Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Datum: 14.06.2024 Rede von: Rolf Zimmermanns Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

zunächst einmal freue ich mich, Sie alle zu unserer Vertreterversammlung im Steigenberger Hotel in Bad Neuenahr-Ahrweiler herzlich begrüßen zu dürfen.

Die Spuren der Hochwasserkatastrophe sind hier vor Ort und auch in der Region gut sichtbar. Gestern konnten wir uns im Rahmen der Klinikbesichtigung und der anschließenden Busfahrt ein gutes Bild davon machen, mit welchen Herausforderungen die Menschen in der Region, die Beschäftigten in der Klinik Niederrhein sowie die Rehabilitanden zu kämpfen hatten und teilweise noch haben.

Später im Sitzungsverlauf wird uns Frau Backes ja auch noch über die aktuelle Situation der Klinik Niederrhein berichten. Das Hotel, in dem unsere Vertreterversammlung stattfindet, hat nach umfangreichen Renovierungs-arbeiten erst vor rund zwei Wochen seine Türen wieder für Hotel- und Tagungsgäste geöffnet.

Nachdem Frau Backes im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14. September 2021 in Düsseldorf sehr eindrucksvoll über die seinerzeitige Situation der Klinik Niederrhein berichtet hatte, ist es ein großes Anliegen der Selbstverwaltung, mit unserer heutigen Veranstaltung vor Ort Flagge zu zeigen und hiermit die Verbundenheit mit dem Klinikstandort und der Klinik Niederrhein zum Ausdruck zu bringen.

Sie sehen, wir haben Sie und Ihre engagierte Arbeit nicht vergessen.

Der Vorstand hat seit der letzten Vertreterversammlung am 14. Dezember 2023 in Düsseldorf insgesamt viermal getagt. Über die Beratungsgegenstände und die vom Vorstand gefassten Beschlüsse wurden Sie in den jeweiligen Vorbesprechungen bereits unterrichtet.

Mit meinem Bericht möchte ich Sie traditionell über die Rentenanpassung 2024 sowie über aktuelle Gesetzesvorhaben unterrichten. Zum Ende meines Vortrags werde ich dann noch über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Nordseeklinik Borkum berichten.

Beginnen werde ich meinen Bericht aber mit dem vorläufigen Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2023 und einer Information über die aktuelle Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung.

Hierbei werde ich auch auf die Vorausschätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie auf das Vermögen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr und in den Folgejahren eingehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Die Bewertung der aktuellen Finanzlage und die Berechnung zur Entwicklung der Finanzen der allgemeinen Rentenversicherung erfolgt in der Regel viermal jährlich unter Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesamtes für Soziale Sicherung, des sogenannten Schätzerkreises. Dieser hat sich zuletzt im April 2024 zur Vorausberechnung der mittelfristigen Finanzentwicklung bis zum Jahr 2030 getroffen.

Der Schätzung lag der aktuelle Rechtsstand zugrunde. Hierzu zählt insbesondere die Erhöhung des gesetz-lichen Mindestlohns von 12,00 Euro auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025.

Dies führte Anfang dieses Jahres entsprechend zu einer angehobenen monatlichen Entgeltgrenze für Minijobs von monatlich 520 Euro auf 538 Euro , die zum 1. Januar 2025 weiter auf 556 Euro steigen wird.

Zum aktuellen Rechtsstand zählen auch die Rentenanpassung 2024, das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 und der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Die beiden Haushaltsfinanzierungsgesetze sehen eine Kürzung des zusätzlichen Bundeszuschusses um jeweils 1,2 Mrd. Euro in den Jahren 2024 bis 2027 vor. Das bedeutet einen erheblichen Einschnitt in die bisherige Finanzierung der Rentenversicherung.

Das von der Bundesregierung entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines „Rentenpakets II“ wurde in der Schätzung nicht berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Schätzung lag kein entsprechender Kabinettsbeschluss vor.

Grundlage der Schätzung ist das vorläufige Rechnungsergebnis für das Jahr 2023, bei dem Einnahmen in Höhe von insgesamt 375,8 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 374,3 Milliarden Euro gegenüberstehen. Für das vergangene Jahr ergibt sich also ein Einnahmenüberschuss von rund 1,5 Milliarden Euro. Dies sind knapp 0,4 Milliarden Euro mehr als in der Herbstschätzung 2023 erwartet.

Die Nachhaltigkeitsrücklage ist somit im Vergleich zum Vorjahr bis Ende 2023 um knapp 2,3 Milliarden Euro gewachsen. Umgerechnet in durchschnittliche Monats-ausgaben zu eigenen Lasten der allgemeinen Renten-versicherung entspricht die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2023 1,70 Monatsausgaben, nach 1,71 Monatsausgaben Ende 2022.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes in Höhe von 18,6 Prozent wird für das laufende Jahr von Einnahmen in Höhe von 397,4 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 398,1 Milliarden Euro ausgegangen. Aufgrund des für dieses Jahr prognostizierten leichten Ausgabeüberschusses wird die Nachhaltigkeitsrücklage bis Ende des Jahres auf rund 44,9 Milliarden Euro abschmelzen. Dies entspricht dann noch geschätzten 1,58 Monatsausgaben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Ich komme nun zur Vorausschätzung bis zum Jahr 2030.

Nach den Annahmen zur Vorausberechnung bleibt der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bis einschließlich zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2028 muss der Beitragssatz dann deutlich auf 19,3 Prozent angehoben werden, um ein Unterschreiten der Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu verhindern. Für das Jahr 2030 wird von einem Beitragssatz in Höhe von 20,1 Prozent bei einer Nachhaltigkeitsrücklage von 0,23 Monatsausgaben ausgegangen. Die Nachhaltigkeitsrücklage schmilzt somit kontinuierlich ab.

Das Netto-Rentenniveau vor Steuern, das im Prinzip das Verhältnis der Netto-Standardrente zum durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt abbildet, wird für das laufende Jahr auf 48,0 Prozent prognostiziert und verbleibt nach den Schätzungen mit Ausnahme des Jahres 2027 bis zum Jahr 2028 bei diesem Wert. Für das Jahr 2030 wird dann noch ein Nettorentenniveau in Höhe von 47 Prozent geschätzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

auch in diesem Jahr wird der 1. Juli wieder ein erfreulicher Tag für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sein.

Zum 1. Juli 2024 werden die Renten für die gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder deutlich steigen, und zwar bundesweit um 4,57 Prozent. Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwertes von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat.

Richten wir nunmehr gemeinsam den Blick auf aktuelle Gesetzesvorhaben.

Das Bundeskabinett hat am 29. Mai 2024 den auch in den Medien stark diskutierten Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes (Rentenpaket II) beschlossen.

Das Ziel des Gesetzes ist, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar zu halten und außerdem dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt.

Durch das Gesetz soll das Rentenniveau von 48 Prozent für alle heutigen und künftigen Rentenbezieher dauerhaft gesichert werden.

Diese Grundsatzregelung soll in einem ersten Abschnitt umgesetzt werden, indem die für die Rentenpassungen bis 2025 geltende Haltelinie für das Rentenniveau bis 2039 verlängert wird. Die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent führt voraussichtlich ab dem Jahr 2028 zu einer stärkeren Erhöhung des Beitragssatzes als nach geltendem Rechtsstand. Die Bundesregierung hat im Jahr 2035 einen Bericht vorzulegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent für einen weiteren Abschnitt ab Mitte des Jahres 2040 beizubehalten.

Mit dem in Artikel 2 des Gesetzentwurfs enthaltenen Passus soll zudem das Generationenkapital eingeführt werden.

Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll hierzu ein dauerhaft bestehender Kapitalstock aufgebaut werden. Bis zum Jahr 2028 sollen insgesamt Eigenmittel in Höhe von 15 Milliarden Euro an das Generationenkapital übertragen werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2024 sollen der Stiftung durch den Bund verzinsliche Darlehen im Rahmen einer finanziellen Transaktion gewährt werden. Im Gesetz wird geregelt, dass der Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2024 12 Milliarden Euro als Darlehen zugeführt werden und dieser Betrag in den folgenden Jahren jeweils um 3 Prozent steigt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass keine Beitragsmittel in das Generationenkapital fließen sollen.

Die zusätzliche Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Stiftung "Generationenkapital" soll ab 2036 eine Entlastung des Beitragssatzes durch Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich ermöglichen.

Entgegen dem Wunsch der gesetzlichen Rentenversicherung, die selbst für die Verwaltung der zusätzlichen Finanzmittel Sorge tragen wollte, sollen für den Aufbau der Stiftung die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierten öffentlichen Vermögensverwalter genutzt werden.

Die Mittel aus dem Generationenkapital sind strikt zweckgebunden, eine Ausschüttung kann nur für die gesetzliche Rentenversicherung verwendet werden.

Die Stiftung ist dazu verpflichtet, dem Bund entstehende Zinskosten durch die Refinanzierung von Darlehen in voller Höhe zu erstatten.

Inwieweit durch das Generationenkapital tatsächlich eine Entlastung des Beitragssatzes erreicht werden kann, wird die Zukunft zeigen.

Eine weitere Maßnahme des Gesetzentwurfs ist die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von aktuell 0,2 auf dann 0,3 Monatsausgaben. Hierdurch soll die unterjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht werden.

Somit ist künftig der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung vom 1.1. eines Jahres an zu verändern, wenn bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes der Wert von 0,3 Monatsausgaben voraussichtlich unterschritten würde.

Mit der Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage ist der Gesetzgeber nun endlich der lange Zeit von der Selbstverwaltung und der Deutschen Rentenversicherung selbst erhobenen Forderung nachgekommen, auch wenn wir uns eine noch stärkere Erhöhung auf 0,4 Monatsausgaben gewünscht hätten.

Das Beispiel zeigt aber deutlich, dass die Selbstverwaltung in der politischen Landschaft in Deutschland etwas bewirken kann. Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein.

Bereits im Rahmen unserer letzten Vertreterversammlung am 14. Dezember 2023 in Düsseldorf habe ich Sie über die im Referentenentwurf eines „NIS 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“ enthaltenen Regelungen zur Erweiterung der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der DRV Bund informiert. Mit dem Referentenentwurf des „NIS 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das Sicherheitsniveau in der IT flächendeckend wirksam zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang sollte im ersten Referentenentwurf in Paragraph 138 SGB VI ein neuer Aufgabenbereich für die DRV Bund festgelegt werden, der auch konkrete Aufgaben des operativen Geschäfts enthielt, die bisher von den Regionalträgern im Rahmen der Selbstverwal-tung wahrgenommen wurden.

Die grundsätzliche Zielsetzung des Referentenentwurfs, mehr Sicherheit vor Cyberangriffen zu schaffen, wurde sowohl von der Geschäftsführung als auch vom Vorstand der DRV Rheinland ausdrücklich begrüßt.

Der vorgesehene Weg einer Zentralisierung der Informationstechnik und der damit verbundenen Aufgaben bei der DRV Bund wurde jedoch in der Folge unter anderem von den Geschäftsführungen aller Regionalträger und der 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz als unzulässiger Eingriff in die Selbstverwaltungshoheit der Regionalträger abgelehnt.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich unserer Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und unserem Arbeitsminister Karl-Josef Laumann für die deutliche Unterstützung der regionalen Selbstverwaltung und der beiden Regionalträger in Düsseldorf und Münster danken.

In der Sitzung des Bundesvorstandes am 14. März 2024 wurde nach heftiger Diskussion, in die ich mich als Mitglied des Bundesvorstandes intensiv eingebracht und die aus meiner Sicht berechtigten Interessen der Regionalträger nachhaltig vertreten habe, eine sogenannte verbindliche Entscheidung getroffen.

Mit der verbindlichen Entscheidung wurden unter anderem eine für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung verbindliche Leitlinie zur Informationssicherheit (Informations-Sicherheits-Policy) und die Grundzüge der Informationssicherheit (Informations-Sicherheits-Policy) beschlossen.

Ferner wurde hierin die Funktion eines IT-Sicherheitsbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung festgelegt, welcher ein herausgehobenes Amt mit Kontroll- und Eingriffsrechten wahrnimmt, die in die Träger der Deutschen Rentenversicherung hineinwirken.

Diese Sonderstellung in der Deutschen Rentenversicherung bedingt, dass der IT-Sicherheitsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung in der Wahrnehmung der fachlichen Aufgaben weisungsfrei und an den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgerichtet ist.

Er nimmt dabei bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Grundsatz- und Querschnittsaufgabe wahr. Die Verantwortung für die IT-Sicherheit der Kritischen Dienstleistungen liegt nach der verbindlichen Entscheidung aber weiterhin bei den Leitungen der Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Durch die DRV Bund wurde zeitnah im Vorfeld der Diskussion im Bundesvorstand in Aussicht gestellt, dass der Gesetzgeber in Anbetracht einer derartigen verbindlichen Entscheidung des Bundesvorstandes von dem Gesetzesvorhaben Abstand nehmen könne.

Doch zu früh gefreut:

Zwischenzeitlich hat die DRV Rheinland jedoch einen überarbeiteten Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 7. Mai 2024 erhalten. Hieraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber auch weiterhin strikt an seinem bisherigen Vorhaben festhält und die Regelungen zur Erweiterung der Zuständigkeit der DRV Bund zu Lasten der Regionalträger noch einmal verschärft hat.

War im ersten Referentenentwurf noch vorgesehen, dass die DRV Bund eine an den Zielen von Wirtschaftlichkeit und Sicherheit ausgerichtete Informationstechnik der Rentenversicherung koordiniert, so enthält der überarbeitete Referentenentwurf nunmehr sogar die Festlegung, dass die DRV Bund die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Informationstechnik der Rentenversicherung organisiert. Außerdem enthält der überarbeitete Referentenentwurf noch weitere Verschlechterungen zu Lasten der Regionalträger, auf die ich hier an dieser Stelle jedoch nicht im Detail eingehen möchte.

Was sich für manche möglicherweise nach Wortklauberei anhört, bedeutet in der Praxis tiefe Einschnitte in die Selbstverwaltungshoheit. Das sieht auch unser Landesarbeitsministerium so und hat erneut alle Landesregierungen kontaktiert und um Stellungnahme zugunsten der regionalen und föderalen Selbstverwaltung sowie der Beibehaltung der bisherigen Kompetenzen der Regionalträger gebeten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie Sie sicherlich festgestellt haben, kann ich meine Enttäuschung über die nunmehr vorliegende Verschärfung des Referentenentwurfs und das Verhalten der DRV Bund in dieser Frage nur sehr schwer verhehlen.

Seien Sie jedoch versichert, dass wir auch in Zukunft ganz klar Flagge zeigen werden und mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Unabhängigkeit und Selbstverwaltungshoheit der Regionalträger eintreten werden.

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich Sie nunmehr, wie eingangs angekündigt, noch über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Nordseeklinik Borkum informieren.

Hier kann ich Positives berichten.

Nachdem ich Sie in der letzten Vertreterversammlung umfassend zu allen gefassten Beschlüssen sowie deren Entstehung informiert habe, lege ich heute meinen Berichtsschwerpunkt auf deren Umsetzung.

Für alle Beschäftigten der Nordseeklinik konnten in diesem Jahr verbindliche sowie einvernehmliche Lösungen gefunden werden, so dass sich niemand mehr Sorgen um die berufliche und wirtschaftliche Existenz machen muss. Wir konnten somit unser Versprechen halten, dass Jede und Jeder, sofern gewünscht, auf der Insel Borkum verbleiben kann.

Ein besonderer Dank gilt hierbei den an unzähligen Mitarbeitergesprächen beteiligten Personen des örtlichen Personalrates der Nordseeklinik, des Gesamtpersonalrates, der Schwerbehinderten-vertretung, der Gleichstellung und der Vertretung des zuständigen Geschäftsbereiches der DRV Rheinland, nicht zuletzt auch Herrn Mentzner selbst, die auch bei schwierigen und teilweise emotional sehr herausfordernden Gesprächssituationen stets eine hohe Problemlösungskompetenz aufgewiesen und dadurch dieses gute Ergebnis erst ermöglicht haben.

Unser Dank richtet sich auch an die Abteilungs- sowie Bereichsleitungen der Partnerträger DRV Knappschaft-Bahn-See sowie DRV Bund, an die Klinikleitung der DRV KBS-Klinik und deren örtlichen Personalrat sowie an die stellvertretende Leitung der Nordseeklinik, welche trotz interner Widerstände immer wieder gute Lösungen im Interesse der Beschäftigten der Nordseeklinik gefunden haben.

Dies belegen die folgenden Zahlen:

  1. Für 61 Prozent der Beschäftigten konnte in den Kliniken der DRV Bund und der DRV Knappschaft-Bahn-See eine Bedarfsstelle gefunden werden oder eine Stelle, die in den nächsten Jahren zu einer Bedarfsstelle wird.
  2. Für 8 Prozent der Beschäftigten konnte ein anderer Arbeitgeber auf Borkum (zum Beispiel die Stadt Borkum oder das Inselkrankenhaus) oder auf dem Festland gefunden werden.
  3. 10 Prozent der Beschäftigten treten unmittelbar oder in naher Zukunft abschlagsfrei in den Ruhestand ein.
  4. 21 Prozent der Beschäftigten haben die Möglichkeit einer Abfindung in Anspruch genommen.

Somit konnte das traurige Kapitel der Beendigung des Betriebes der Nordseeklinik durch das Erreichen einer Zukunftsperspektive für alle Beschäftigten der Nordsee-klinik einen halbwegs versöhnlichen Abschluss finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

zum Schluss möchte ich den Beschäftigten unseres Hauses im Namen des Vorstandes meinen ausdrück-lichen Dank für den unermüdlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit zum Ausdruck bringen.

Mein ausdrücklicher Dank gilt aber auch Ihnen, liebe Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, die Sie mit Ihrem unermüdlichen Einsatz im Ehrenamt maßgeblich zur erfolgreichen Arbeit der DRV Rheinland beigetragen haben.

Hiermit schließe ich meinen heutigen Bericht und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

Unserer Nationalmannschaft wünsche ich heute Abend im Eröffnungsspiel der UEFA Euro 2024 gegen Schottland einen erfolgreichen Start in das Turnier.

Hoffen wir auf ein weiteres Sommermärchen in Deutschland.