Die Deutsche Renten·versicherung Rheinland ist wie ein großer Verein mit sehr vielen Mitgliedern.
Ganz oben gibt es den Vorstand. Er besteht bei uns aus 12 Menschen.
Einen Vorstand gibt es zum Beispiel in einem Verein. Oder in einer Firma.
Der Vorstand leitet den Verein oder die Firma. Die Mitglieder von unserem Vorstand entscheiden über wichtige Sachen. Zum Beispiel, wenn es um das Geld oder um die Mitarbeiter geht.
Der Vorstand muss immer darauf achten: Was ist gut für uns.
Dann gibt es noch die Vertreter·versammlung. Das sind 30 Frauen und Männer. 15 sind Arbeit·geber und 15 sind Beschäftigte (Versicherte).
Sie vertreten die Arbeit·geber und die Beschäftigten. Weil man nicht jedes Mal alle Mitglieder fragen kann.
Die Beschäftigten und die Arbeit·geber sollen bei allen wichtigen Sachen mitbestimmen können.
Die Menschen in der Vertreter·versammlung arbeiten ehren·amtlich.
Das bedeutet: Sie machen die Arbeit freiwillig. Sie bekommen dafür kein Geld.
Der Vorstand und die Vertreter·versammlung bilden gemeinsam die Selbst·verwaltung.
Alle 6 Jahre ist die Sozial·wahl.
Dann wählen die Versicherten, die Rentnerinnen und Rentner und die Arbeit·geberinnen und Arbeit·geber die Mitglieder der Vertreter·versammlung.
Die Vertreter·versammlung wählt auch die Geschäfts·führung. Dazu macht der Vorstand Vorschläge.
Die Geschäfts·führung besteht aus 3 Menschen. Die sorgen dafür, dass die Deutsche Renten·versicherung Rheinland gut arbeiten kann. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass genug Personal und gute Technik da ist. Oder, dass ihre Büro·gebäude und Reha·Kliniken immer in Ordnung sind. Und ganz wichtig:
Sie sorgen dafür, dass alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut, schnell und preis·wert arbeiten können.
Vorstand (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)