Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Datum: 12.12.2019 Rede von: Heinz Krumnack Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Ihnen vorliegende Unternehmensbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019. Was die Zahlen, Daten und Fakten hierzu im Einzelnen betrifft, möchte ich Sie daher auf den Bericht verweisen.

Mit dem Bericht der Geschäftsführung möchte ich Sie zu einzelnen Themen unseres Hauses auf den aktuellen Sachstand bringen.

Klinikkette der DRV Rheinland

Das Jahr 2019 ist für die sechs Rehabilitationskliniken der DRV Rheinland erfolgreich verlaufen. Dies gilt sowohl für die betriebswirtschaftliche Entwicklung als auch für die Qualitätsergebnisse.

Marktpreisentwicklung 2019

Wie in den Vorjahren wird die Klinikkette auch in diesem Jahr insgesamt ein wirtschaftliches und wettbewerbsfähiges Betriebsergebnis erreichen. Im wettbewerbsrelevanten Marktpreisvergleich mit den privaten Rehakliniken erzielen fünf unserer Kliniken positive Ergebnisse. Dies bestätigt die aktuelle Marktpreisauswertung der DRV Bund, die unsere Reha-Kliniken mit überdurchschnittlichen Ergebnissen im oberen Drittel des Bundesvergleiches ausweist.

Ob die Nordseeklinik Borkum den Marktpreiskorridor erreichen wird, steht noch nicht fest. Obwohl die Klinik ihr Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessern konnte, hängt die Zielerreichung davon ab, ob die geplante Auslastung auch im Dezember tatsächlich gelingen wird.

Kooperation auf Borkum

Im nächsten Jahr wollen wir die Kooperation auf Borkum mit der Klinik der DRV Bund endlich einen entscheidenden Schritt voranbringen. Nach wie vor sind allerdings noch einige offene Fragen, z. B. zur Abstimmung der Indikationen und zum künftigen Trägerschaftsmodell, zu klären.

Beide Kliniken werden bereits von einem gemeinsamen kaufmännischen Direktor geleitet. Im nächsten Jahr soll auch ein gemeinsamer Ärztlicher Direktor die medizinische Verantwortung für beide Reha-Kliniken übernehmen. Nachdem Stellenausschreibungen bisher erfolglos geblieben sind, haben wir in Abstimmung mit der DRV Bund eine Personalvermittlungsagentur mit der Suche beauftragt.

Baumaßnahme Eifelklinik

Erfreuliches kann ich aus unserer Eifelklinik in Manderscheid berichten. Die Bauarbeiten am neuen zentralen Therapiebereich sind abgeschlossen und die Inbetriebnahme des neuen, modernen Bettenhauses steht kurz bevor. Das neue Bettenhaus bietet unseren Rehabilitanden moderne Patientenzimmer mit Hotelkomfort. Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Rehabilitation werden sich damit in der Eifelklinik wesentlich verbessern. In den ersten Monaten des nächsten Jahres wird das Bettenhaus bezogen und das bisherige alte Bettenhaus schrittweise leergezogen. Mit dem Umbau des alten Bettenhauses beginnt dann der nächste Sanierungsabschnitt.

Klinik Niederrhein

In unserer Klinik Niederrhein in Bad Neuenahr werden wir im kommenden Jahr mit der Klinikleitung innovative Konzepte und Angebote entwickeln. Unser neuer onkologischer Chefarzt ist bereits seit einigen Monaten engagiert im Einsatz. Und Anfang Januar freuen wir uns, dass ein neuer Verwaltungsdirektor seinen Dienst in der Klinik antritt. In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung sollen die onkologischen Indikationen in Zukunft breiter aufgestellt und erweitert werden. Damit wird die Klinik Niederrhein medizinisch und therapeutisch zukunftssicher ausgerichtet.

Gesundheitsmagazin Focus

Dass die Kliniken der DRV Rheinland nicht nur wirtschaftlich, sondern auch qualitativ gut aufgestellt sind, bestätigt uns einmal mehr das aktuelle Gesundheitsmagazin des Focus. Alle sechs Reha-Kliniken werden in ihren 8 Indikationsbereichen vom Focus-Magazin empfohlen. Diese Focus-Liste wird insbesondere von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Zuweisern intensiv genutzt, wenn sie ihren Patienten eine geeignete Reha-Klinik empfehlen. Das Focus Qualitätssiegel ist daher auch unter Marketinggesichtspunkten für die Belegung unserer Reha-Kliniken von Bedeutung.

Klinik-IT

Schließen möchte ich meinen Berichtsteil zu unseren Reha-Kliniken mit dem aktuellen Sachstand zur Klinik-IT. Die IT-Migration und der Wechsel zu einem anderen IT-Dienstleister waren schwieriger, zeitaufwendiger und mit mehr Belastungen für die Klinikmitarbeiter verbunden, als alle Beteiligten erwartet hatten. In 2019 ist allerdings der positive Abschluss endlich gelungen. Seit Monaten läuft die Klinik-IT stabil. Zurzeit erfolgt die technische und vertragliche Abnahme. Zum Jahreswechsel, spätestens Anfang Januar werden wir gemeinsam mit der Firma Nexus die Schlussabrechnung für das Migrationsprojekt durchführen. Wir gehen aktuell davon aus, dass neben einem positiven technischen Fazit auch die wirtschaftlichen Ergebnisse so ausfallen, wie wir diese geplant haben.

Budgetierte Ausgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte an dieser Stelle auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.

Reha-Ausgaben

Während die DRV Rheinland ihr Reha-Budget im letzten Jahr in Höhe von 422 Mio. Euro mit 415,6 Mio. Euro zu 98,5 Prozent ausgeschöpft hat, ist nach den bisherigen Rechnungsergebnissen zu erwarten, dass wir unser Budget auch für das laufende Jahr 2019 in Höhe von 437,6 Mio. Euro weitgehend verausgaben werden.

Im Jahr 2020 wird das Reha-Budget der DRV Rheinland auf rund 447,3 Mio. Euro steigen. Das ist der Betrag, der in dem heute noch zu behandelnden Haushaltsplan für das Jahr 2020 als Nettoaufwand für die Leistungen zur Teilhabe ausgewiesen ist.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir den für 2019 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von 257,8 Mio. Euro deutlich unterschreiten. Im Haushaltsplan 2019 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 255,7 Mio. Euro reduziert. Abschließen werden wir das Jahr 2019 mit voraussichtlichen Nettoausgaben in Höhe von 246 Mio. Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von ca. 95,4 Prozent.

Für das Haushaltsjahr 2020 beträgt unser Anteil an dem Ausgaberahmen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 264,1 Mio. Euro. In dem heute zu behandelnden Haushaltsplan für das Jahr 2020 haben wir den Ansatz auf Nettoaufwendungen in Höhe von 259,4 Mio. Euro begrenzt.

Steigender Beratungsbedarf

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

in ihren Prognosen zur Arbeitsmengenentwicklung ist die Deutsche Rentenversicherung von einem deutlichen Anstieg der Altersrentenanträge in den nächsten 10 Jahren ausgegangen. So sind wir wenig überrascht, dass bei der DRV Rheinland im Jahr 2019 bereits ein spürbarer Anstieg von 8,6 % bzw. von rund 3.200 Altersrentenanträgen festzustellen ist. Damit werden dieses Jahr voraussichtlich mehr als 41.000 Altersrentenanträge bei der DRV Rheinland bearbeitet.

Mit der steigenden Rentenantragszahl steigt auch die Nachfrage nach Beratungen vor bzw. zur Rentenantragsaufnahme in unseren A+B-Stellen, bei unseren Versichertenältesten, bei den Versicherungsämtern und auch bei den Sozialverbänden. Die DRV Rheinland bietet zwar immer wieder kurzfristige Beratungstermine an, die jedoch auch zügig vergeben sind. Erschwerend kommt hinzu, dass wir vermehrt Besucherströme aus Regionen außerhalb des Rheinlands feststellen.

Um die gesamte Palette unserer Beratungsangebote bekannter zu machen, wird die DRV Rheinland in den nächsten Monaten verstärkt den Online‑Service der Deutschen Rentenversicherung bewerben. Mit dem Onlineportal können Versicherte auch ohne Registrierung Auskünfte anfordern, Anträge stellen sowie Unterlagen elektronisch übermitteln. Wir gehen davon aus, dass vor allem jüngere Versicherte dieses Angebot verstärkt annehmen werden, um Behördengänge zu vermeiden und von Öffnungszeiten und Wartezeiten unabhängig zu sein.

Präventionsportal der DRV

Dem weiteren Ausbau unserer Onlineservices dient auch das Präventionsportal der Deutschen Rentenversicherung. Alle Rentenversicherungsträger haben in 2019 Strukturen zur Prävention aufgebaut und zertifizierte Einrichtung zugelassen, um wohnortnah Präventionsleistungen für Versicherte mit ersten gesundheitlichen Einschränkungen anbieten zu können. Die Zahl der durchgeführten Präventionsleistungen ist allerdings bundesweit noch sehr gering. Bei den meisten Versicherten und auch bei den Arbeitgebern ist kaum bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung Präventionsleistungen anbietet. Von den Versicherten und Arbeitgebern wird uns zudem zurückgespiegelt, dass das Antragsverfahren für Präventionsleistungen zu kompliziert sei.

Die Deutsche Rentenversicherung hat diese Kritik und viele Vorschläge aufgenommen und wird im nächsten Jahr ein neues zentrales Präventionsportal anbieten, das alle Informationen zu den Präventionsleistungen übersichtlich und verständlich darstellen wird. Zudem soll der Zugang zu Präventionsleistungen deutlich erleichtert werden. Hierzu soll auch eine Nutzung über das Smartphone beitragen.

Workflow

Die Steigerung der Nutzung unserer Online-Dienste ist Teil des Digitalisierungskonzepts, von dem ich Ihnen bereits in den letzten Vertreterversammlungen berichtet habe.

Das Thema Digitalisierung und Workflow wird in unserem Hause seit Jahren mit hoher Priorität vorangetrieben. Wir sind einer der Rentenversicherungsträger, der das vom Gesetzgeber gesteckte Ziel, bis zum Jahr 2020 in den Leistungsbereichen vollständig digital zu arbeiten, erreichen wird. Dann arbeiten rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Leistungsabteilungen digital.

Nachdem der gesamte Geschäftsprozess medizinische Rehabilitation bereits seit einem Jahr flächendeckend elektronisch bearbeitet wird, wurden auch die restlichen Geschäftsprozesse im Bereich der beruflichen Rehabilitation und der Kinderrehabilitation in das Workflow-Verfahren überführt. Dieser Umstellungsprozess wird bis März 2020 abgeschlossen sein.

Die Einführung des elektronischen Workflows in den Sachbearbeitungsbereichen Versicherung und Rente ist bereits in 9 von 13 Service-Zentren abgeschlossen. Bis Sommer 2020 folgen die restlichen vier Standorte. Auch im Rentenbestand, im Ausland sowie in der Rheinischen Arbeitsgemeinschaft für Suchterkrankungen ist der Workflow Bestandteil der täglichen Arbeit bzw. wird es bis Sommer 2020 werden.

Letzter Baustein der Umstellung auf die elektronische Bearbeitung, und davon sind Sie als Mitglieder der Widerspruchsausschüsse betroffen, ist die Einbeziehung der Bearbeitung der Widersprüche und Klagen. Bisher werden die elektronisch bearbeiteten Antragsverfahren bei einem eingehenden Widerspruch, vor allem im Bereich der Erwerbsminderungsrenten, wieder auf Papier reproduziert. Im Jahr 2020 soll zusammen mit den Mitgliedern der Widerspruchsausschüsse die Einführung der elektronischen Bearbeitung auch in den Widerspruchsausschüssen entwickelt werden.

Mit den Sozialgerichten besteht über das Verfahren eGericht die technische Möglichkeit, den Schriftverkehr elektronisch abzuwickeln. Sobald die IT-Voraussetzungen bei der Sozialgerichtsbarkeit in NRW geschaffen sind, können auch Akten elektronisch an die Gerichte versandt werden, wie dies in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird.

Digitalisierung

Der kontinuierliche Ausbau der digitalen Bearbeitung ist auch an der Zunahme der im Bereich des „Frühen Scannens“ digitalisierten Poststücke ablesbar. Wurden im Jahr 2017 noch rund 380.000 Poststücke früh gescannt, stieg die Zahl in 2018 bereits auf 850.000 Dokumente. Im Jahr 2019 hat sich die Zahl der gescannten Unterlagen auf 1.650.000 Dokumente erneut verdoppelt.

Derzeit werden in unseren A und B-Stellen rund 200 Drucker gegen Multifunktionsgeräte ausgetauscht. Damit können die vom Versicherten mitgebrachten Unterlagen durch den Berater direkt vor Ort gescannt und dem eAntrag-Datensatz beigefügt bzw. in die elektronische Akte hochgeladen werden. Hierdurch werden der Transport eingespart sowie die Laufzeiten für unsere Kundinnen und Kunden weiter verkürzt.

Umsetzung U-Stellenkonzept

Die Umsetzung des Untersuchungsstellenkonzepts und die damit verbundene organisatorische Trennung zwischen zentraler sozialmedizinischer Bearbeitung in Düsseldorf und der Begutachtung mit körperlicher Untersuchung in den zukünftigen drei Untersuchungszentren an den fünf Standorten Düsseldorf, Köln mit Zweigstelle Bonn sowie Duisburg mit Zweigstelle Essen sind ebenfalls auf einem guten Weg.

Im Jahr 2019 wurden der Zentrale Sozialmedizinische Dienst (ZSMD) in Düsseldorf und das Untersuchungszentrum Düsseldorf, zuständig für die Service-Zentren Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, und Krefeld eingerichtet. Bis Mitte 2020 wird die Umsetzung an den verbleibenden Standorten abgeschlossen sein.

Um für die Kolleginnen und Kollegen der weiter entfernten aufzugebenden Untersuchungsstellen Gummersbach, Kleve, Aachen und Düren unzumutbare Fahrtstrecken zu vermeiden, können diese weiter von dort aus für den Zentralen SMD in Düsseldorf tätig sein.

Förderinitiative rehapro

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte Mitte 2017 das Modellprojekt rehapro zur Stärkung der Rehabilitation mit einem Fördervolumen von 1 Mrd. EUR über einen Förderzeitraum von 5 Jahren zum Leben erweckt hat. Ziel ist es, innovative Ansätze im Aufgabenbereich der Rentenversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu fördern.

Die DRV Rheinland hat zunächst vier Forschungs-Projekte, die zusammen mit Projektpartnern aus der Renten- und Krankenversicherung sowie der Wissenschaft durchgeführt werden, beim BMAS zur Förderung eingereicht:

Die Projekte tragen die Bezeichnungen

  • Rechtzeitige Rehabilitation (reRe)
  • Fallmanagement zur Rückkehr ins Erwerbsleben bei EM-Rentenbezug mit Intervallreha (FREEMI)
  • Psychosomatik - auffangen, unterstützen, leiten und integrieren als Netzwerkleistung“ (Pauli-Net)
  • Kinder-Reha, Sport & Schule (Kids2)

Alle 4 Projekte wurden im April 2019 vom BMAS als förderfähig eingestuft. Zwischenzeitlich sind zwei Zuwendungsbescheide erteilt worden.

Das Projekt Kids2, das am 1. November gestartet ist, wird vom BMAS mit rund 470.000 EUR gefördert.

Für das Projekt FREEMI mit dem Starttermin 1.1.2020 liegt ein Zuwendungsbescheid über rund 2,6 Millionen EUR vor.

Die Detailplanungen zu den anderen beiden Projekten werden zurzeit noch mit der Fachstelle rehapro abgestimmt.

BRH-Prüfung zur Rechnungslegung und zum Entlastungsverfahren

Zu diesem Thema, über das ich Sie bereits in der letzten Vertreterversammlung informiert habe, möchte ich Sie auf den aktuellen Stand bringen.

Nach einer Prüfung der Rechnungslegung und des Entlastungsverfahrens bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern hat der Bundesrechnungshof unter anderem die aus seiner Sicht nicht ausreichende Unabhängigkeit der Innenrevisionen beanstandet und angeregt, die Jahresrechnungen durch vom jeweiligen Rentenversicherungsträger unabhängige Prüfer oder Prüfstellen prüfen zu lassen.

Der Bundesvorstand der DRV Bund hat sich den hierzu erarbeiteten Vorschlägen im Wesentlichen nicht angeschlossen, sondern stattdessen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein Konzept für eine trägerübergreifende Prüfstelle erarbeiten soll. Letztlich wurden zwei Modelle betrachtet, nämlich die Gründung eines Prüfvereins mit den Rentenversicherungsträgern als Mitglieder und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle als Stabsstelle im Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund.

Die Arbeitsgruppe hat sich für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund, die die trägerübergreifende Prüfung der Rechnungslegung koordinieren und steuern soll, die Festlegung der Koordinierung der Prüfung der Jahresrechnung als weitere Grundsatz- und Querschnittsaufgabe im Sinne des § 138 Abs. 2 Satz 1 SGB VI sowie für eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des § 31 SVHV ausgesprochen.

Der Bundesvorstand hat sich in seiner Sitzung am 19. November 2019 diesem Vorschlag angeschlossen, dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Klärung offener Rechts- und Verfahrensfragen nicht zu einer anderweitigen Einschätzung führt. Die Rentenversicherungsträger sind aufgefordert worden, unter Einbindung ihrer Selbstverwaltungen die aus ihrer Sicht zu klärenden Rechts- und Verfahrensfragen bis zum 31. Dezember 2019 der DRV Bund zu melden.

Vorstand und Geschäftsführung der DRV Rheinland lehnen Eingriffe in die Aufgaben, Rechte und Kompetenzen der Selbstverwaltung der Rentenversicherungsträger oder deren Einschränkung ausdrücklich ab. Sie haben sich daher gegen diese angestrebte Lösung ausgesprochen.

IT-Sicherheit

Zum Abschluss meines Berichts noch eine erfreuliche Nachricht.

Die Deutsche Rentenversicherung muss als Betreiberin sog. kritischer Infrastrukturen mindestens alle zwei Jahre nachweisen, dass sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse getroffen hat, die für die Funktionsfähigkeit der von ihr betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind.

Erstmalig musste dieser Nachweis zum 30. Juni 2019 erbracht werden. Der Nachweis wurde durch ein DRV-übergreifendes Audit realisiert. Im Ergebnis wurde der Deutschen Rentenversicherung ein positiver Nachweis attestiert und fristgerecht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingereicht. Die Mitteilung des BSI, dass der Nachweis im Rahmen der BSI-Kritisverordnung erbracht wurde, liegt zwischenzeitlich vor. Der nächste Nachweistermin wurde auf den 30. Juni 2021 festgelegt. Bis dahin müssen die bei der Erstprüfung festgestellten Mängel abgestellt sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit diesem Ausblick möchte ich meinen Bericht schließen. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit.