Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Damit Sie als Rentnerin oder Rentner jeden Monat pünktlich Ihre Rente erhalten, benötigt der Renten Service der Deutschen Post AG - der die Renten auszahlt - immer Ihre aktuelle Anschrift und Bankverbindung.
Sie sind umgezogen? Sie haben eine neue Bankverbindung?
Bei einem Umzug - ob innerhalb Deutschlands oder ins Ausland - teilen Sie daher bitte dem Renten Service immer gleich die neue Adresse oder Bankverbindung mit. Kennt der Renten Service Ihre neuen Daten nicht, kann die Rentenzahlung vorübergehend gestoppt werden.
Gerade jetzt im Sommer, nachdem die Renten angepasst wurden und alle Rentnerinnen und Rentner per Post über ihre neue Rentenhöhe informiert wurden, kann das schnell passieren. Wird der Brief nicht zugestellt und ist die neue Adresse nicht zu ermitteln, stoppt der Renten Service nämlich die Zahlung. Erst wenn die neue Adresse bekannt ist, wird die Rente wieder ausgezahlt.
Melden Sie Ihre Änderungen online
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie daher direkt an den Renten Service melden.
- Am schnellsten geht das online auf www.rentenservice.com. Hier einfach "Gesetzliche Rente" auswählen und die "Änderungsmitteilung" ausfüllen.
- Auch über "Mein Kundenportal" (Button oben rechts auf dieser Seite) können Sie Ihre Änderungen mitteilen. Hier zunächst weitere "Online-Dienste" wählen, dann "Persönliche Daten ändern" und hier die aktuellen Daten eingeben.
Änderung auch per Post möglich
Natürlich können Sie Ihre Änderungen auch per Post mitteilen. Verwenden Sie dazu am besten die Formulare, die es in Ihrer Post-Filiale gibt.
Wichtig ist, dass Sie Änderungen per Post an die richtige Adresse schicken.
- Wird die Rente innerhalb Deutschlands gezahlt, schicken Sie die Änderungen an: Deutsche Post AG, 13497 Berlin.
- Wird die Rente auf eine Bank im Ausland gezahlt, schicken Sie die Änderungen an: Deutsche Post AG, 13496 Berlin. Übrigens ist bei einer ausländischen Bankverbindung immer zusätzlich eine mit allen erforderlichen Unterschriften versehene Zahlungserklärung/Zahlungsermächtigung notwendig.
Noch ein Hinweis: Möchten Sie Ihre geänderten persönlichen Daten per Mail mitteilen, geht das nur über die gesicherte DE-Mail.
Eine zusätzliche Meldung an uns ist nicht notwendig, da der Renten Service Ihre aktuellen Daten an uns weiterleitet.