Deutsche Rentenversicherung

Betriebsprüfdienst

Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern

Ein Mann berarbeitet UnterlageQuelle:DRV | Breuer Ein Mann berarbeitet Unterlage

Die Träger der Rentenversicherung prüfen nach § 28p SGB IV bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und den Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz stehen, ordnungsgemäß erfüllen.

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