen ist, dass diese Mehrausgaben – sollte der Gesetzgeber entsprechend entscheiden – keinesfalls den Beitragszahlern aufgebürdet werden dürfen. Es handelt sich nachweislich um Leistungen, für die keine Beiträge gezahlt wurden und die daher sachgerecht auch nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind. Diesbezüglich gibt es keinen veränderten Standpunkt der Deutschen Rentenversicherung. Es darf nicht sein, dass die Politik wiederholt Wohltaten verteilt, für die die Beitragszahler anschließend allein gerade stehen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

einig sind wir uns in der Selbstverwaltung auch dahingehend, dass in der nächsten Legislaturperiode die untere Grenze des Korridors für die Nachhaltigkeitsrücklage angehoben werden muss. Wie Sie wissen, ist nach geltendem Recht der Beitragssatz dann anzuheben, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Folgejahres voraussichtlich die Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschreiten würde. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass aufgrund unterjähriger Liquiditätsengpässe das Unterschreiten dieser Grenze und damit die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der so genannten „Bundesgarantie“ nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden kann. Dieses Szenario muss unbedingt vermieden werden, z. B. durch eine Anhebung der Mindestrücklage auf 0,4 Monatsausgaben. Wir dürfen nicht nachlassen, diese Forderung gegenüber dem BMAS nachdrücklich weiter zu verfolgen.

Wenn man sich noch einmal die Wahlprogramme der verschiedenen Parteien ansieht, ist offenkundig, dass auch die Weiterentwicklung des 3-Säulen-Modells der Alterssicherung Gegenstand weiterer Maßnahmen einer künftigen Bundesregierung sein dürfte. Konsens besteht über die Parteigrenzen hinaus darin, dass die gesetzliche Rente der Kern der Alterssicherung in Deutschland bleiben muss und durch ergänzende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge ein angemessenes Alterseinkommen sichergestellt werden soll. Einigkeit besteht ferner in der Forderung, die Transparenz des Systems, u. a. durch eine gemeinsame Information über erworbene Anwartschaften in allen 3 Säulen der Alterssicherung zu verbessern.
Sie wissen, die gesetzliche Rentenversicherung informiert ihre Versicherten mit der jährlichen Renteninformation über den aktuellen Stand der erworbenen Ansprüche und die zu erwartende Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Für die angemessene Versorgung im Alter oder bei Erwerbsminderung ist in einem Mehrsäulensystem jedoch die Summe der Leistungen entscheidend. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist der Ansatz, vergleichbare Informationen aus der betrieblichen und privaten Vorsorge mit Informationen aus der Renteninformation in einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeübersicht zu bündeln, nur folgerichtig. Wichtig wäre darüber hinaus jedoch, auch an der Koordinierung der Versorgungssysteme zu arbeiten und die Leistungen aller Systeme besser aufeinander abzustimmen.

In den abgebrochenen Sondierungsgesprächen der so genannten „Jamaika-Koalition“ wurde deutlich, dass auch die Frage einer weiteren Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten von der nächsten Regierung geklärt werden soll. Ich gehe davon aus, dass es bis zu unserer nächsten Vertreterversammlung im Juni 2018 eine neue Bundesregierung geben wird. Voraussichtlich werde ich dann auch zum Thema Erwerbsminderungsrenten konkreteres berichten können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Sie sehen, auch in der 12. Wahlperiode werden der Selbstverwaltung die Themen nicht ausgehen. Ich freue mich auf die weitere gemeinsame Arbeit im nächsten Jahr.

Zum Abschluss dieses Jahres bleibt mir, Ihnen friedliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen.

Alles Gute!