Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahl

Gemeinschaftlich gestallten

Die nächste Sozialwahl findet am 31. Mai 2023 statt.

Die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte haben in den jeweiligen Versicherungen (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen und berufen den Vorstand. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Rentenversicherungsträger bestimmt. Die erste Sozialwahl fand in der Bundesrepublik Deutschland 1953 statt.

Mit über 50 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl eine der größten Wahlen in der Bundesrepublik.

Die Wahl erfolgt entweder durch eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) oder durch eine sogenannte Friedenswahl (ohne Wahlhandlung). Bei einer Urwahl wählen Versicherte und Rentner die Vertreter der Versicherten. Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, wie Mandate zu vergeben sind.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland hat in den letzten Jahren eine Friedenswahl stattgefunden.