ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich möchte mit dem Bericht der Geschäftsführung an die Ausführungen von Herrn Meder anknüpfen und Sie über weitere Entwicklungen in der Hauptverwaltung einschließlich unserer Service-Zentren und den eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unterrichten.
Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten
Die gute wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre spiegelt sich auch in den Zuwächsen der Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und damit der Beitragszahler wieder. Im nunmehr neunten Jahr in Folge ist die Zahl der aktiv Versicherten bis Ende 2017 auf fast 38 Millionen gestiegen. Und diese Entwicklung wird voraussichtlich anhalten.
Sie speist sich zum einen aus dem Wechsel von ausschließlich geringfügig Beschäftigten in reguläre versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (280.000), dem Wechsel von Arbeitslosengeld-Beziehern in die Erwerbstätigkeit (110.000) und zum anderen insbesondere aus dem Zuwachs an über 700.000 ausländischen versicherungspflichtigen Beschäftigten, die fast zur Hälfte aus Ländern der EU-Osterweiterung stammen. Sie sehen also: Zuwanderung hat auch positive Effekte
Von dieser Entwicklung profitiert auch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Allein in den vergangenen 2 Jahren ist unser Versichertenbestand um 121.000 Personen weiter gestiegen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Auch diese erfreulichen Zuwächse auf der Versicherten- und damit auf der Einnahmenseite haben dazu geführt, dass die Ausgabensteigerungen, vor allem in Folge des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, die Nachhaltigkeitsrücklage weniger deutlich beeinträchtigt haben als dies zuvor angenommen wurde.
Wie Sie in den vergangenen Wochen in den Medien bereits lesen konnten, wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte stärker nachgefragt als dies vom Gesetzgeber im Jahre 2014 noch erwartet wurde. Insgesamt wurden in der Deutschen Rentenversicherung von Juli 2014 bis Ende April 2018 mehr als eine Million, nämlich 1.005 777 Altersrentenanträge für besonders langjährig Versicherte gestellt, davon wurden bisher rund 985.000 bewilligt.
Flexi-Rente
Die Nachfrage nach der Flexi-Rente, die mit dem Ziel der Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand zum 1.7.2017 eingeführt wurde, liegt dagegen weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.
In den Monaten Januar bis April 2018 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt 3.945 aller rund 265.000 Altersrentenanträge mit Anwendung des flexiblen Hinzuverdienstes gestellt. Dies entspricht 1,5 Prozent aller in dem Zeitraum gestellten Altersrentenanträge.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland wurden seit Einführung der Flexi-Rente von Juli 2017 bis Ende April 2018, also in zehn Monaten, insgesamt 306 Altersrentenanträge mit flexiblem Hinzuverdienst beantragt. Sie sehen also, dass die Inanspruchnahme noch sehr zurückhaltend ist.
RehaPro
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
in den vergangenen Jahren haben wir einerseits eine stagnierende Nachfrage nach medizinischen Reha-Leistungen festgestellt, während andererseits die Zahl der Erwerbsminderungsrentenbezieher seit 2010 um rund 229.000 bzw. knapp 15 Prozent auf nunmehr über 1,8 Millionen Personen gestiegen ist. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung auf mehr als 18 Milliarden Euro.
Vor allem die Zahl der Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) wegen psychischer Erkrankungen ist spürbar gestiegen, so dass mittlerweile jede 2. bewilligte EM-Rente für Frauen bzw. jede 3. bewilligte EM-Rente für Männer aufgrund einer psychischen Erkrankung gewährt wird. Versicherte gehen wegen psychischer Erkrankungen mit knapp 50 Jahren deutlich früher in die Erwerbsminderungsrente als Versicherte mit physischen Erkrankungen. Bei ihnen beginnt die EM-Rente mit durchschnittlich 55 Jahren.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Deutsche Rentenversicherung Rheinland im Rahmen des Förderprojekts RehaPro das Ziel gesetzt, dieser Entwicklung bei den Erwerbsminderungsrenten durch frühzeitigere, nachhaltigere und aktivere Intervention zu begegnen. Die Ansätze unseres Hauses möchte ich kurz skizzieren.
- Frühzeitige Reha-Leistungen
Zusammen mit der AOK Hamburg/Rheinland und der IKK classic ist geplant, Versicherte auf einen möglichen Reha-Bedarf hinzuweisen, die in den vergangenen drei Jahren häufiger AU-Zeiten wegen psychischer Erkrankungen aufweisen, sich jedoch noch nicht im Krankengeldbezug befinden und damit bisher noch nicht im Fokus der Krankenkassen stehen. Unser Ziel ist es, bereits zu Beginn einer psychischen Erkrankung einer Chronifizierung rechtzeitig begegnen zu können. Gleichzeitig sollen mit der Uni Köln die Ursachen erforscht werden, warum rund 50 Prozent aller neuen EM-Rentenbezieher in den fünf Jahren vor Rentenantragstellung keine Reha-Leistungen zu Lasten der Rentenversicherung durchgeführt haben.
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Fallmanagement während Zeitrentenbezuges
Da EM-Renten grundsätzlich befristet und damit als Zeitrenten bewilligt werden, hat sich die Rentenversicherung das Ziel gesetzt, aktiver als bisher den Zeitrentenbezug durch Reha-Leistungen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu nutzen. Der Handlungsbedarf für die Rentenversicherung als Kostenträger der EM-Rentenzahlungen wird auch dadurch unterstrichen, dass bei lediglich zwei bis fünf Prozent aller Zeitrenten die Erwerbsfähigkeit wieder erreicht werden kann und die Zeitrente wegfällt. Unterm Strich bedeutet somit die Zeitrente bisher in aller Regel den Einstieg in das dauerhafte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Daher soll in einem Projekt bereits mit der EM-Zeitrentenbewilligung der konkrete und individuelle Rehabilitationsbedarf festgelegt und im Rahmen eines Fallmanagements der Rentenbezieher während des gesamten Zeitrentenbezuges begleitet werden. Hierzu zählen die Motivationsphase, die Zeit der Durchführung einer Intervall-Reha in einer Reha-Klinik sowie die sich in aller Regel anschließende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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Kooperationsprojekt und Kinderreha
Ergänzt werden sollen die skizzierten Projekte noch um ein Kooperationsprojekt, das psychisch erkrankte Menschen durch eine Netzwerkleistung mehrerer Sozialversicherungsträger frühzeitig identifiziert, unterstützt und wieder in das Berufsleben integriert und ein Projekt im Bereich der Kindergesundheit. Hier werden im Rahmen von Schulprojekttagen Kinder mit motorischen Defiziten identifiziert und gemeinsam mit den Eltern strukturiert zur Reha-Antragstellung geleitet. Gleichzeitig werden für diesen Personenkreis neue Formen von Rehaleistungen – beispielsweise die ambulante Kinderreha am Wohnort – erprobt und in die bestehende Versorgungswelt integriert.
Mit den Projekten wollen wir versuchen, durch frühzeitigere Intervention in den unterschiedlichen Stadien der Erkrankung die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um unterm Strich der steigenden Zahl der (Dauer-)-Erwerbsminderungsrenten vor allem wegen psychischen Erkrankungen zu begegnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
innerhalb unseres Hauses sind aktuell mit dem Untersuchungsstellenkonzept Maßnahmen in Vorbereitung beziehungsweise mit dem Workflow-Verfahren bereits in vollem Gange, die zu erheblichen organisatorischen Veränderungen der Arbeitsweise und damit auch des Arbeitsplatzes führen werden beziehungsweise bereits geführt haben.
U-Stellenkonzept
Im 3. Quartal 2018 wird in den Untersuchungsstellen Gummersbach und Köln die mit dem neuen Untersuchungsstellenkonzept verfolgte organisatorische Trennung zwischen zentraler sozialmedizinischer Aktenbearbeitung und dezentraler Begutachtung in den zukünftigen drei Untersuchungszentren an fünf Standorten getestet. Diese organisatorische Veränderung war notwendig geworden, da mittlerweile nur noch 18 Prozent aller sozialmedizinischen Entscheidungen einer eigenen körperlichen Untersuchung durch die Deutschen Rentenversicherung Rheinland bedürfen.
Der flächendeckende Einsatz ist für 2019 geplant. Die in der Nähe der Hauptverwaltung befindlichen Untersuchungsstellen Wuppertal, Mönchengladbach und Leverkusen werden in den Zentralen Sozialmedizinischen Dienst (SMD) in der Kreuzstraße zusammengeführt. Aufgrund der Möglichkeiten, die die elektronische Bearbeitung bietet, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der weiter entfernten aufzugebenden Untersuchungsstellen von dort aus für den Zentralen SMD tätig sein können, um unzumutbare Fahrtstrecken zu vermeiden. Nachbesetzungen des Zentralen-SMD werden jedoch nur noch in der Hauptverwaltung erfolgen, so dass mittelfristig auch eine räumliche Zusammenführung stattfinden wird.
Workflow-Verfahren
Das Reha-Workflow-Verfahren ist mittlerweile planmäßig in 10 der 13 Service-Zentren eingeführt. Die restlichen drei Standorte werden bis November 2018 ebenfalls mit den Bereichen Rehabilitation und Sozialmedizin eingebunden.
Neben den Anträgen aus dem Bereich Rehabilitation soll mit dem Testverfahren des Untersuchungsstellenkonzeptes die elektronische Bearbeitung von EM-Rentenanträgen an den Standorten Köln und Gummersbach im 3. Quartal 2018 pilotiert werden. Auch werden derzeit die Programme für die elektronische Bearbeitung von Anträgen auf Altersrente (Vordruck R0100) sowie auf Feststellung von Kindererziehungszeiten beziehungsweise Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (Vordruck V0800) im erweiterten, sprich durch die Programme unterstützen Dokumentenworkflow getestet. Damit hält die elektronische Bearbeitung auch in der Sachbearbeitung Versicherung und Rente in den nächsten Monaten Einzug.
Logistikzentrum
Mit dem Ausbau der elektronischen Bearbeitung in der Sachbearbeitung verändert sich auch die Arbeit in der Poststelle und dem heutigen Scanzentrum. Botengänge und Versorgungsfahrten werden zukünftig abnehmen, die Zahl der zu scannenden Dokumente hingegen erheblich zunehmen. Am 1.5.2018 haben wir einen Testbetrieb für ein gemeinsames Logistikzentrum, bestehend aus Poststelle und Digitalisierungsstelle, gestartet, um die sich verändernden und gegenseitig beeinflussenden Arbeitsprozesse in der Postbearbeitung und -verteilung zusammenzuführen und organisatorisch zu begleiten.
Budgetierte Ausgaben
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie in jeder Vertreterversammlung, möchte ich auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen (KKL), die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.
Reha-Ausgaben
Der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbare Gesamtbetrag für die Aufwendungen zur Teilhabe wird ermittelt, indem der Gesamtbetrag des Vorjahres mit der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter und der Demografiekomponente fortgeschrieben wird.
So beträgt der Gesamtbetrag der Rentenversicherung für das Jahr 2018 rund 6,8 Milliarden Euro. Davon entfallen auf die DRV Rheinland 422 Millionen Euro. So wie wir im letzten Jahr (2017) unser Budget in Höhe von 408,8 Millionen Euro mit 402,5 Millionen Euro zu 98,5 Prozent ausgeschöpft haben, ist zu erwarten, dass wir das Budget auch in diesem Jahr wieder nahezu voll ausschöpfen werden.
Im Jahr 2019 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung auf rund 7,1 Mrd. EUR anwachsen, für die Deutschen Rentenversicherung Rheinland ergibt dies ein Budget in Höhe von rund 437,6 Millionen Euro. Das ist der Betrag, mit dem wir in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2019 gehen werden. Dies sind 15,6 Millionen Euro mehr als 2018 und rund 29 Millionen Euro mehr als 2017. Sie sehen also, dass das Reha-Budget in diesem Jahr ansteigt.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir - wie in den Vorjahren - auch den für 2018 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von 263,5 Millionen Euro unterschreiten. Im Haushaltsplan 2018 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 256,3 Millionen begrenzt.
2017 hatten wir unseren Ausgaberahmen in Höhe von 268,2 Millionen Euro mit tatsächlichen Ausgaben in Höhe von 241,2 Millionen Euro nur zu 89,9 Prozent ausgeschöpft (Unterschreitung um rund 27 Millionen Euro). Mit einer Ausschöpfung von 92,3 Prozent des Gesamtbudgets sieht es bei den anderen Rentenversicherungsträgern ähnlich aus.
Nach dem modifizierten Fortschreibungsverfahren sinkt der Gesamtbetrag der Rentenversicherung, nämlich von 4,297 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf 4,266 Milliarden Euro im Jahr 2019. Für das Haushaltsjahr 2019 beträgt unser Anteil an dem Ausgaberahmen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 257,8 Millionen Euro (2018: 263,5 Millionen Euro, 2017: 268,2 Millionen Euro). Er unterschreitet damit den Betrag des Jahres 2018 um 5,7 Millionen Euro und den des Jahres 2017 um rund 10,4 Millionen Euro.
Klinikkette der DRV Rheinland
Meine sehr geehrten Damen und Herren
Unsere sechs eigenen Rehakliniken sind sowohl betriebswirtschaftlich als auch hinsichtlich der maßgeblichen Qualitätskriterien gut aufgestellt und arbeiten wettbewerbsfähig.
Marktpreisentwicklung 2017
Trotz der Kosten für die Umstellung der Informations-Technik (IT) infolge des Wechsels zu einem externen IT-Dienstleister haben auch 2017 fünf unserer sechs Rehakliniken die Zielvorgabe des bundesweiten Marktpreiskorridors deutlich eingehalten. Lediglich die Nordseeklinik Borkum hat die Marktpreisobergrenze im letzten Jahr leicht überschritten.
Wir sind zuversichtlich, auch 2018 im Vergleich der rentenversicherungseigenen Kliniken überdurchschnittlich gut abzuschneiden.
Nordseeklinik Borkum
Die höheren Kosten der Nordseeklinik Borkum sind im Wesentlichen auf die Insellage und die dadurch bedingten Mehrkosten zurück zu führen. Mit den gleichen Herausforderungen sehen sich auch unsere beiden Kooperationspartner, die Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See (KBS) konfrontiert.
Klar ist – und das muss man im Auge behalten –, dass diese höheren Kosten nur für die Behandlung solcher Indikationen gerechtfertigt sind, deren Behandlungserfolg durch die Insellage spürbar positiv beeinflusst wird. Von dieser Erkenntnis getragen und mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die drei rentenversicherungseigenen Rehakliniken auf Borkum zu verbessern, soll deren Kooperation in diesem Jahr weiter intensiviert werden. Während wir mit der Deutschen Rentenversicherung Bund bereits seit Jahren eng zusammenarbeiten, soll nun zusätzlich die Klinik der Deutschen Rentenversicherung KBS verstärkt in die Kooperation eingebunden werden.
Eifelklinik Manderscheid
Über Fortschritte ganz anderer Art kann ich ihnen aus der Eifelklinik Manderscheid berichten. Hier schreitet unsere Großbaumaßnahme mit einer Kernsanierung und Modernisierung des künftigen Therapiezentrums sowie dem Neubau eines neuen Bettenhauses aktuell zügig voran. Nach einer witterungsbedingten Verzögerung der Rohbaumaßnahme im Winter sind aktuell alle Firmen vor Ort. Insbesondere der Bettenhausneubau wächst von Woche zu Woche und damit von Etage zu Etage.
Wir stellen allerdings auch fest, dass wir aufgrund der guten Baukonjunktur im Rahmen der Ausschreibungen der Gewerke nur noch wenige und in manchen Fällen gar keine Angebote erhalten. Zudem – und dies ist genauso unerfreulich – sind die Angebotspreise zum Teil deutlich schneller gestiegen, als wir dies in unseren Planungen geschätzt haben. Unser neuer Verwaltungsleiter in der Eifelklinik ist zusammen mit einem ebenfalls neuen Architekten und Projektleiter dabei, die bisherigen Planungen zu überprüfen sowie gegebenenfalls anzupassen.
Aggertalklinik Engelskirchen
Eine weitere wichtige Baumaßnahme wird zurzeit für die Aggertalklinik in Engelskirchen vorbereitet. Ich hatte bereits berichtet, dass die Bauordnungsbehörden erhebliche Brandschutzmängel festgestellt und weitgehende Auflagen für eine Brandschutzsanierung der Klinik erteilt haben. Der Vorstand hat nach eingehenden Beratungen und der Prüfung aller in Betracht kommenden Alternativen dem Konzept für eine umfassende Brandschutzsanierung zugestimmt. Dieses Konzept sieht eine mehrjährige Sanierung im laufenden Betrieb mit Gesamtkosten von 14,7 Millionen Euro vor. Wir haben die geplante Brandschutzsanierung und deren Finanzierung natürlich auch mit unserer Aufsichtsbehörde im Einzelnen abgestimmt.
Umstellung Klinik IT
Die Umstellung unserer Klinik-IT und der Wechsel von der NOW IT GmbH auf den für Klinik-IT spezialisierten Dienstleister, die Nexus-AG, sind in vollem Gange. Nachdem im letzten Jahr als Pilotklinik zunächst die Klinik Niederrhein umgestellt wurde, konnte im März die Eifelklinik erfolgreich migriert werden. In beiden Kliniken läuft die IT stabil. Deshalb werden bis Ende Juni die Lahntalklinik und die Nordseeklinik folgen. Bis zum Herbst dieses Jahres soll die IT-Umstellung dann auch in den beiden verbliebenen Kliniken, der Aggertalklinik und der Klinik Roderbirken, erfolgreich abgeschlossen sein.
Klinik Roderbirken
Abschließen möchte ich meinen Bericht zu unseren eigenen Kliniken mit einem altbekannten Thema. Sie erinnern sich: Die Stadt Leichlingen hatte zunächst den Abriss des leerstehenden Schwesternwohnheimes unserer Klinik Roderbirken verhindert, weil sie dort die Unterbringung von Flüchtlingen plante. Im Ergebnis musste jedoch auch die Stadt anerkennen, dass sich das Schwesternwohnheim nicht für eine Flüchtlingsunterkunft eignete. Sie stimmte daher erst verspätet dem Abriss zu. Der verspätete Abriss hat allerdings zu erheblichen Mehrkosten auf Seiten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland geführt. Da die Stadt Leichlingen bisher auch nicht ansatzweise zur Erstattung dieser Mehrkosten bereit war und ist, bleibt uns letztlich wohl nur der Rechtsweg.
Datenschutz, IT-Sicherheit
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
zum Abschluss meines Berichts möchte ich kurz zwei Gesetze ansprechen, die uns im Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit mit zusätzlichen Vorgaben einiges abverlangen.
Zu nennen ist hier die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai dieses Jahres in allen beteiligten Ländern Europas inhaltsgleich in Kraft getreten und Ihnen bestimmt auch in den letzten Wochen in den Nachrichten und in Informationen von Unternehmen begegnet ist. Mit ihr sollen europaweit die Betroffenenrechte durch erweiterte Informationspflichten und Einwilligungserfordernisse ausgeweitet, die Sicherheit der Verarbeitung erhöht, die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten verschärft sowie die Aufsichtsrechte gestärkt werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat gemeinsam alle notwendigen Schritte rechtzeitig eingeleitet und weitgehend abgearbeitet.
Sehr große Auswirkungen hat auch die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik), die sogenannte KRITIS-Verordnung. Die Deutsche Rentenversicherung wurde mit ihren Rentenberechnungs- und zahlverfahren in den Katalog der Institutionen aufgenommen, die als kritische Infrastruktur für die Bundesrepublik Deutschland zu betrachten sind. Nach dieser Verordnung müssen bis Ende 2019 angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Daten in der Deutschen Rentenversicherung getroffen werden. Eine Besonderheit ist, dass der Nachweis der zu treffenden Schutzmaßnahmen durch Sicherheitsaudits oder Prüfungen erfolgen kann. Hierzu muss dem BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, eine Aufstellung der durchgeführten Audits oder Prüfungen einschließlich der dabei aufgedeckten Sicherheitsmängel übermittelt werden. In Gesprächen wurde bereits erkennbar, dass das BSI ein sehr kritisches Augenmerk auf die Einhaltung legen wird. Für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bedeutet dies, dass gemeinsam im NOW-Verbund in die Erhöhung der IT-Sicherheit und in die Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen zusätzlich investiert werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
mein Bericht über einige ausgewählte Themen mag verdeutlichen, dass die Arbeit der Rentenversicherungsträger und damit auch der Deutschen Rentenversicherung Rheinland von anspruchsvollen Herausforderungen geprägt ist. Es ist absehbar, wenn nicht sogar sicher, dass weitere hinzukommen werden.
Ihnen allen danke ich für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit !