Deutsche Rentenversicherung

Bei der Reha: Mitspracherecht für Versicherte gestärkt

Wenn es um eine medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung geht, haben Versicherte künftig ein stärkeres Mitspracherecht bei der Auswahl ihrer Rehabilitationsklinik. Denn ab dem 1. Juli 2023 wurde das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl einer passenden Rehabilitationsklinik durch den Gesetzgeber deutlich gestärkt.

Im Reha-Antrag Wunschklinik nennen

Versicherte können im Reha-Antrag ihre Wunschkliniken angeben. Den Wünschen der Versicherten bei der Klinikauswahl wird nachgekommen, wenn bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. So muss zum Beispiel die gewünschte Reha-Klinik in der Lage sein, die gesundheitlichen Einschränkungen zu behandeln. Bei der Klinikauswahl wird auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie auf die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse Rücksicht genommen.

Neues Online-Portal "Meine Rehabilitation"

Hilfe bei der Wahl der passenden Reha-Klinik bietet das Online-Portal „Meine Rehabilitation“. Auf www.meine-rehabilitation.de können Versicherte die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Kliniken vergleichen. Auf der Webseite finden sie alle Reha-Kliniken, die die Deutsche Rentenversicherung selbst betreibt, sowie alle Kliniken, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden. Das Portal bietet wichtige Informationen, die bei der Auswahl helfen, zum Beispiel zur Qualität der erbrachten Reha-Leistungen.

Infos zum Wunsch- und Wahlrecht und zur Reha

Informationen über das gestärkte Wunsch- und Wahlrecht und zu allen Fragen der Rehabilitation bietet das Internetportal der Deutschen Rentenversicherung. Es erklärt die Voraussetzungen für eine Reha und begleitet Versicherte bis hin zur Antragstellung. Eine Online-Suche unterstützt Versicherte, wenn sie sich für eine der 90 Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung entscheiden möchten. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de/drv-kliniksuche lassen sich die passenden Einrichtungen nach der Eingabe der Indikation schnell finden. Erste Informationen zu den Angeboten, zur Lage und zur Anfahrt sowie ein Link auf die Internetseite der Klinik helfen bei der Entscheidung.

Wenn keine Klinik ausgewählt wird

Wer von seinem Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch macht, erhält einen Vorschlag mit vier Reha-Kliniken zur Auswahl. Entscheidet er sich nicht für eine der vorgeschlagenen Reha-Kliniken, erfolgt die Rehabilitation in der Klinik, die an erster Stelle im Bescheid genannt wurde.

Die Auswahl der Reha-Klinik kann erfolgen, unabhängig davon, ob Versicherte online unter dem Link www.deutsche-rentenversicherung.de/reha-antrag einen eAntrag stellen oder ein Formular verwenden. Das Formular kann ebenfalls dort heruntergeladen werden.