Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 13.12.2018

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Ihnen vorliegende Unternehmensbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018.

Mit dem Bericht der Geschäftsführung möchte ich Sie zu einzelnen Themen unseres Hauses auf den aktuellen Sachstand bringen.

Klinikkette der DRV Rheinland

Frau Dr. Graf hat in Ihrem Bericht bereits darauf hingewiesen, dass das Jahr 2018 für die sechs eigenen Rehabilitationskliniken der DRV Rheinland vergleichsweise gut verlaufen ist. Dies gilt sowohl für die betriebswirtschaftliche Entwicklung als auch für die wichtigen Qualitätsergebnisse unserer Klinikkette.

Marktpreisentwicklung 2018

Die Betriebsergebnisse unserer eigenen Kliniken werden in diesem Jahr insgesamt besser ausfallen als im Vorjahr. In dem für uns wichtigen Vergleich aller 85 rentenversicherungseigenen Kliniken wird die Klinikkette der DRV Rheinland 2018 überdurchschnittlich gut abschneiden und sich im bundesweiten Marktpreiskorridor deutlich platzieren. Lediglich die Nordseeklinik wird die Marktpreisobergrenze leicht überschreiten. Wesentlicher Grund hierfür war eine Grippewelle im Frühjahr. Diese hat zu Belegungsausfällen geführt, die im weiteren Jahresverlauf nicht vollständig kompensiert werden konnten. Dafür ist die Nordseeklinik allerdings bei den Qualitätsergebnissen hervorzuheben. Nach der bundesweiten Qualitätserhebung zur Patientenzufriedenheit und zum subjektiven Behandlungserfolg in den Indikationen Pneumologie und Psychosomatik nimmt unsere Nordseeklinik in beiden Indikationen den bundesweiten Spitzenplatz unter allen von der Rentenversicherung belegten Rehakliniken ein.

Umstellung Klinik-IT

Das beherrschende Thema in unseren Kliniken war in diesem Jahr die Umstellung der Klinik-IT und der Wechsel zu dem externen IT-Dienstleister, der Nexus AG. Der Wechsel war erheblich schwieriger als wir erwartet haben, Nexus hat die Migrationsleistungen erst mit mehrmonatiger Verspätung erbringen können. Nachdem die Klinik Niederrhein als Testklinik bereits 2017 migriert worden war, sind mit der Eifelklinik, der Lahntalklinik, der Nordseeklinik, der Aggertalklinik und der Klinik Roderbirken in diesem Jahr bis November gleich fünf Kliniken auf den neuen IT-Dienstleister umgestellt worden. Die gute Nachricht ist, dass die IT-Umstellung ohne größere Beeinträchtigungen der Klinikabläufe funktioniert hat und der IT-Betrieb in allen Kliniken im Wesentlichen stabil läuft. Die weniger gute Nachricht ist, dass die bis dato erbrachten Leistungen noch nicht durchweg unseren vertraglich fixierten Erwartungen gerecht werden. Bei der Funktionalität, Ausfallsicherheit, der Performance und der wichtigen BSI-konformen Dokumentation des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit muss Nexus noch umfangreich nacharbeiten. Ab Januar sind weitere IT-Anpassungen und Systemoptimierungen mit Zusatzprogrammierungen erforderlich, damit alle vertraglichen Anforderungen erfüllt werden.

Baumaßnahme Eifelklinik

Nicht nur die IT stellt eine wichtige Baustelle in den Kliniken dar, die größte Baumaßnahme findet zurzeit in der Eifelklinik statt. Das neue Therapiezentrum wird erfreulicherweise termingerecht zum Jahreswechsel in Betrieb genommen. Zum Ende des Frühjahrs 2019 soll das neue Bettenhaus mit 82 Patientenzimmern fertig werden. Dann kann im nächsten Jahr der zweite große Bauabschnitt beginnen und die Ausschreibungen für die Sanierung und den Umbau des alten Bettenhauses können auf den Weg gebracht werden. Die Rehabilitation und der Therapiebetrieb werden im neuen Bettenhaus und im neuen Therapiezentrum weiter laufen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Sanierung im laufenden Betrieb sind positiv. Störungen für die Patienten werden soweit wie möglich durch die abgetrennten Bauabschnitte reduziert. Die meisten Patienten zeigen Verständnis für diese Vorgehensweise, über die sie schon vor der Anreise informiert werden.

Klinik Roderbirken – Klage gegen die Stadt Leichlingen

So erfreulich aktuell die Entwicklung in unserer kardiologischen Schwerpunktklinik in Roderbirken verläuft, umso bedauerlicher ist es, dass mit der dortigen Stadtverwaltung keine Einigung über die Erstattung der Mehrkosten beim Abriss des ehemaligen Schwesternwohnheims erzielt werden konnte. Ich hatte in den letzten Vertreterversammlungen berichtet, dass der DRV Rheinland Zusatzkosten entstanden sind, weil die Stadt Leichlingen zunächst den Abriss des leerstehenden Schwesternwohnheimes in Roderbirken verhindert hatte, als sie dort die Unterbringung von Flüchtlingen plante. Da die Stadt Leichlingen nicht zur Erstattung dieser Mehrkosten aus dem verzögerten Abriss bereit war, haben wir zwischenzeitlich Klage auf Schadensersatz vor dem Landgericht Köln erhoben. Eine erste gerichtliche Anhörung ist auf Ende Januar terminiert worden.

RehaPro

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

in der letzten Vertreterversammlung habe ich Ihnen von einem Zukunftsprojekt mit dem Titel RehaPro berichtet. Mit einem Budget in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Modellvorhaben der Arbeitsverwaltung und der Rentenversicherung zur Stärkung der Rehabilitation fördern. Ziel ist die Entwicklung innovativer Konzepte und neuer Kooperationsformen durch die Reha-Träger, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und damit den Verbleib der Betroffenen im Arbeitsleben zu sichern.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hat zwischenzeitlich 4 Anträge für entsprechende Modellvorhaben eingereicht und Fördermittel beantragt. Der Schwerpunkt der Anträge liegt auf den psychischen Erkrankungen. Dabei geht es im ersten Projekt um die Vermeidung von Erwerbsminderungsrenten durch die Intervention an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Rentenversicherung, um den rechtzeitigen Zugang zu Rehabilitationsleistungen zu verbessern und damit den Grundsatz Reha vor Rente zu stärken. Mit einem weiteren Projekt soll durch ein Fallmanagement während des Bezugs einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung erreicht werden, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und damit eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.
Im dritten Projekt sollen psychisch erkrankte Menschen durch eine Netzwerkleistung mehrerer Sozialversicherungsträger frühzeitig identifiziert, unterstützt und wieder in das Berufsleben integriert werden. Als viertes Projekt wurde ein Modellvorhaben im Bereich der Kindergesundheit beantragt.
Nach aktuellem Sachstand wird das BMAS bis April 2019 über die Förderanträge entscheiden.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich möchte an dieser Stelle auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.

Reha-Ausgaben

Während die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ihr Reha-Budget im letzten Jahr in Höhe von 408,8 Mio. Euro mit 402,5 Mio. Euro zu rund 98,5 Prozent ausgeschöpft hat, ist nach den bisherigen Rechnungsergebnissen zu erwarten, dass wir unser Budget auch für das laufende Jahr 2018 in Höhe von 422 Mio. Euro weitgehend ausschöpfen werden.

Im Jahr 2019 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung auf rund 7,1 Mrd. Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein Budget in Höhe von rund 437,6 Mio. Euro. Das ist der Betrag, der in dem heute noch zu behandelnden Haushaltsplan für das Jahr 2019 als Nettoaufwand für die Leistungen zur Teilhabe ausgewiesen ist.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir den für 2018 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von 263,5 Mio. Euro deutlich unterschreiten. Im Haushaltsplan 2018 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 256,3 Mio. Euro begrenzt. Abschließen werden wir das Jahr 2018 voraussichtlich mit Nettoausgaben in Höhe von rund 243 Mio. Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von rund 92 Prozent.

Für das Haushaltsjahr 2019 beträgt unser Anteil an dem Ausgaberahmen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 257,8 Mio. Euro. Er unterschreitet aufgrund eines veränderten Fortschreibungsverfahrens den Betrag des Jahres 2018 (263,5 Mio. Euro) um 5,7 Mio. Euro. In dem heute zu behandelnden Haushaltsplan für das Jahr 2019 haben wir den Ansatz auf Nettoaufwendungen in Höhe von 255,7 Mio. Euro begrenzt. Dieser Ansatz ergibt sich, indem von den in der Kontenklasse 7 ausgewiesenen Bruttoausgaben in Höhe von 268,3 Mio. Euro die gegenzurechnenden Einnahmen (KA 264 und KG 32) in Höhe von 12,6 Mio. Euro abgezogen werden. Dieser Ansatz unterschreitet den des laufenden Jahres um 0,6 Mio. Euro.
Warum sinken unsere Ansätze trotz der diesjährigen Tarifabschlüsse und steigender Preise ? Der wesentliche Grund ist die deutliche Reduzierung der von den Rentenversicherungsträgern an die Krankenkassen zu zahlenden Vergütung für den Beitragseinzug. Aufgrund der neuen Vereinbarung zur Beitragseinzugsvergütung von November 2017 sinkt die Vergütung schrittweise bis zum Jahr 2020. Allein für die DRV Rheinland bringt dies für 2019 eine Reduzierung von rund 7 Mio. Euro, von 17,9 Mio. Euro in 2018 auf 10,9 Mio. Euro in 2019.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ein Thema bewegt die Deutsche Rentenversicherung und damit auch unser Haus in besonderem Maße, nämlich die Digitalisierung.

Digitalisierung - Workflow-Verfahren

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hat 2016 mit der Einführung des einfachen Dokumentenworkflows im Bereich Rehabilitation und Sozialmedizin begonnen. Dabei werden Anträge auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation früh gescannt, den Mitarbeitern in die elektronischen Postkörbe gesteuert und unter Einbindung des sozialmedizinischen Dienstes bis zur Bescheiderteilung vollständig digital bearbeitet. Auch alle weitergehenden Arbeitsschritte, wie Berechnung von Übergangsgeld oder Zuzahlung, erfolgen ausschließlich elektronisch. Mit dem SZ Aachen ist nunmehr im November 2018 das 13. und letzte Service-Zentrum in die elektronische Bearbeitung gestartet.
Für das Jahr 2019 ist eine Erweiterung um die restlichen Reha-Geschäftsvorgänge, u. a. der Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Anträge im Bereich der Suchterkrankungen geplant, so dass dann der Reha-Bereich der DRV Rheinland weitgehend papierlos arbeiten wird.

Das Feedback der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu dieser modernen Form der Arbeit ist durchgehend positiv. Allerdings muss die Performance der Technik, sprich die Reaktionszeiten, kontinuierlich so optimiert werden, dass wir, verbunden mit technischen Verbesserungen, für die Anwender weitere spürbare Verbesserungen erzielen.

Im Jahr 2019 liegt der Schwerpunkt des Roll-outs der elektronischen Bearbeitung in den Bereichen Versicherung und Rente. Das ehrgeizige Ziel der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ist es, bis 2020 in der gesamten Sachbearbeitung volldigital zu arbeiten.

Parallel dazu testen wir zusammen mit der DRV Baden-Württemberg den erweiterten Dokumentenworkflow im Bereich Reha. Im Unterschied zum einfachen Workflow wird der Mitarbeiter dabei durch maschinell generierte Aufgaben unterstützt, die die zu prüfenden Sachverhalte anzeigen und zusätzlich auch Verknüpfungen zu den jeweiligen Fachanwendungen anbieten. Ein Rollout des derzeit im SZ Leverkusen pilotierten erweiterten Dokumentenworkflows Reha auf die übrigen Service-Zentren ist nach Umsetzung der notwendigen Optimierungen geplant.

Voraussichtlich ab Februar 2019 werden auch Anträge auf Altersrente (Vordruck R0100) im erweiterten Dokumentenworkflow bearbeitet werden können. Auch hier wird die DRV Rheinland Pilotanwender für die gesamte Rentenversicherung sein.

Digitalisierungszentrum

Der Ausbau des „Frühen Scannens“ hat natürlich auch zu einer Zunahme der digitalisierten Posteingänge geführt. Wurden im Jahr 2017 bereits 380.000 Dokumente vor der Bearbeitung digitalisiert und den Mitarbeitern in elektronischer Form zugesteuert, so wird sich dieser Anteil im Jahr 2018 auf rund 850.000 Dokumente mehr als verdoppeln. In 2019 wird diese Zahl weiter steigen.

Um die von unseren Kunden zu einer Beratung oder Antragsaufnahme mitgebrachten Unterlagen vor Ort zu scannen und dem elektronischen Antrag direkt beizufügen, werden wir auch in den Auskunfts- und Beratungsbereichen unserer Service-Zentren Scanner aufstellen. Durch das dezentrale Scannen können die Versorgungsfahrten zur Hauptverwaltung reduziert werden. Neben diesem wirtschaftlichen Aspekt werden aber auch Laufzeiten eingespart, so dass der Kunde noch schneller als bisher seinen Reha oder Renten-Bescheid erhalten wird.

Videoberatung

Darüber hinaus wird die DRV Rheinland die sogenannte Video-Beratung in den Beratungsstellen Wuppertal und Düsseldorf im 1. Quartal 2019 testen. Hierbei steht an jedem Standort ein technisch eingerichtetes Büro zur Verfügung, in dem der Kunde unabhängig vom Arbeitsort des Beraters beraten werden kann. Im Rahmen des Testverfahrens können so Wartezeiten für den Kunden verkürzt sowie je nach Besucheraufkommen vorhandene Beraterkapazitäten zwischen Beratungsstellen genutzt werden.
Diese Technik kann in weiteren Ausbaustufen auch an den heutigen Sprechtagsorten in den Kommunen eingesetzt werden, um Reisezeiten und -kosten zu sparen und hierdurch mehr Beratungen durchführen zu können.
Ebenfalls wäre denkbar, diesen Service unseren Kunden auch online zu Hause anzubieten und damit unser Online-Angebot zu ergänzen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass datenschutzkonforme und sichere Lösungen für die angestrebten Online-Services mit möglichst einfacher Authentifizierung zur Verfügung stehen.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

Einen Schritt weiter sind wir bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung. Soweit ein Arbeitgeber entsprechend geeignete Lohnabrechnungssysteme nutzt, kann er in diesem Verfahren bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung die in seinem Abrechnungssystem hinterlegten Daten an die Rentenversicherung übermitteln, die dann durch den Betriebsprüfer gesichtet werden. So können Fragen des Betriebsprüfers bereits im Vorfeld der eigentlichen Prüfung geklärt bzw. von Seiten des Arbeitgebers bzw. des Steuerberaters für eine Klärung bei der Betriebsprüfung vorbereitet werden.
Dadurch reduziert sich die Arbeit und die Prüfdauer für den Arbeitgeber / Steuerberater teilweise erheblich, da keine oder nur sehr begrenzt Papierunterlagen für die Vor-Ort-Prüfung bereitzustellen sind. Ggf. kann sogar auf eine Vor-Ort-Prüfung verzichtet werden.
Im Jahr 2018 konnten rund 31 % und damit fast jede dritte Betriebsprüfung der DRV Rheinland elektronisch unterstützt durchgeführt werden.

U-Stellenkonzept

Seit Anfang Oktober 2018 wird in den Untersuchungsstellen Gummersbach und Köln die mit dem neuen Untersuchungsstellenkonzept verfolgte organisatorische Trennung zwischen zentraler sozialmedizinischer Aktenbearbeitung und dezentraler Begutachtung in den zukünftigen 3 Untersuchungszentren pilotiert. Das Pilotverfahren ist auf 6-Monate angelegt.
Seit diesem Zeitpunkt finden die Begutachtungen für das SZ Gummersbach in Köln statt. Die sozialmedizinische Aktenbearbeitung für das SZ Gummersbach und Teile der SMD-Akten des SZ Köln finden in der U-Stelle Gummersbach statt.
Im Verlauf des Jahres 2019 werden die Untersuchungsstellen Wuppertal, Mönchengladbach und Leverkusen in den Zentralen SMD in der Kreuzstr. in Düsseldorf zusammengeführt. Die Kolleginnen und Kollegen der U-Stelle Mönchengladbach werden bereits im Juni 2019 nach Düsseldorf wechseln können. Leverkusen und Wuppertal werden Ende 2019 folgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der weiter entfernten aufzugebenden Untersuchungsstellen Gummersbach, Kleve, Aachen und Düren werden zunächst von dort aus für den Zentralen SMD tätig sein können, um unzumutbare Fahrtstrecken zu vermeiden. Mittelfristig wird auch hier eine räumliche Zusammenführung stattfinden.

Am Ende meines Berichts möchte ich ein Thema ansprechen, das Hauptamt und Selbstverwaltung intensiv diskutieren, dies ist die

BRH-Prüfung zur Rechnungslegung und zum Entlastungsverfahren

Nach § 31 der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV) ist die Jahresrechnung durch die für den Versicherungsträger eingerichteten Prüfstellen oder, wenn ständige Prüfstellen nicht vorhanden sind, durch einen vom Vorstand bestellten sachverständigen Prüfer zu prüfen. Bei allen 16 Rentenversicherungsträgern werden die Jahresrechnungen durch eigene Prüfstellen geprüft.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat bei einigen Rentenversicherungsträgern die Prüfung der Jahresrechnung und das Entlastungsverfahren geprüft. Er hat in seinen Prüfungsmitteilungen zwar keine Jahresrechnung beanstandet, gleichwohl aber verschiedene Kritikpunkte angeführt. Er hat im Wesentlichen die fehlende Unabhängigkeit der Internen Revisionen, fehlende Konzepte zu den Festlegungen der Qualifikationsanforderungen an die Prüfer der Jahresrechnung sowie das Fehlen einheitlicher Vorgaben für die Prüfungsplanung und –durchführung und die Berichterstattung beanstandet. Außerdem hat er angeregt, die Jahresrechnung durch vom jeweiligen Rentenversicherungsträger unabhängige Prüfer oder Prüfstellen, zum Beispiel durch Wirtschaftsprüfer, prüfen zu lassen.

Die Rentenversicherungsträger haben sich intensiv mit den Beanstandungen und Empfehlungen des BRH befasst und Vorschläge zur Ergänzung der Grundsätze für die Innenrevision um Regelungen zur Prüfung der Jahresrechnung sowie Leitlinien zur Prüfung der Jahresrechnung mit dem Ziel erarbeitet, die hierzu bestehende verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes anzupassen.
Der Bundesvorstand hat hierzu eine externe gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, die auch Aussagen darüber enthalten soll, ob in den vorgelegten Vorschlägen den Aspekten der Transparenz der Prüfungen und der Prüfergebnisse sowie der erforderlichen Unabhängigkeit des Prüfpersonals Rechnung getragen wird.

Der Bundesvorstand hat sich in seiner Sitzung am 15. November 2018 mit dem Entwurf der Stellungnahme befasst. Angesichts noch offener rechtlicher und tatsächlicher Fragen hat er die DRV Bund beauftragt, diese Fragen zu klären und bis zur nächsten Sitzung des Bundesvorstandes einen beschlussreifen Vorschlag zu erarbeiten, der zum einen die notwendige Anpassung der verbindlichen Grundsätze für die Innenrevision unter Berücksichtigung der vom BRH angeführten Kritikpunkte vorsieht und zum anderen aufzeigt, wie die gebotene Unabhängigkeit bei der Prüfung der Jahresrechnung gewährleistet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit diesem Ausblick möchte ich meinen Bericht schließen.

Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit.