Deutsche Rentenversicherung

Waisenrente nach Ende der Schulzeit

Wer jetzt sein Abitur macht und weiter Waisenrente beziehen möchte, muss Nachweise für eine weitere Ausbildung vorlegen.

Datum: 21.03.2024

EIn junger Mann sitzt in einem Serverraum.Quelle:DRV | PeTe FotoDesign EIn junger Mann sitzt in einem Serverraum.

Wenn die Schulzeit endet

Für viele Abiturientinnen und Abiturienten, die an rheinland-pfälzischen Gymnasien ihr Abitur in der Mainzer Studien Stufe machen, endet zum 31. März die Schulzeit. Wer eine Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt, sollte wissen, dass mit der Schulzeit auch der Anspruch auf die Waisenrente enden kann.

Das muss aber nicht sein. Denn wer anschließend studiert, eine Berufsausbildung macht oder einen Freiwilligendienst absolviert, kann auch weiterhin Waisenrente beziehen. Betroffene sollten sich frühzeitig um die erforderlichen Nachweise kümmern und diese bei ihrem Rentenversicherungsträger mit einem Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente einreichen.

Damit das nicht vergessen wird, schreiben wir die Betroffenen bereits einige Monate bevor die Waisenrente wegfallen könnte an, um sie darauf hinzuweisen.

Interessant zu wissen:

Wie lange wird eine Waisenrente gezahlt?

  • Eine Waisenrente gibt es in der Regel bis zum 18. Lebensjahr.
  • Länger - nämlich bis zum 27. Lebensjahr - wird sie nur gezahlt, wenn man sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, einen Freiwilligendienst absolviert oder eine Behinderung vorliegt und man deshalb nicht selbst für sich sorgen kann. In diesen Fällen endet die Waisenrente, wenn Ausbildung oder Freiwilligendienst enden oder eben spätestens mit 27.
  • Liegen nicht mehr als vier Monate zwischen zwei Ausbildungen, also zum Beispiel zwischen der Schulzeit und einem Studium oder einer Berufsausbildung, wird die Waisenrente auch in dieser Zeit weitergezahlt. Bei einer längeren Unterbrechung fällt die Waisenrente weg und beginnt erst wieder, sobald die nächste Ausbildung oder der Freiwilligendienst beginnt.

Was gilt als Ausbildung?

Als Ausbildung zählen zum Beispiel Studium, Berufsausbildung, Besuch einer berufsbildenden Schule oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Sie muss wöchentlich mehr als 20 Stunden umfassen und sie muss nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einer Immatrikulationsbescheinigung oder einem Ausbildungsvertrag.

Welche Freiwilligendienste zählen?

Zum Freiwilligendienst zählen ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sowie der Bundesfreiwilligendienst.

Übrigens:

  • Auch für Schülerinnen und Schüler, die an einer anderen allgemein- oder berufsbildenden Schule ihre Schulausbildung etwa mit einer Prüfung im Mai abschließen, gelten die oben beschriebenen Regeln und Fristen.
  • Einkommen wird auf die Waisenrente nicht angerechnet.
  • Und beim Kindergeld können andere Regeln gelten.